Drucksache - DS/0711/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV anliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den Emmrich Bezirksbürgermeisterin Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Das
Grundgesetz sagt in Artikel 3 “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Trotz
Landesgleichstellungsgesetzen, dem Bundesgleichstellungsgesetz für den
öffentlichen Dienst, Rechtssprechung in Hülle und Fülle, Quotierungsregelungen
in den Personalgesetzen ist zum Beispiel im Erwerbsleben die faktische
Gleichstellung von Frauen und Männern immer noch nicht erreicht. Fest steht
nach neuesten Erhebungen, dass derzeit lediglich 4% Frauen in
Führungspositionen sind und die Schere bei Löhnen und Gehältern nach wie vor
mit bis zu 25% Unterschied weit auseinanderklafft. Im Top-Management der großen
deutschen Unternehmen gibt es fast keine Frauen. Das
sieht im Bezirksamt Lichtenberg anders aus. Der Anteil von Frauen an den
Leitungen von Organisationseinheiten beträgt 52,6 Prozent, in der
Vergütungsgruppe A16 bzw. BAT-I immer noch 33,3 Prozent und bei A15 bzw. BAT-Ia
sogar 55,6 Prozent. Einrichtungen werden zu 98,2 Prozent von Frauen geleitet
und bei sonstigen Leitungspositionen beträgt der Frauenanteil 60,9 Prozent,
darunter im Höheren Dienst immerhin 45,8 Prozent. Zwar liegt auch im BA
Lichtenberg der Anteil obersten Funktionen der Männeranteil etwas höher als der
Frauenanteil, deutlich wird aber, dass Frauen in diesem Bezirksamt weitgehend
gleichgestellt sind. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten insgesamt liegt bei
über 80 Prozent. Bedeutet
dieses Ergebnis, das wir keinen Handlungsbedarf bei der Herstellung von
Chancengleichheit für Frauen haben? Es ist zu überlegen, ob nicht der
Männeranteil erhöht werden muß – sicher ist das nach Abteilungen auch unterschiedlich.
Die tägliche Arbeit des Bezirksamtes betrifft die Bürgerinnen und Bürger des
Bezirkes. Ist Geschlechtergerechtigkeit nun tagtägliches Prinzip der Arbeit?
Wissen alle Beschäftigten, egal ob Führungskräfte oder Unterstellte, Frauen
oder Männer, ob im alltäglichen Handeln Unterschiede gemacht oder gar
Diskriminierungen vorkommen? Eine
neue Strategie zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit heißt Gender
Mainstreaming. Gender Mainstreaming meint Chancengleichheit für Frauen und
Männer. Politik und Gesellschaft werden aufgefordert, bei allen Vorhaben und
Maßnahmen, von Anfang an die Perspektiven der Geschlechter und der
Chancengleichheit beim täglichen Handeln zu berücksichtigen. Gender
Mainstreaming ersetzt nicht die Notwendigkeit gezielter Frauenförderung. Im
Gegenteil: Gender Mainstreaming ist ausdrücklich als Ergänzung zu spezifischen
Frauenfördermaßnahmen zu verstehen und umzusetzen. Gender Mainstreaming setzt
bei allen politischen Entscheidungen an, auch bei denen, die auf den ersten Blick
keinen geschlechtsspezifischen Problemgehalt haben. Die Durchsetzung von Gender
Mainstreaming macht transparent, das Politik nicht geschlechtsneutral ist. Zwischen
dem allgemeinen Bekenntnis und seiner praktischen Umsetzung liegt ein weites
Feld. Dazu wird größere Klarheit über die unterschiedlichen Ausgangssituationen
und die Auswirkungen von Verwaltungshandeln auf Frauen und Männer gebraucht. Es
ist wichtig dafür, genau zu wissen, wie Rahmenbedingungen wirken und wie sie
die Lebensumstände von Menschen beeinflussen, ob sie fördern oder behindern. Dabei
kann Gender Mainstreaming helfen. Diese Strategie ermöglicht, die
Lebenssituationen von Frauen und Männern differenziert zu analysieren,
Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit festzulegen und diese dann auch
zu kontrollieren. Und es entsteht ein Diskussionsprozeß an dessen Ende
Geschlechtergerechtigkeit stehen soll. Bereits
im Jahre 2001 hat das neue Bezirksamt Lichtenberg eine Präzisierung der
Beschlüsse der Vorgänger-Bezirksämter von Hohenschönhausen und Lichtenberg zur
Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beschlossen. Als
erste Schritte wurden dazu festgelegt, geschlechtsspezifische Datenerfassung zu
gewährleisten, Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung zu Gender Mainstreaming
weiterzubilden, sich um ein mögliches Pilotprojekt zu Gender Mainstreaming zu
bewerben und jährlich einen Gleichstellungsbericht des Bezirksamtes Lichtenberg
vorzulegen. Acht
Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung haben im Mai 2003 an einem Gender-Seminar
teilgenommen. Das gesamte Leitungspersonal der obersten Ebene soll noch in 2003
einen entsprechenden Workshop besuchen. Der
ursprüngliche Vorschlag, ein Pilot-Bezirksamt zu suchen, wurde inzwischen
präzisiert. Es soll zwar ein Bezirksamt pilotmäßig untersucht werden, aber
dieses soll virtuell sein. Das heißt, mehrere Bezirksämter beteiligen sich mit
unterschiedlichen Ämtern so, das am Ende alle Ämter beteiligt waren. Zwei
Pilotprojekte im Rahmen des “virtuellen Bezirksamtes” sind seitens Lichtenberg
benannt und haben begonnen zu arbeiten. Es
gibt zwei Gender-Beauftragte, einen Mann und eine Frau. Es gibt einen
BVV-Beschluss über Gender-Budgeting. Auch der muss umgesetzt werden. Ein
Steuerungsgremium zur Umsetzung der Strategie im gesamten Bezirksamt hat sich
konstituiert. Der
erste Gleichstellungsbericht Lichtenberg wird mit dieser Dokumentation
vorgelegt. Er stellt die Chronologie der Aktivitäten zusammen und beschreibt
die Rahmenbedingungen. Der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird dabei
ein Kapitel gewidmet. Hier wird ein Überblick über ihre Aktivitäten und
Schwerpunkte gegeben. Hauptteil des Berichtes bilden die Zuarbeiten der
Abteilungen. Dazu wurde festgelegt, das im ersten Bericht sieben Bereiche Schule,
Bildung und Sport, Gesundheit, Jugend, Soziales, Stadtplanung
und Wirtschaftsförderung sich
mit dem Thema Gleichstellung auseinandersetzen. Erste Zustandsbeschreibungen,
erste Wertungen bzw. Arbeitsaufgaben für die kommende Arbeit werden
beschrieben. Die anderen Bereiche werden nach und nach in die Strategie
eingebunden. Mit
dem vorliegenden Bericht wird deutlich, wie schwierig es ist, den
Gender-Mainstreaming-Ansatz in seiner Komplexität auch tatsächlich zu verfolgen.
Jeder
Bereich hat unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt bzw. eine unterschiedliche
Herangehensweise entwickelt. Mit Absicht wurde keine Gliederung vorgegeben.
Solche Prozesse müssen sich entwickeln, sie dürfen nicht formalisiert werden.
Strenge Vorgaben an Gliederung und Inhalt hätten keinen Raum für Individualität
gelassen. Jeder Bereich des Bezirksamtes soll sich in die Gesamtstrategie
einbinden, die Strategie in den einzelnen Organisationseinheiten wird aber
unterschiedlich bleiben. Mit den Berichten sollte dargestellt werden, wo jeder
Bereich steht, welche Aktivitäten bereits laufen und welche Aufgaben für das
nächste Jahr formuliert werden können. Herzlichen
Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes, die an der
Zusammenstellung von Fakten beteiligt waren. Viele Diskussionen wurden geführt
um sich dem Thema zu nähern. Viele
Diskussionen werden noch geführt werden müssen, damit der Einsatz der immer
geringer werdenden finanziellen Mittel gezielter und differenzierter geleistet
werden kann. Wir
stehen am Anfang eines langwierigen, aber sicher erfolgreichen Prozesses. 2.
Rahmenbedingungen Das Bezirksamt engagiert
sich seit vielen Jahren für Chancengleichheit. So wurden bereits 1999 sowohl durch das Bezirksamt Lichtenberg als auch
durch das Bezirksamt Hohenschönhausen frauenpolitische Leitlinien (siehe Anlage
1 bzw. Anlage 2) beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass die
Bezirksverwaltung sich dafür einsetzen wird allen Bürgerinnen und Bürgern -
gleichberechtigte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, -
gleichberechtigte
Lebensbedingungen für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen stärker zu fördern
und -
dazu
beizutragen, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierung abzubauen. Am 5. Juni 2001 hat das Bezirksamt Lichtenberg Beschlüsse zur
Einführung des Gender Mainstreaming (siehe Anlage 3) gefasst: -
Jedes
Verwaltungshandeln ist hinsichtlich
seiner unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter zu überprüfen. -
Dazu sind geeignete
Statistiken zu entwickeln, die Daten dazu werden geschlechtsdifferenzierend
erfasst und ausgewertet. -
Führungskräfte
mit Ergebnisverantwortung sind zu
Gender Mainstreaming weiterzubilden. -
Der BVV wird jährlich
in einem Gleichstellungsbericht des Bezirksamtes über die Ergebnisse
berichtet. Dazu wird der “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner
Bezirksverwaltung” (Version 0 von April 2001 - der Landesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Berlins) genutzt. -
Sollte das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nicht das von der Senatsverwaltung Frauen
geplante Pilotprojekt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Berliner
Bezirksverwaltung umsetzen, erklärt sich das Bezirksamt Lichtenberg bereit,
ein solches Pilotprojekt durchzuführen. In
seiner Sitzung am 6.
August 2002 präzisierte das
Bezirksamt Lichtenberg dann den Beschluss vom Juni 2001 und legte fest, dass
Schwerpunkte der Berichterstattung für den Gleichstellungsbericht Soziales,
Bildung, Sport, Gesundheit, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sein
werden. Im
Januar 2003 wurde festgelegt, dass das Bezirksamt Lichtenberg
sich mit zwei Pilotprojekten in den Bereichen Jugendförderung und Stadtplanung in
die Gesamtkonzeption des Berliner Senates zur “Einführung des Gender
Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung” einbringen wird. Der
ursprüngliche Beschluss, sich um das Pilotprojekt des Senates zu bewerben, wenn
Marzahn-Hellersdorf nicht den Zuschlag bekommt, hatte sich durch den Vorschlag
ein “Virtuelles Bezirksamt” zu bilden erübrigt. Am
25.März.2003 wurde in der Sitzung des Bezirksamtes die Benennung
von zwei Genderbeauftragten des Bezirksamtes, die Bezirkstadträtin Stadtentwicklung
und der LuV-Leiter des Jugendamtes angeregt. Das
erste Gender-Training für Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung fand am 8. Mai 2003 statt. Daran haben die Bezirksbürgermeisterin, der
Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport, die Bezirksstadtträtin für
Stadtentwicklung sowie die LuV-Leiter/innen von Stadtplanung, Jugend, Personal
und Finanzen sowie des Steuerungsdienstes teilgenommen. Am
16. Mai 2003 hat sich dann die bezirkliche Steuerungsrunde Gender-Mainstreaming
(siehe Anlage 3) konstituiert. In dieser Steuerungsrunde, geleitet von der
Bezirksbürgermeisterin, werden alle Aktivitäten zum Gender-Mainstreaming
koordiniert. 2.2. Steuerungsrunde Um
den Prozess “Gender Mainstreaming” effektiv zu begleiten hat das Bezirksamt
einen Steuerungsrunde berufen. Es gibt neun ständige Mitglieder: -
Bezirksbürgermeisterin
-
die beiden
Gender-Beauftragten, Bezirksstadträtin Stadtentwicklung und Leiter Jugendamt -
Bezirksstadtrat
Jugend, Bildung und Sport -
Leiter
Personal/Finanzen -
Leiter
Steuerungsdienst -
Leiter Planen
und Vermessen -
die
Gleichstellungsbeauftragte -
ein Vertreter
des BVV-Gleichstellungsausschusses Geleitet
wird die Runde von der Bezirksbürgermeisterin. In
diesem Gremium sollen notwendige Abstimmungen zu den Pilotprojekten
stattfinden. Der Gender-Mainstreaming-Prozess des gesamten Bezirksamtes wird
begleitet. Außerdem sollen Erfahrungen zu Gender Budgeting kommuniziert werden. Damit
soll gesichert werden, dass der Prozess nicht zum Stillstand kommt. 2.3. Pilotprojekte Der
Senat von Berlin hat zur Einführung des Gender Mainstreaming beschlossen,
Pilotprojekte zu initiieren. Vier Senatsverwaltungen und acht
Bezirksverwaltungen beteiligen sich daran. Der Rat der Bürgermeister hat
beschlossen, ein “Virtuelles Bezirksamt” zu bilden, d.h. unterschiedliche Ämter
unterschiedlicher Bezirksverwaltungen organisieren verschiedenste Pilotprojekte
um Erfahrungen in möglichst allen Bereichen zu sammeln und dann sukzessive zu verallgemeinern.
Der
Bezirk Lichtenberg wird sich mit zwei an der “Einführung des Gender
Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung beteiligen:
Jugendförderung und Stadtplanung. Die Jugendförderung hat dazu eine Konzeption
entwickelt und wird von März 2003 bis voraussichtlich August 2004 ein Projekt
zum Thema Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming als
durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung und -überprüfung für Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen” durchführen. (siehe auch
Seite 16, Pkt. 3.2.1.5) Die
Stadtplanung wird ein Pilotprojekt zur Einführung von Gender
Mainstreaming “Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei
städtebaulichen Fördermaßnahmen - Beirat Stadtumbau-Ost” organisieren. (siehe auch Seite 28, Pkt. 3.5). Ziel muß auch hier
sein, im III. Quartal 2004 Ergebnisse bzw. Erfahrungen präsentieren zu können. 3.1.
Abteilung Bürgerdienste und Soziales Das LuV Soziales betrachtet das Gender Mainstreaming
als einen fortwährenden Prozess, deren konzeptionelle Realisierung als ein
ständiger Ansatz im Verwaltungshandeln gesehen werden muss. Prinzipiell sollte
aber nochmals, wie bereits in unserer Berichterstattung 2002, betont werden,
dass eine rechtliche Gleichstellung aller vom LuV Betreuten gegeben ist. Die
Grundlagen des BSHG, AsylbLG, GsiG, USG, BaföG und des AFPG sichern eine
gezielte Hilfe des Einzelfalls und damit auch die Gleichstellung von Personen
entsprechend ihres Anliegens. Nach Diskussion in den
Fachbereichen wurden folgende Schwerpunkte formuliert, deren Analyse im Sinne
der sozialen Dimension des Gender Mainstreaming im Jahr 2003/2004 erfolgen
wird: ·
Geschlechterspezifische
Analyse der Angebote und Nutzer in den Begegnungsstätten, welche vom Bezirk
vorgehalten werden Derzeitig können dazu
keine fundierten Aussagen getroffen werden. Entsprechende Voraussetzungen sind
zu schaffen mit dem Ziel, die Angebote in den Begegnungsstätten auch nach den
Kriterien der Geschlechterspezifik vorzuhalten. ·
Zuwendungen von
bezirklichen Fördermitteln für freie Träger In der Steuerung der
Vergabe von Fördermitteln an sozio-kulturelle Zentren sollten zusätzlich zu den
bis jetzt formulierten Vergabekriterien sowie der bisherigen
Evaluierungskriterien von Projekten freier Träger, Vereinen und Verbänden auch
Genderinteressen zur Anwendung kommen. Dieser Prozess ist mit den
sozio-kulturellen Zentren des Bezirkes zu diskutieren und einzuleiten. ·
Geschlechterspezifische
Analyse der Klientel in der “Sozialen Wohnhilfe” Mit Errichtung einer
Fachstelle Wohnungslose/Obdachlose im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung
im Sozialamt zum Jahresanfang 2004 soll zukünftig die Basis auch für eine
verbesserte Analyse und deren Auswertung der Betroffenen erfolgen. Ein Brennpunkt einer
jetzt schon festzustellenden Disparität wurde in dem vom Fachbereich 4 zu
betreuenden Personenkreis – behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren
Familien – benannt, deren Beeinflussung durch eine einzelne Behörde nicht
möglich ist, trotzdem (insbesondere infolge der politischen Dimension des
Gender Mainstreaming) nicht ungenannt bleiben: Die Aufgabe der
Betreuung in den Familien mit behinderten und/oder pflegebedürftigen
Angehörigen wird fast ausschließlich von Frauen übernommen. Diese Frauen sind
damit gesellschaftlichen Benachteiligungen ausgesetzt. Dies äußert sich
beispielsweise in einer gesellschaftlichen Isolierung, die einerseits durch
fehlende Akzeptanz von Behinderung und eingeschränkter Leistungsfähigkeit, aber
auch durch eine eingeschränkte Mobilität des zu betreuenden Menschen, die auf
die jeweilige Pflegeperson übertragen wird, bedingt ist. Dadurch, dass in der
Regel die Berufstätigkeit aufgegeben oder stark reduziert werden muss, folgt
zusätzlich zur sozialen Isolation eine drastische Benachteiligung bei der
sozialen Sicherung von pflegenden Frauen. Dies äußert sich u. a. in fehlenden
Krankenversicherungen oder stark reduzierten Rentenansprüchen. Diesen Umstand zu
beseitigen kann nur durch gesamtgesellschaftliches Umdenken mit entsprechenden
Konsequenzen innerhalb der sozialen Systeme erreicht werden. Geschlechtsdifferenzierte
Datenerfassung Statistiken der im
Sozialamt erfassten Daten*
*Die Hauptstatistiken zu den Sozialhilfeemfangenden nach den
Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) außerhalb von Einrichtungen und
Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL), Kurzzeitemfängern, Leistungsempfänger
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldstatistik (besonderer
Mietzuschuss) werden in Verantwortung der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz (SenGesSozV) und dem Statischen Landesamt
ausgewertet auf Grundlage der aktuellen Datenbestände. Auf die Auswertungskriterien
hat das Amt keinen Einfluss. Diese Statistiken fließen in amtliche
Veröffentlichungen ein, werden aber auch für weitere Auswertungen innerhalb des
Sozialamtes genutzt. Weiterhin erfolgen statistische, nicht geschlechterdifferenzierte
Erhebungen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. 3.2. Abteilung Jugend, Bildung und Sport Im
Amt für Schule, Bildung und Sport erfolgt die geschlechterdifferenzierte
Datenerfassung der 1.
Schülerzahlen je
Klasse je Schule 2.
Mitglieder in
Sportvereinen 3.
Teilnehmer je
VHS-Kurs. Künftig
sollen auch folgende Daten getrenntgeschlechtlich erfasst werden: -
Schulversäumnisanzeigen, -
Unfallanzeigen, -
Mitglieder in
den bezirklichen Ausschüssen -
Standortscharfe
Nutzung der Sportanlagen. 3.2.2. Jugend
3.2.2.1 Förderung von jungen Menschen
und Familien Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung ist im § 80 SGB VIII festgelegt, wobei nach § 79 SGB VIII der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Planungsverantwortung trägt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist die geschlechtsdifferenzierte Jugendarbeit auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 SGB VIII zu fördern. In diesem wird die Jugendhilfe nachdrücklich aufgefordert, bei der Gestaltung all‘ ihrer Leistungen und Erfüllung ihrer Aufgaben ”die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.” Dieser in Form einer Generalklausel formulierte Auftrag verpflichtet alle Bereiche der Jugendhilfe, dies in ihren Arbeitsfeldern umzusetzen. Mädchenarbeit ist somit Querschnittsaufgabe. Konkretisiert wird diese Aufgabe im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Dort heißt es im § 3: ”Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Problemlagen von Mädchen Jungen sind Leistungen so zu gestalten, dass sie der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen und helfen, Benachteiligungen abzubauen. Dazu sind auch geschlechtsspezifische Leistungen zu entwickeln und anzubieten.” und gemäß § 6 Abs. 2: ”Für Mädchen und junge Frauen sind zum Abbau von Benachteiligungen in ausreichendem Maße auch eigene Freiräume und Einrichtungen zu schaffen, in denen Selbständigkeit und Selbstverwirklichung entwickelt und gefördert werden können.” Der § 6 Abs. 3 des AG KJHG führt unter anderem aus, dass ”übernommene Geschlechterrollen in Frage zu stellen und die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern” sind. A) Personal im Fachbereich 1 (Stand vom 01.04.2003)Im Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen arbeiten 16 Mitarbeiter, davon 4 männlich und 12 weiblich. Damit sind 75 % der Mitarbeiter weiblich und 25% der Mitarbeiter männlich en Geschlechts. Altersstruktur:
30 bis 35 Jahre keiner 36 bis 45 Jahre 7 davon 6 weiblich / 1
männlich 43,75% 46 bis 55 Jahre 8 davon 5 weiblich / 3
männlich 50,00% 56 bis 65 Jahre 1 davon 1 weiblich 6,25% Bei den weiblichen Mitarbeitern sind 50% unter 46
Jahre und 50% 46 Jahre und älter. Bei den männlichen Mitarbeitern sind 25%
unter 46 Jahre und 75% 46 Jahre und älter. Ausbildung
Sozialarbeiter 2
davon 2 männlich Gleichstellung zum
Sozialarbeiter 7 davon 6 weiblich / 1 männlich In SA-Ausbildung befindlich 1 davon
1 weiblich Andere Ausbildung 6 davon 5 weiblich / 1 männlich Im Fachbereich 1 haben alle Mitarbeiter (100%) eine ihrer Aufgabenspezifik entsprechende Ausbildung. Fortbildung 2002
9 Mitarbeiterinnen, das sind 75%, absolvierten 26,5 Fortbildungstage. Das entspricht einem Durchschnitt von 2,9 Tagen je Mitarbeiterin. 2 Mitarbeiterinnen befinden sich im berufsbegleitenden Studium (die Studientage sind nicht als Fortbildungstage erfasst). 3 männliche Mitarbeiter, das sind 75%, absolvierten 18 Fortbildungstage, das entspricht einem Durchschnitt von 6 Tagen je Mitarbeiter. 1 Mitarbeiter befindet sich im berufsbegleitenden Studium (die Studientage sind nicht als Fortbildungstage erfasst). Leitungsfunktionen
Im Fachbereich gibt es insgesamt 3 Leitungsfunktionen. Davon sind ist eine Leiterstelle (33,3) mit einer Frau und 2 Leiterstellen (66,6) mit Männern besetzt. Einschätzung:Im Fachbereich arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer. Die Frauen sind jünger als die Männer. Es sind sowohl die Frauen als auch die Männer entsprechend ihrem Tätigkeitsprofil ausgebildet. Frauen und Männer nutzten Fortbildungen gleichermaßen. Männer absolvierten zahlenmäßig durchschnittlich mehr Fortbildungstage. Es besetzen mehr Männer Leitungsfunktionen als Frauen. Diese Situation wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern lassen. B) Personal in den
nachgeordneten Jugendfreizeit-
|
Jahr |
Gesamtbesucher |
davon weiblich |
davon männlich |
2000 |
285.484 |
45% |
55%, |
2001 |
260.884 |
48% |
52% |
2002 |
250.463 |
42% |
58% |
Einschätzung:
Die Verteilung zwischen männlichen Besuchern und weiblichen Besuchern hat sich in den vergangenen Jahren nur unerheblich verändert und kann als ausgeglichen gewertet werden. Im Einzelnen betrachtet liegt die Verteilung allerdings zwischen 25% weibliche Besucher und 98% weibliche Besucher in den Einrichtungen. Es muss angestrebt werden, dass in Einrichtungen, die von männlichen Besuchern dominiert werden die Mädchenarbeit verstärkt wird und den Einrichtungen, die von weiblichen Besuchern dominiert wird die Angebote auch für Jungen attraktiv gestaltet werden. Die Statistiken werden auch in den weiteren Jahren geführt, um die Entwicklung beobachten und ggf. notwendige Ableitungen zeitnah treffen zu können.
C)
Geschlechtsspezifische Veranstaltungen / Projekte /
Einrichtungen
Folgende Einrichtungen arbeiteten 2002 / 2003 schwerpunktmäßig nach § 9 SGB VIII im Bereich Mädchenarbeit
· PIA Olymp, Kietz für Kids Freizeitsport e.V. (senatsgefördert)
· Kreafithaus Athene, VSJ e.V. (bezirklich und senatsgefördert)
· Mädchentreff, IN VIA GmbH (bezirklich gefördert)
· Pro-Fi-Haus, Sozialdiakonische Jugendarbeit im Verbund (bezirklich gefördert)
· Mädchennotdienst, EJB und Wildwasser e.V. (über Platzgeld finanziert)
Folgende einrichtungsübergreifende Projekte organisierte der Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen im Jahr 2002:
· am 08.06.2002 der Mädchenaktionstag
· am 09. und 10.11.02 der Berufsworkshop für Mädchen
· Im Rahmen des Feriensportprogramms jeweils in den Oster- und Sommerferien ein Mädchensporttag, an dem alle Jugendfreizeiteinrichtungen teilnehmen können.
Die mädchenspezifisch arbeitenden Einrichtungen führten
Projekte und Angebote durch, Beispiele:
· IN VIA à Frühjahrsfest; Holzwerkstatt, Naturkosmetik, Massagespaß etc.
· PIA Olymp à Talente-Show am 24.05.02, Sportangebote, Beratung etc., Frühjahrsfeste
· Pro-Fi-Haus àFahrten für Mädchen, Feuerswinging, Feste etc.
· Kreafithaus ”Athene” à Sportangebote, Kletterfelsen, Kreativangebote
Der Kinder- und Jugendklub ”Magdalena” des Caritasverbandes Berlin arbeitet mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Lichtenberg als erste Jugendfreizeiteinrichtung speziell an einem Gender-Mainstreaming-Projekt.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Mädchenarbeit trifft sich regelmäßig (ca. alle 6 Wochen).
In allen öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen und in allen Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft wird im offenen Bereich koedukativ gearbeitet.
Zusätzlich bieten 11 von 25 öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen (das sind 44%) und 11 Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft spezielle Mädchenarbeit an. Das bedeutet, dass pro Woche ein Mädchentag oder spezielle Projekte durchgeführt werden. Von den 11 Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft werden 9 finanziell und/oder mietentgeltfrei vom Jugendamt gefördert.
D) Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe
Im Jahr 2003 stehen 1,28 Mill. € zur Förderung der freien Träger zur Verfügung. Davon werden 38.174 € ausschließlich für 2 Mädchenprojekte vergeben, das sind 3% der Gesamtsumme.
Unabhängig davon bieten 4 über Zuwendungen geförderte Jugendfreizeiteinrichtungen spezielle Mädchenprojekte im Rahmen ihres Projektes an. Insgesamt sind das 6 von 24 über Zuwendungen geförderten Projekten (das sind insgesamt 25%).
Prozentuale Angaben wie viele Mittel insgesamt für welches Geschlecht aufgewendet werden sind auf Grund der Zuwendungsvergabe und der Produktdefinition derzeit nicht möglich.
E)
Modellprojekt des Fachbereiches Allgemeine Förderung von jungen Menschen
”Zusammenführung von Evaluation und
Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung und
–überprüfung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen”
Ziel des Projektes:
Zusammenführung von
Evaluation und Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip der Qualitätsentwicklung
und –überprüfung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes
Lichtenberg.
Zeitraum des Projektes:
Beginn 03/2003
Gründung einer AG Gender-Mainstreaming bei Jug 1
erfolgte am 10.03.2003
Orientierungsphase bis Juni 2003
-
Literaturstudium
und Recherche
-
Besuch von
Fortbildungen und Informationsveranstaltungen
- Einbindung von Fachleuten
Umsetzungsphase ab Juni 2003
-
Schaffung der
Rahmenbedingungen
-
Vorstellung des
Projektes im Jugendhilfeausschuss
- Erteilung eines konkreten Auftrages zur Zusammenführung von Evaluation und Gender-Mainstreaming durch den Jugendhilfeausschuss
ab September 2003
-
Inhaltliche/fachliche
Arbeit am Projekt
-
Erarbeitung von
Indikatoren zur Bestimmung der Umsetzung von Gender- Mainstreaming
-
Aktivierung der
AG Evaluation und dortige Einbindung der Indikatoren in das bestehende
Evaluationsverfahren
-
Beschluss des
Jugendhilfeausschusses zur Einführung des neuen Verfahrens für das Jahr 2004
Abschlussphase ab Januar 2004
-
Beginn der
Durchführung der Evaluation einschließlich der Überprüfung der Indikatoren
gemäß Gender-Mainstreaming
- Auswertung der Evaluation
Auswertungsphase ab Mai 2004
Auswertung des
Modellprojektes
Ende des Modellprojektes August 2004
Erstellung eines Abschlussberichtes
3.2.2.2 Tagesbetreuung von Kindern (Fachbereich 2)
A) Personal im Fachbereich 2
Im Fachbereich 2 Tagesbetreuung von Kindern im Jugendamt des Bezirkes Lichtenberg ist der Frauenanteil außergewöhnlich hoch..
Die Personalstruktur im Fachbereich 2 stellt sich zur
Zeit wie folgt dar:
|
Fachbereich |
Angestellte im Erzieherdienst |
MTV-Bereich Arbeiterinnen/Arbeiter |
Beschäftigte gesamt |
22 |
875 |
197 |
davon weiblich |
22 |
875 |
194 |
männlich |
0 |
0 |
3 |
Das Jugendamt wird sich bei zukünftigen Stellenbesetzungen auch aus pädagogischen Gründen männliche Erzieher bevorzugt einstellen.
B) Förderung des gleichberechtigten Miteinander von Mädchen und Jungen in den Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten bieten Möglichkeiten, die Kinder ganztägig zu fördern. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren. Die Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung der Kinder in der Familie. Dabei sorgen die Einrichtungen für gleiche Entwicklungsmöglichkeiten im Tagesablauf von Mädchen und Jungen und erziehen sie zu Toleranz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen.
Ziel der Arbeit in den Kindertagesstätten ist es, darauf zu achten, das in der gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsarbeit von Jungen und Mädchen den Bedürfnissen beider Geschlechter entsprochen wird und keine Ausgrenzungen stattfinden.
3.2.2.3 Amt psychosoziale Dienste
Für den Fachbereich 3 – Psychosoziale Dienste – bedeutet Verwaltungshandeln insbesondere die Beratungstätigkeit im Rahmen der Erziehungs- und Familienberatung sowie der Pädagogisch- Psychologischen Fachberatung für Kindertagesstätten. Für beide Tätigkeitsbereiche ist die Berücksichtigung der Geschlechter ein zentrales inhaltliches Arbeitsthema.
Erziehungs- und Familienberatung (EFB) als unmittelbar für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien zugängliches Beratungs- und Therapieangebot bei familienbezogenen Konfliktlagen und Entwicklungsproblemen beinhaltet per se die Frage der Geschlechtlichkeit der Menschen und ihre Bedeutung für soziale Beziehungen. Häufig ist diese Frage das zentrale Thema der Beratung, häufig auch ein mittelbares Thema.
Die Frage der Geschlechtlichkeit findet sich sowohl in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als auch in der elterlichen Paarbeziehung und anderen familialen und außerfamilialen Beziehungskonstellationen als wichtiges Thema. Der Zugang zu diesem Thema ist in der Beratung jedoch kein pädagogischer, es wird kein normatives Idealbild von Geschlechtern und Geschlechterverhältnissen vermittelt, sondern der Zugang erfolgt über persönliche Fragen und Konfliktlagen als individuelle Entwicklungsförderung für Einzelpersonen bzw. Familien.
In der pädagogisch- psychologischen Fachberatung für Kindertagesstätten (PPF) gilt analog, dass die Geschlechterfrage grundsätzlich einen relevanten Aspekt der Beratungs- und Fortbildungstätigkeit darstellt. Dies gilt sowohl in der Einzelberatung von Kita- Erzieherinnen als auch in der Fortbildung und speziellen pädagogischen Projekten wie z.B. der Lernwerkstatt.
2. Teilhabe:
EFB: Im Anmeldekontext ist der Zugang durch Mütter nach wie vor
dominierend: 61,0% der Fälle wurden im Jahr 2002 durch Mütter angemeldet, 9,2%
durch Väter und 8,6% durch beide Eltern gemeinsam (Rest: andere Zugänge). Von
den vorgestellten Kindern waren 47,4% Jungen und 52,6 % Mädchen. Diese
Relationen sind langjährig relativ konstant (abweichend von Angaben in der
Fachliteratur, nach denen deutlich mehr Jungen als Mädchen als verhaltensauffällig
gelten – dies spricht für den familienbezogenen Zugang in der EFB und eine
große Aufmerksamkeit auch für die häufig defensiveren und ”unauffälligeren”
Störungsbilder von Mädchen).
Es gibt auch spezifische Gruppenangebote, etwa Mädchengruppen oder
Vätergruppen. Als besonders wirksam erweist sich der individuelle Zugang im
Rahmen konkreter Einzelfallberatung, häufig gelingt durch aktives Zugehen auch
der Zugang zu zunächst nicht motivierten Bezugspersonen. Nach unseren
Erfahrungen sind bei ca. 40 bis 50 % der Fälle Väter direkt am Beratungsprozess
beteiligt. Die im KJHG vorgeschriebene Bundesjugendhilfestatistik ermöglicht
jedoch keine exakten Angaben darüber, in wie vielen Fällen Mütter bzw. Väter in
eine Beratung einbezogen werden.
PPF: Die Adressaten der Leistung sind Erzieherinnen in bezirklichen
Kitas. Sie kommen damit indirekt den in den Kitas betreuten Kindern sowie deren
Eltern zugute.
3. Ressourcen:
Personal ist die zentrale Ressource für diese Tätigkeit. Kenntnisse und Fähigkeiten,
geschlechtsspezifische Aspekte in der Beratungsarbeit zu berücksichtigen, sind
mit den vorliegenden Grund- und Zusatzqualifikationen gegeben.
Es ist in der EFB notwendig, sowohl weibliches wie männliches
Beratungsfachpersonal einsetzen zu können. Dabei ist der Schlüssel von 2
männlichen zu 8 weiblichen Fachkräften nicht ausreichend und kann in geringem
Rahmen durch Honorarkräfte ausgeglichen werden.
In der PPF sind ausschließlich weibliche Fachkräfte tätig, die ausschließlich
weibliche Erzieherinnen beraten, welche wiederum zu etwa gleichen Teilen
männliche und weibliche Kita- Kinder erziehen. Auf das Fehlen männlicher
Erzieher kann hier nur hingewiesen werden.
4. Werte/ Normen
Neben der Selbstreflexion der eigenen Haltung zur Geschlechtlichkeit ist hier
der Respekt vor der Haltung von Kindern, Jugendlichen, Müttern und Vätern
vordringlich.
Es geht dabei in der Erziehungsberatung weniger um Bildungsvermittlung
(Ausnahme sind spezielle Familienbildungsangebote für Familien, in denen z.B.
sexueller Missbrauch oder Vernachlässigung das Problem sind), sondern um
Unterstützung in der eigenen Entwicklung und in der Gestaltung von guten
sozialen Beziehungen auch unter Aspekten des Geschlechts. In der Fachberatung
für Kitas bedeutet Fortbildung zuerst Sensibilisierung für die Relevanz der
Geschlechterfrage im erzieherischen Alltag sowie die Selbstreflexion der
Erzieherinnen sowie die Vermittlung von Möglichkeiten der Umsetzung im
Kita-Alltag.
5. Maßnahmen
- EFB:
Beteiligung von Vätern fördern
Termin: laufend
- PPF:
einrichtungsübergreifende Fortbildung zum Thema ”geschlechtsspezifische
Erziehung”
Termin: Herbst 2003
3.2.2.4 Familienunterstützende Hilfen (Fachbereich 4)
Der Fachbereich 4 untergliedert sich in die folgenden vier Fachdienste:
Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung,
Sozialpädagogischer Dienst,
Hilfen zur Erziehung und
Materielle Hilfen
Von den ca. 220 Mitarbeitern sind fast 90% des Personals weiblich. Dies entspricht der beruflichen Ausrichtung in helfenden Berufen allgemein. Bezogen auf die Personalauswahl und Personalführung hat dies die Konsequenz, dass zwar im Sinne einer Gleichbehandlung insbesondere bei Neueinstellungen auf ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen geachtet wird, aber eine rein zahlenmäßige Gleichstellung auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist.
Die Besetzung von Leitungspositionen ist für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich. Unterschiede in der Bezahlung machen sich nicht am Geschlecht fest, sondern richten sich nach der Stellenbewertung.
Eine Schulung der Führungskräfte zu Gender Mainstreaming ist noch nicht erfolgt. Zu Fragen der Gleichstellung und Gleichbehandlung auf Mitarbeiterebene ist bereits während der Ausbildung in sozialen Berufen ein entsprechender Schwerpunkt enthalten. Zur Gleichbehandlung von Bürgeranliegen wird in allen Fachdiensten des Bereiches festgestellt, dass Frauen wie Männer in erster Linie als Mütter und Väter bei uns vorsprechen und in dieser Rolle auch wahrgenommen werden wollen. Dabei stehen innerhalb des Beratungskontextes die Interessen der Kinder im Vordergrund Hinweise oder Beschwerden zur Verletzung des Gleichstellungsgrundsatzes sind aus den vergangenen Jahren nicht bekannt.
A) Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Im Bereich Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung sind 66 Frauen und 6 Männer beschäftigt, davon sind 11 Frauen und 3 Männer in Führungspositionen.
In diesem Fachdienst werden vorwiegend alleinerziehende Mütter betreut, so dass die MitarbeiterInnen mit den Problemen der alleinerziehenden Mütter im Bezirk Lichtenberg vertraut sind und Unterstützung geben. Dies bezieht sich auf die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil, die Klärung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft sowie auf die ausführliche Beratung bei einer Beantragung von zusätzlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Hilfe zum Lebensunterhalt usw..
B) Sozialpädagogischer
Dienst und Hilfen zur Erziehung
In den Bereichen Sozialpädagogischer Dienst und Hilfen zur Erziehung wenden sich alle Angebote des Jugendamtes von Beratung über Krisenintervention bis zu den Hilfen zur Erziehung an Frauen und Männer in ihren Rollen als Mütter und Väter gleichermaßen.
Alle geben neben der Zielgerichtetheit auf das Kind den Erwachsenen die Möglichkeit, sich und ihr Handeln zu reflektieren und neue Lösungsansätze zu finden. Dabei verpflichten die Sozialpädagogischen Dienste die BürgerInnen nicht zu bestimmtem Verhalten; sie begleiten Prozesse, an deren Ende die Familie ohne Hilfe vom Staat zurechtkommen soll.
Von hoher Bedeutung in der Arbeit sind der Umgang mit Themen wie Gewalt, Vernachlässigung, sexueller und emotionaler Missbrauch. Überproportional sind Männer Täter. Die Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld ist wie die o.g. auf das Wohl des Kindes ausgerichtet. Es werden dabei Frauen, Kindern, Jugendlichen und auch vereinzelt Männern Möglichkeiten des Schutzes und des Umgangs mit dem Thema aufgezeigt. Während es übrigens einen speziellen Mädchennotdienst gibt, existiert ein solcher für Jungen nicht.
Relativ hoch ist der Anteil von Familien, in denen Abhängigkeiten und Süchte die Familienstruktur prägen. Frauen und Männer werden gleichermaßen beraten, welche Bedeutung ihre Problematik für die Atmosphäre der Familie und besonders für die Entwicklung der Kinder hat.
In der täglichen Arbeit nehmen die SozialarbeiterInnen wahr, dass in der Beratung zu Trennung, Scheidung und Umgang Frauen und Männer unterschiedliche Lösungsstrategien in der Konfliktbewältigung bevorzugen. Frauen verhalten sich eher kompromissbereit und Männer kämpferischer.
Es wird deutlich, dass bei den Hilfen zur Erziehung Mädchen überproportional Kriseninterventionen und Jungen die Jugendgerichtshilfe oder auch die Jugendberufshilfe in Anspruch nehmen.
C) Fachdienst Materielle
Hilfen
Der Fachdienst Materielle Hilfen besteht aus den Bereichen
-
Hilfe zum
Lebensunterhalt/ Dienstgebäude Große-Leege-Straße 103 (7
Sachbearbeiterstellen),
-
Hilfe zum
Lebensunterhalt/ Dienstgebäude Magdalenenstraße 19 (13 Sachbearbeiterstellen),
-
Eingliederungshilfe
/ Pflegegeld für behinderte junge Menschen (3 Sachbearbeiterstellen),
-
Leistungen nach
dem Bundeserziehungsgeldgesetz (4 Sachbearbeiterstellen),
-
Kosteneinziehung
in abgeschlossenen Fällen (3,5 Sachbearbeiterstellen).
Alle Leitungspositionen (Fachdienstleitung, 3 Gruppenleiter) und die Anwendungssystemberaterstelle werden von weiblichen Dienstkräften wahrgenommen. In der Sachbearbeitung sind alle Stellen außer einer im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt / Dienstgebäude Magdalenenstraße mit Frauen besetzt.
In den Bereichen Hilfen zum Lebensunterhalt werden alleinerziehende Mütter mit ihren minderjährigen Kindern sozialhilferechtlich betreut, sofern für ein Kind beim Jugendamt / Jug 4 Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung eine Vormundschaft, Beistandschaft oder Pflegschaft existiert. In der Familie in ehelicher Gemeinschaft zusammen lebende Lebenspartner erhalten hier ebenso Sozialhilfe. Im Gegensatz zu den im Leitfaden[2] unter Punkt 3.2. getroffenen Aussagen ist im Jugendamt wegen des betreuten Personenkreises der Haushaltsvorstand in der Sozialhilfe die Kindesmutter.
Insofern ist die Teilhabe von Frauen an der Sozialhilfe in diesen Fällen relativ klar. Sie erhält auch die höhere Sozialhilfe und kann in der Regel kontrollieren, wie und für wen das Geld ausgegeben wird.
Alleinerziehende Mütter werden im Zusammenhang mit der Hilfe zur Arbeit nach §§ 18 ff BSHG in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt in Ausbildung oder Beschäftigung (gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, Arbeitsstellen mit Lohnkosten- bzw. Festkostenzuschüssen) vermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass die geordnete Erziehung der Kinder nicht gefährdet ist (z.B. Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern in der Kita oder in der Tagespflege).
Bei den Maßnahmen zur Eingliederung behinderter junger Menschen nach § 40 BSHG sind keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zu verzeichnen. Einzelfallhilfen oder auch stationäre Hilfen fördern den behinderten jungen Menschen und sollen seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erleichtern. Sie entlasten aber gleichzeitig die (alleinerziehenden) Müttern, die in der Regel die Hauptlast in der Betreuung des behinderten jungen Menschen in der Familie tragen.
Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz werden in der Regel durch die Mutter beantragt, die in überwältigender Mehrheit auch die gesamte Elternzeit in Anspruch nimmt. Wechsel in der Elternzeit und beim Bezug von Erziehungsgeld zum Kindesvater stellen immer noch eine große Ausnahme dar. Oft nutzen Väter die Elternzeit zur Betreuung des Kindes wenn sie arbeitslos sind, die Kindesmutter jedoch Arbeit hat.
Statistische Erhebungen zur Leistungsgewährung in den genannten Bereichen erfolgen geschlechtsdifferenziert.
In der Kosteneinziehung in abgeschlossenen Fällen werden offene Forderungen, die in den anderen Bereichen dieses Fachdienstes sowie im Fachdienst Hilfen zur Erziehung /Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe von Schuldnern nicht abschließend erhoben werden konnten, weiter bearbeitet. Statistische Erhebungen, ob diese Schuldner überwiegend Frauen oder Männer sind, liegen aktuell nicht vor.
3.3.
Abteilung Stadtentwicklung
Die Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich
Stadtplanung wird ein Pilotprojekt Gender Mainstreaming im “Virtuellen
Bezirksamt” durchführen :
“Berücksichtigung
gleichstellungsrelevanter Aspekte bei städtebaulichen Fördermaßnahmen - Beirat
Stadtumbau-Ost”
In der bisherigen Diskussion
über die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte in den
Tätigkeitsfeldern des Fachbereichs Stadtplanung war bisher vordringlich eine
Reflektion über die Bauleitplanung, insbesondere über die Bearbeitung von
Bebauungsplänen erfolgt. Dazu wurde, wie auch in anderen Bezirken, der
Vorschlag zur Installation eines Gleichstellungs- bzw. Frauenbeirats erörtert,
der seine Empfehlungen zur Unterstützung der politischen Gremien abgeben
sollte.
Die technisch und
bauplanungsrechtlich geprägten und daher in der Regel abstrakten Inhalte von
Bebauungsplanentwürfen im Vorfeld der Schaffung von Rechtsverordnungen sind
häufig nicht ausreichend konkret, um eine Reflektion auf
gleichstellungsrelevante Aspekte zu ermöglichen. Auf Festsetzungen zu Grün- und
Straßenverkehrsflächen, bei denen Flächenaufteilung und Gestaltung
grundsätzlich nicht Gegenstand der Bauleitpläne ist, sei hingewiesen.
Die wenigen Fälle, in denen
detaillierte Vorhaben zur rechtlichen Umsetzung gelangen sollen wie vorhabenbezogene
Bebauungspläne mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan bilden dabei eine
Ausnahme.
Erheblich effektiver für die
Einbeziehung gleichstellungsabhängiger Positionen sind die detaillierten
Entwurfsplanungen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Im Fachbereich
Stadtplanung sind dazu zur Zeit insbesondere die Planungen von
Aufwertungsmaßnahmen im Förderprogramm
Stadtumbau-Ost zu nennen.
Im Rahmen dieser
Förderprojekte ist sowohl im Planungsprozess durch Einbeziehung der Betroffenen
als auch durch die beabsichtigte Bildung eines Beirats für Stadtumbau eine
stärkere Berücksichtigung von gleichstellungsrelevanten und
Gender-Mainstreaming Aspekten zu erwarten. Der geplante Projektbeirat soll im
Herbst 2003 berufen werden. Zur Konstituierung wird dem Gremium ein Entwurf
einer Geschäftsordnung zur Diskussion übergeben. Vorher wird der Entwurf in der
bezirklichen Steuerungsrunde Lichtenberg behandelt. Über die konkrete
Arbeitsweise entscheidet der Projektbeirat eigenständig. Für die
Geschäftsstelle werden Mittel des Pilotprojektes auf Landesebene beantragt.
Von seiten des Bezirksamtes
sollen dem Beirat beratend zur Seite stehen:
- VertreterIn der Stadtplanung |
kontinuierlich |
-
Gleichstellungsbeauftragte |
kontinuierlich |
-
Stadtteilmanagement |
bei Bedarf |
-
VertreterIn
anderer Abteilungen |
bei Bedarf |
In der Geschäftsordnung sind
Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Beirates zu regeln.
Aufgaben und Arbeitsweise
- Begleitung von baulichen Aufwertungsmaßnahmen, die durch das Programm Stadtumbau Ost finanziert werden, und Beratung des Bezirksamtes unter Gender-Mainstreaming-Aspekten (Maßnahmeauswahl, Planungskonzept, Umsetzung, Bürgerbeteiligung)
-
Einbringung
gender-relevanter lokaler Ausgangsbedingungen und Bedürfnisse in die Diskussion
der Fördermaßnahmen
-
Mitwirkung an
Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
-
Teilnahme
der/des Beiratsvorsitzenden an der Steuerungsrunde Stadtumbau-Ost
Aufgrund der Tatsache, dass
im Bezirk fünf Fördergebiete Stadtumbau bestehen, sollte der Beirat aus zwei
Gruppen bestehen:
-
eine vorrangig
inhaltlich orientierte für den Gesamtbezirk (Kernbeirat) und
- eine jeweilige gebietsspezifische Gruppe (Gebietsbeirat, Zusammenfassung ggf. möglich).
Das Plenum wird aus dem Kernbeirat und den max. fünf Gebietsbeiräten gebildet. Im einzelnen streben wir Zusammensetzung an:
Kernbeirat:
Vertreterin des Frauennetzwerkes
VertreterIn des Seniorenbeirates
VertreterIn des Behindertenbeirates
VertreterIn der Lokalen Agenda
VertreterIn der BVV
VertreterIn des Fahrgastbeirates
evtl. VertreterIn des Kinder- und Jugendparlamentes
VertreterIn einer wissenschaftlichen Institution
Gebietsbeirat:
lokale Vertreterin des Frauennetzwerkes
mind. Zwei VertreterInnen der Bewohnerschaft
VertreterIn lokaler Wohnungsunternehmen
VertreterIn lokaler freier Träger
Geschäftsstelle
Abt. Stadtentwicklung, möglichst mit externer Unterstützung
Zeitrahmen
Berufung des Beirates 2003
3.4.
Abteilung Umwelt und Gesundheit
In der Tätigkeit des Gesundheitsamtes - insbesondere
in den Bereichen Gesundheitshilfen und Gesundheitsförderung ist die Beachtung der
geschlechtsspezifischen Unterschiede und deren Relevanz für die Angebote und
Leistungen unabdingbarer Bestandteil.
Frauen und Männer zeigen
deutlich andere Verhaltensweisen im Hinblick auf Beteiligung, Annahme von
Hilfen und Angeboten, sie zeigen andere Wertehierarchien und ein anderes
Normverhalten. Die Unterschiede zeigen sich schon im Kindesalter hinsichtlich
der Krankheitsverläufe bei psychischen und sozialen Störungen.
Es ist wichtig, dass die Teams in den Beratungsstellen/Diensten nicht nur multiprofessionell arbeiten, sondern auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen MitarbeiterInnen bestanden werden muss. In der personellen Zusammensetzung der einzelnen Teams bestehen in fast allen unserer Beratungsstellen/Dienste Ungleichgewichte zu Ungunsten der männlichen Mitarbeiter.
Insbesondere aus dem Fehlen von männlichen Sozialarbeitern resultieren gewisse Disproportionen z.B. im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen bei gewalttätigen Klienten, aber auch im Rahmen der Gestaltung der Zusammenarbeit in den Teams.
So werden die Arbeitsaufgaben z. B. in der Beratungsstelle für Alkohol- u.a. Suchtkranke von mehr weiblichen Mitarbeiterinnen (aktuell 9 weibliche ,1 männlicher Mitarbeiter) bewältigt, ein höherer “Männeranteil” wäre aber günstiger.
Ziele und Themenschwerpunkte
Geschlechtsspezifische Datenerfassung
und Analyse ist in den Beratungsstellen und Diensten mit gesundheitsfördernden
Angeboten und gesundheitlichen Hilfen eine Selbstverständlichkeit.
3.4.1.
Schwerpunkte
für behinderte, chronisch kranke und
krebskranke Menschen
-
behinderte,
krebskranke und chronisch kranke Frauen besuchen öfter
Selbsthilfe-Gruppenangebote - diesem Fakt muss mit entsprechenden Angeboten
Rechnung getragen werden.
-
Frauen
übernehmen trotz teilweiser schwerer Erkrankung noch Verantwortung für ihre Männer
® hier besteht die Notwendigkeit, Frauen vor
Überforderung zu schützen, zu entlasten und auf Hilfe aufmerksam zu machen.
-
Bereithaltung
von ergänzenden Therapieangeboten bei Krebserkrankungen, da Frauen
aktiver an ihrer Gesundung mitwirken wollen.
-
Sensibilisierung
der Männer für das Achten auf Symptome des eigenen Körpers, Stärkung des
Gesundheitsbewusstseins durch öffentlich wirksame Veranstaltungen und
Information.
3.4.2 Schwerpunkte für psychisch Kranke und Suchtkranke
-
Suchtarbeit ist
immer verbunden mit geschlechtsspezifischer Arbeit.
-
Angebote werden
für homogene Gruppen (nur Männer, nur Frauen) und als gemischt-geschlechtliche
Gruppen angeboten.
-
Angehörigenarbeit
ist überwiegend “Frauenarbeit” - dabei ist das Ziel, Co-Verhalten aufzudecken
und alternative Verhaltensweisen zu erarbeiten.
-
Die Auswahl von
Mitarbeitern muss zukünftig einen höheren “Männeranteil” ermöglichen, da viele
Probleme des Verhaltens Suchtkranker für männliche Mitarbeiter besser zu
bewältigen sind.
3.4.3 Hilfen für psychisch Kranke
-
Gesprächstherapiegruppen
als “Gemischte Gruppen” als Wirkprinzip, da notwendig und realistisch.
-
Professionelle
Moderation der Therapiegruppen muss von einem Therapeuten-Paar
wahrgenommen werden.
3.4.4 Hilfen und
Gesundheitsförderung für Kinder
und Jugendliche
Zahngesundheit
In der Jugendzahnklinik wird mit Einführung der neuen zahnärztlichen Software “Oktoware” möglich sein, die Vorsorgeergebnisse, und alle Untersuchungsergebnisse nach Geschlecht auszuwerten. Es ist uns dann möglich, nach Erhebung der geschlechtsspezifischen Daten, ggf. besondere Maßnahmen geschlechtsdifferenziert einzuleiten.
Behinderte Kinder und Jugendliche
Im sonderpädagogischen Förderzentrum werden Kinder und Jugendliche im Sinne eines ganzheitlichen Menschenbildes medizinisch- therapeutisch betreut. Der Anteil von Jungen und Mädchen beträgt ca. 2:1.
Gerade in der pflegerischen Behandlung müssen besonders Schamgefühle und die Wahrung der Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen beachtet werden.
Durch räumliche Trennung der Jungen und Mädchen versuchen wir, dem gerecht zu werden. Die beschäftigten Mitarbeiter sind, mit Ausnahme eines Krankenpflegers und eines Physiotherapeuten, der in der Schule für geistig Behinderte arbeitet, vorwiegend weiblich
Bei der pflegerischen Behandlung versuchen wir den Krankenpfleger bei den älteren männlichen Jugendlichen einzusetzen. Dies ist bei der Vielzahl der Tätigkeiten jedoch nur bedingt möglich.
Im Bereich der Physiotherapie
werden in einzelnen Gruppen spezifische Inhalte für Jungen angeboten. Im
medizinisch-therapeutischen Team sind die beiden männlichen Mitarbeiter in die
Mehrzahl von weiblichen Kolleginnen gleichberechtigt integriert. Es herrscht
eine ausgesprochene kollegiale Atmosphäre.
Insgesamt wird darauf
geachtet, die spezifischen, subjektiven Eigenheiten jedes Kindes zu beachten
und mit ihm individuell zu arbeiten. Wir verstehen unsere Arbeit als Förderung
der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen. Wir betrachten die körperliche, psychische und geistige
Entwicklung des Kindes als eine sich gegenseitig beeinflussende dialektische
Einheit. Dem entsprechend wird der jeweils subjektive, besondere Schwerpunkt
sich danach richten, welcher individueller Förder- und Therapiebedarf für das
Kind gegenwärtig notwendig ist.
Sozialpsychiatrische Hilfen für Kinder und
Jugendliche
Auch die
Bewältigungsstrategien in Krankheits- und Konfliktsituationen werden nicht nur
durch Altersunterschiede, sondern auch teilweise in erheblichem Maße durch das
Geschlecht geprägt. Die Differenzen auf der emotionalen und rationalen Ebene
sind nicht ausschließlich sozialkulturell sondern auch genetisch verursacht.
Die
teilweise zu beobachtenden Versuche, diese Unterschiede zu nivellieren, sind
unwissenschaftlich und kontraproduktiv und stellen das Recht auf
Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nicht in Frage.
Aus diesen Gründen ist es in
der Kinder- und Jugendpsychiatrie wichtig, nicht nur multiprofessionell zu
arbeiten, sondern auch auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen weiblichen
und männlichen Mitarbeitern zu bestehen.
Aufklärung und Prävention von Jugendlichen
-
Geschlechtsspezifische
Arbeit erfolgt in unserem Team bei der sexualpädagogischen Gruppenarbeit mit
Schülern. Nach gemeinsamer Themeneinführung werden die Thematiken in getrennten
Gruppen (Mädchen und Jungen) bearbeitet. Hier finden auch die unterschiedlichen
Geschlechter- und Moralvorstellungen ausländischer Jugendlicher Beachtung
(Stichworte: Beschneidung, Jungfräulichkeit etc.)
-
In unserer
Beratungsstelle ist die Akzeptanz anderer Lebensweisen (Homosexualität,
Bisexualität) und die ständige Auseinandersetzung damit (u. a. Mitarbeit in
entsprechenden Arbeitskreisen) Grundlage unserer Arbeit. In der
Beratungstätigkeit wird damit völlig offen umgegangen.
3.5.
Abteilung Wirtschaft und Immobilien
Zu den Aufgaben der Organisationseinheit (OE) Wirtschaftsförderung gehört die Beratung von Existenzgründern und Unternehmern, die Bereitstellung von Informationen, die Kontaktvermittlung zu Institutionen, Interessenvertretungen u.a., die Organisation von Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen zu Wirtschaftsthemen.
Die Info- und
Beratungstätigkeit der OE Wirtschaftsförderung (4 Frauen!) enthält keine separaten Angebote für Frauen. Dennoch sind Gespräche
immer individuell und berücksichtigen die jeweils spezifischen Situationen und
Bedarfe.
Dieses
Angebot wird sowohl von Männern als auch von Frauen angenommen. Statistische
Erhebungen gibt es lediglich über Beratungen, hier werden einige Daten
dokumentiert: Von den 98 in diesem Jahr beratenen Gründern waren 26 weiblich
(26,6%) und von 43 Unternehmern waren 5 Frauen (11,6%). Rückschlüsse lassen
sich daraus nicht ziehen.
Es geht in
der Diskussion um Gender Mainstreaming auch nicht darum, dass der Anteil von
Frauen als Unternehmerin oder leitende Angestellte in Lichtenberger Unternehmen
”unbedingt erhöht werden muß” oder möglichst noch eine Quote festzulegen, es
geht darum, die Rahmenbedingungen für Berufstätigkeit / Selbstständigkeit von
Frauen zu verbessern. Das heißt dem entgegenwirkende gesellschaftliche Hürden
schrittweise beseitigen.
Dazu gibt
es eine Reihe von Aktivitäten der OE Wirtschaftsförderung in ihrem
Wirkungsbereich:
-
Die Zusammenarbeit mit der Abt. Soziales zur Vermittlung von Arbeitgebern
im Rahmen von IdA und ”Stelle statt Stütze” erfolgte in ausgewählten Fällen.
Seit dem Einsatz von Maatwerk zur Vermittlung gibt es diesbezüglich keine
Anforderungen mehr an uns.
-
Die Etablierung einer Arbeitsgruppe ”Unternehmerinnen” im Wirtschaftskreis
Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V. wurde und wird von der Wirtschaftsförderung
des Bezirksamtes maßgeblich unterstützt. Wir sehen hierin unter anderem auch
eine Quelle, die Informationen über spezifische Probleme von Frauen in
wirtschaftlichen Führungspositionen liefert und ein kompetentes Gremium für die
Diskussion von wirkungsvollen Maßnahmen der Frauenförderung.
-
Das Projekt ”Frau und Wirtschaft – individuelle Karriereberatung für die
berufstätige Frau und ihre Familie”, dessen Initiator das FrauenTechnik-Zentrum
ist, bietet Beratungen und Coaching für Gründerinnen und Unternehmerinnen an.
Dieses Projekt wird im Rahmen der wirtschafts-dienlichen Maßnahmen (BBB) vom
Bezirksamt betreut und von der OE Wirtschaftsförderung aktiv unterstützt.
-
Weitere 3 Projekte wurden von Frauen initiiert und werden unter weiblicher
Regie arbeiten bzw. tun dies bereits (Stadtmarketing,
Geschäftsstraßenmanagement Fennphuhlmeile, Deutsch-Polnische Office für
Wirtschaftskontakte). Hier wurden bzw. werden mit sehr engagierter Unterstützung
des Bezirksamtes Arbeitsplätze geschaffen für Frauen und Männer. Spezielle
Angebote für Frauen bieten die 3 Projekte nicht. Das kann sich allerdings im
Verlauf der Arbeit durchaus ergeben.
-
Es gab in den letzten Jahren mehrere Anläufe eine Plattform zu schaffen,
die gezielt für Existenzgründerinnen die Möglichkeit der Information des
Austausches bietet. Dieses Angebot wurde nicht angenommen.
Wir halten
einen institutionalisierten Erfahrungsaustausch zwischen Gründern für notwendig
und sinnvoll und würden uns in dieser Richtung gern engagieren, allerdings
dieses Mal ohne Orientierung auf eine bestimmte Gruppe. Aus Kapazitätsgründen
sehen wir allerdings kurz- oder mittelfristig keine Möglichkeit dazu.
Im Wirtschafts- und
Gewerbeamt werden seit 01.01.2003 bundeseinheitlich die
Gewerbemeldedaten geschlechtsdeterminiert erfasst. Nach vorliegender aktueller
Auswertung sind 23 Prozent aller Gewerbetreibenden bzw. Vertretungsberechtigten
(z.B. Geschäftsführer) weiblich. Mangels fehlender Verknüpfung mit den
Altdatensätzen kann zur Zeit allerdings in der “Feminin-Auswertung” nur auf 546
“weibliche Datensätze” (von 14.000 Betrieben) zurückgegriffen werden.
4. Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten
In jedem Bezirksamt von Berlin gibt es die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte, deren Aufgaben im Landesgleichstellungsgesetz mit der Novellierung vom 10.06.1998 neu beschrieben worden sind. Demnach soll sie die Bezirksverwaltung unterstützen bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, bei der Wahrnehmung der Aufgaben und der Planung von Vorhaben der Verwaltung (siehe dazu auch Anlage zur Anlage 2).
Kommunale
Frauenpolitik ist Politik auf mehreren Ebenen. Die Zielstellung besteht darin,
nicht nur eine Gleichstellung der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen
zu erreichen, sondern darüber hinaus durch Veränderungen der
geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, veränderten Arbeits- und Lebensweisen
von Frauen und Männern einen gesellschaftlichen Fortschritt zu erzielen, in dem
beide Geschlechter qualitativ gewinnen.
Aufgabe
der Gleichstellungsbeauftragten dabei ist, zu organisieren, dass keine
Diskriminierungen von Frauen als “Kundinnen” der Verwaltung zugelassen werden,
dass Mißstände erkannt und beseitigt werden und das in der Bezirksverwaltung
ein zeitgemäßes Verständnis von Frauenpolitik entsteht. Dazu gehört auch die
Zusammenarbeit der Beauftragten mit den verschiedensten freien Trägern, die
Initiierung von Projekten und die Anmahnung fehlender Strukturen.
4.1. Thematische Schwerpunkte
-
Schwerpunkt der
Gleichstellungsbeauftragten ist seit einigen Jahren die Einführung der Nutzung
des Gender Mainstreaming. Dazu müssen in allen Ämtern Diskussionsrunden
auf Anfrage auch kurzfristig durchgeführt werden können:
Eine umfangreiche Materialsammlung an Berichten, Artikeln und anderen
Veröffentlichungen, ein selbsterstellter Foliensatz und ständig überarbeitete
Konzepte für Kurzvorträge sind dabei Voraussetzung.
Aufklärungs- und Motivationsarbeit sind selbstverständlich.
-
Vorbereitung des
ersten Gleichstellungsberichtes des Bezirksamtes Lichtenberg 2003. Viele
Diskussionsrunden waren nötig, um den Bericht zusammenzutragen.
-
Das Bezirksamt
hat im Jahr 2001 beschlossen, sich für ein Pilotprojekt zur Umsetzung des
Gender Mainstreaming in der Bezirksverwaltung zu bewerben. Auf unser Betreiben
hin, wurde im Rat der Bürgermeister beschlossen, nicht ein Bezirksamt mit der
Pilotrolle zu beauftragen sondern ein “virtuelles Bezirksamt” zu bilden.
Mehrere Bezirksämter sollen sich mit einzelnen Ämtern so an der Pilotphase
beteiligen, dass insgesamt alle in einem BA möglichen Ämter mit Projekten
beteiligt sind. Wir werden in diesem Jahr mit Pilotprojekten in den Bereichen
Jugendförderung und Stadtplanung beginnen. Die Umsetzung ist in enger
Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming bei der
Senatsverwaltung für Frauen zu realisieren.
-
Aus dem
ganztägigen Workshop “GM” im vergangenen mit dem Mädchenarbeitskreis, den die
Gleichstellungsbeauftragte durchgeführt hat, hat sich eine gute Zusammenarbeit
mit dem Jugendclub “Magdalena” entwickelt. Hier werden regelmäßig Diskussionen
mit den Mitarbeiter/innen zur Arbeit durchgeführt. “Magdalena” entwickelt als
erster Jugendklub im Bezirk einen praktischen Umgang mit dem GM-Ansatz.
-
Ein weiterer
wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten war und ist
die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dazu ist sie Mitglied im
Koordinierungsgremium des Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit
(BBWA). Seit mehreren Jahren wird in diesem Bündnis versucht, Projekte zur
Schaffung von Arbeitsplätzen des ersten Arbeitsmarktes zu initiieren, zu begleiten
und notwendige Anschubfinanzierungen zu organisieren. Hier hat sich in diesem
Jahr eine besondere Aufgabe für die Gleichstellungsbeauftragte ergeben, da die
Servicegesellschaft gsub vom Senat mit der Betreuung des ESF-Programms “Lokales
Soziales Kapital” beauftragt wurde und der Bezirk erstmalig direkt Mittel
freihändig für Mikro-Projekte im Rahmen des BBWA vergeben konnte.
4.2.
Gremienarbeit im Bezirk
-
Mitglied im Begleitausschuss URBAN II, d.h.
gemeinsam mit der Frauenbeauftragten von Friedrichshain-Kreuzberg ist über
GM-Kriterien bei der Umsetzung des gesamten Vorhabens zu wachen.
-
Mitarbeit im
Frauennetzwerk Hohenschönhausen-Lichtenberg; hier ist vor allem
zusammenführende, integrative, moderierende Arbeit zu leisten; es gibt mehrere
Arbeitsgruppen, die sich quartalsweise im Plenum treffen, Informationen
austauschen und gemeinsame Veranstaltungen abstimmen
4.3. Arbeitskreise im Bezirksamt
-
Mitarbeit im
Infrastrukturgremium des Bezirksamtes; hier werden Voten für Maßnahmen des
zweiten Arbeitsmarktes vorbereitet, gemeinsames Handeln unterschiedlicher
Fachbereiche des BA abgestimmt und die Zusammenarbeit mit freien Trägern
koordiniert
-
Mitarbeit im
Koordinierungsgremium BBWA; Schwerpunkt dabei ist, neben den Aufgaben lt.
Aktionsplan, die Initiierung und Anschubbetreuung von Projekten
-
Sporadische
Mitarbeit im Mädchenarbeitskreis des Jugendamtes
4.4. Beratungsarbeit
-
wöchentliche
Sprechstunden jeden Montag rotierend in einem anderen Projekt des Bezirkes mit
Auswertung der Probleme
-
bei Bedarf
Hilfestellung für Projekte
-
bei Bedarf
konkrete Hilfestellung für Einzelpersonen
4.5.Überregionale Aktivitäten
-
selbständige
Arbeit im Gender-Beirat des Landes Berlin
-
Arbeit als eine
der Sprecherinnen des Berliner Frauengesundheitsnetzwerkes
-
Mitarbeit in der
AG Gesundheit der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten
5.
Ausblick
Mit dem Gleichstellungsbericht 2003 hat das Bezirksamt Lichtenberg erstmals einen Überblick über gleichstellungsrelevante Problemsichten und Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Fachbereichen vorgelegt.
Neben der Darstellung von Rahmenbedingungen und Ausgangssituation wird der erreichte Diskussions- und Arbeitsstand deutlich. In einigen Fachbereichen wird bereits intensiv zum Thema Geschlechtergerechtigkeit gearbeitet, in anderen gibt es hierzu erste Ansätze.
Der Bericht dokumentiert, dass das Problembewusstsein für dieses Thema vorhanden ist und ausgeweitet wird und zugleich, dass verstärkte Anstrengungen bei der praktischen Umsetzung notwendig sind. Dies wird als ständige Aufgabe der Bezirksverwaltung definiert und anerkannt.
Mit dem vorgelegten Bericht macht das Bezirksamt der
interessierten politischen und Fachöffentlichkeit ein Angebot, die
dargestellten Arbeitsergebnisse vertiefend gemeinsam zu diskutieren und daraus
Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit zu gewinnen.
Das im Mai 2003 gebildete Steuerungsgremium Gender
Mainstreaming wird auf dieser Grundlage Empfehlungen für die weitere Arbeit
geben und die Umsetzung der definierten Projekte begleiten und unterstützen.
Die nächsten Aufgaben des Steuerungsgremiums sind:
- gemeinsam mit den Fachbereichen einen Maßnahmenplan für die weitere Arbeit zu entwickeln (Konkretisierung der Aufgaben, Regelung von Verantwortlichkeiten und Zeitplänen, Controlling);
-
Begleitung der
im Rahmen des landesweiten Prozesses Gender Mainstreaming bereits konzipierten
Pilotprojekte des Bezirksamtes Lichtenberg (siehe Pkt. 3.2.2 und 3.3);
-
Entwicklung
eines weiteren Pilotprojektes “Gender Budgeting” im Bereich Sport in enger
Zusammenarbeit mit der Bezirksverordnetenversammlung;
-
Beteiligung am
landesweiten Bezirklichen Steuerungsgremium “Gender Mainstreaming”.
Die Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der
Arbeit des Bezirksamtes Lichtenberg soll durch verstärkte Fortbildungsangebote
unterstützt werden.
Der Gleichstellungsbericht wird jährlich
fortgeschrieben. Zukünftig wird die Einbeziehung weiterer Fachbereiche in
diesen Arbeitsprozess angestrebt.
6. Anlagen
Anlage 1
Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin
17.11. 1999
Bezirksbürgermeister
Bezirksamtsvorlage Nr. 272
- zur Beschlussfassung -
für
die Sitzung am: 23. 11. 1999
1. Gegenstand der Vorlage: Förderung
gleichberechtigter Lebens
bedingungen für Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
3. Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die frauenpolitischen
Leitlinien einschließlich der beschriebenen Verfahrensweisen zur Umsetzung
(Anlage) sowie die Vorlage der BVV zur Kenntnis zu geben.
4. Begründung Obwohl das Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) und die
Berliner Verfassung (Art. 10, Abs. 3) die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern festschreiben, sind Frauen vielfach strukturellen Benachteiligungen
ausgesetzt und erleben im Alltag oft keine Chancengleichheit:
-
auf dem Arbeitsmarkt,
-
beim beruflichen
(Wieder-)Einstieg,
-
hinsichtlich des
Anteils an Führungs- und Entscheidungspositionen,
-
in der Familienarbeit,
-
bei der Entlohnung und
deshalb im Rentensystem,
-
sie sind in besonderem
Maße von Gewalt betroffen.
Die formale Rechtsgleichheit allein ist nicht
ausreichend, um tatsächlich wirkende, teilweise historisch gewachsene
strukturelle Benachteiligungen
von Frauen abzubauen.
Die o. g. Vorhaben sollen deshalb die tatsächliche
Chancengleichheit von Frauen und Männern auf bezirklicher Ebene befördern.
5. Rechtsgrundlagen: § 23 LGG, § 15 BezVG
6. Mitberatung / Mitzeichnung: Abstimmung
mit der Gleichstellungs-
beauftragten
des BA Hohenschönhausen
7. haushalts- und stellenmäßige
Auswirkungen: keine
8. Veröffentlichung im Monatsblatt/
Pressemitteilung: ja
9. Vorlage an die BVV zur Kenntnisnahme
Dr. Wolfram Friedersdorff
Anlage zur
BA-Vorlage Nr. 272 v. 23.11.1999
Frauenpolitische
Leitlinien
Das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin setzt sich auf bezirklicher Ebene dafür ein,
allen Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen, gleichberechtigte Lebensbedingungen für Frauen und
Männer, Mädchen und Jungen stärker zu fördern und dazu beizutragen, bestehende
Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen. Zu fördern sind
insbesondere:
1. die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen, vor
allem der allein Erziehenden,
2. die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Erziehungs-
und Pflegeaufgaben für Frauen und Männer,
3. eine frauen- und familiengerechte bezirkliche
Infrastruktur, vor allem Verkehrs- und Stadtplanung,
4. die geschlechtsspezifische Arbeit im Bildungs- und
Freizeitbereich von Jugendlichen zum Abbau von Vorurteilen und zur Stärkung des
Selbstwertgefühls,
5. die Partizipation und Mitbestimmung von Frauen im
öffentlichen Leben Lichtenbergs,
6. die Selbstorganisation von Frauen und Mädchen,
Frauen- und Mädchenprojekten,
7. eine öffentliche Auseinandersetzung zum
Gleichstellungsgrundsatz, über Benachteiligungen und Diskriminierungen von
Frauen und Mädchen.
Zur
Umsetzung der “Frauenpolitischen Leitlinien” will sich das Bezirksamt an
folgende Grundsätze halten:
a) Alle im Bezirksamt erarbeiteten bzw. vom Bezirksamt
in Auftrag gegebenen Statistiken, die zur Problematik Chancengleichheit von
Frauen und Mädchen Aussagefähigkeit haben, werden zukünftig
geschlechtsdifferenziert erstellt und ausgewertet - soweit nicht zwingende
Gründe dagegen stehen.
b) Im internen und externen Schriftverkehr sind
Formulierungen zu verwenden, die Frauen und Männer ansprechen, z. B.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger.
c) Die Fachabteilungen prüfen die Notwendigkeit, für ihr
Gebiet konkrete Programme zur Verminderung der Benachteiligung und
Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Bezirk Lichtenberg zu erarbeiten.
d) In den Zielvereinbarungen wird der
Gleichstellungsauftrag berücksichtigt.
e) Die Zielvereinbarungen enthalten konkrete Vorgaben
zur Förderung gleichberechtigter Lebensbedingungen, soweit sich dies auf den
Tätigkeitsbereich der LuV’s übertragen läßt.
f) Die Gleichstellungsbeauftragte legt dem Bezirksamt einen Maßnahmekatalog mit Anregungen zur Umsetzung der frauenpolitischen Leitlinien vor.
Anlage 2
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksamtsvorlage Nr. 900/
III
Zur Beschlussfassung für die
Sitzung am 24.08.1999
1. Gegenstand
der Vorlage: |
Umsetzung des § 23 des
Landesgleichstellungsgesetzes (LGG ) im Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin |
2.
Berichterstatterin: |
Bezirksbürgermeisterin |
3.
Beschlussentwurf: |
Das Bezirksamt
Hohenschönhausen von Berlin beschließt die in der Anlage dargestellte
Vorgehensweise zur Umsetzung des §23 LGG und gibt diese der BVV zur Kenntnis. |
4.
Begründung: |
Im zuletzt am 10.6.1998
geänderten Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind Aufgaben und Kompetenzen
der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke neu
geregelt. |
5.
Rechtsgrundlage: |
§ 23 LGG § 15 BezVG |
6. Haushalts-
und stellenplanmäßige Auswirkungen: |
im laufenden Haushaltsjahr
keine |
7.
Mitzeichnung: |
keine |
8.
Auswirkungen
auf den Bezirk Lichtenberg: |
Abstimmungen mit der
Gleichstellungsbeauftragten Lichtenberg |
Die Vorlage gilt nur mit
anliegendem Bestätigungsblatt (rosa) als beschlossen.
Dr. Bärbel Grygier
Anlage zur BA-Vorlage Nr.
900/III v. 24.08.1999
Vorgehensweise zur
Umsetzung des § 23 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) im
Bezirksamt Hohenschönhausen
Gesetzestext kursiv
Absatz (1):
“Der Verfassungsauftrag
der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der
Verwaltung zu beachten und gehört zu den Aufgaben der Berliner
Bezirksverwaltungen. Dazu bestellen die Bezirksämter eine hauptamtlich tätige
Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Die Dienstaufsicht über die Frauen-
oder Gleichstellungsbeauftragte übt die Bezirksbürgermeisterin oder der
Bezirksbürgermeister aus. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen personellen und sachlichen
Mitteln auszustatten.”
Mit dem Beschluss dieser
Vorlage und den darin enthaltenen frauenpolitischen Leitsätzen hat sich die
Bezirksverwaltung Hohenschönhausen zum Querschnittscharakter der
Gleichstellungsarbeit bekannt.
Die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten ist als Stabstelle der Bezirksbürgermeisterin/ dem
Bezirksbürgermeister direkt zugeordnet.
Absatz (2):
“Das Bezirksamt
informiert die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich über
Vorhaben, Programme, Maßnahmen und Entscheidungen, die ihre Aufgaben berühren,
und gibt ihr vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist
Gelegenheit zur Stellungnahme.”
Vorlagen für das Bezirksamt
werden durch den Punkt “Gleichstellungsrelevante Auswirkungen” erweitert.
In den Zielvereinbarungen
wird der gesetzliche Gleichstellungsauftrag für die Bürgerinnen und Bürger
Hohenschönhausens berücksichtigt.
Die Mitglieder des
Bezirksamtes informieren die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig über Vorhaben, Programme, Maßnahmen
und Entscheidungen ihres Ressorts, die Gleichstellungsfragen berühren, und
geben ihr somit innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Aus der Sicht der
Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus folgenden Problemfeldern die
Kriterien für “Gleichstellungsrelevante Auswirkungen”:
1. die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen
insbesondere alleinerziehenden Müttern
2. eine frauen- bzw. familiengerechte Stadt- und
Verkehrsplanung
3. die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben für Frauen und Männer
4. die geschlechtsspezifische Arbeit im Bildungs- und
Freizeitbereich von Jugendlichen zum Abbau von Vorurteilen
5. die Erhöhung der Teilnahme und Mitbestimmung von
Frauen im öffentlichen Leben
6. Unterstützung der Selbstorganisation von Frauen und
Mädchen, Förderung von Frauen- und Mädchenprojekten
7. eine öffentliche Auseinandersetzung zum
Gleichstellungsgrundsatz, über Benachteiligungen und Diskriminierungen von
Frauen und Mädchen
Absatz (3):
“Die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte regt Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen im Bezirk an. Sie arbeitet
insbesondere mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden und Betrieben
zusammen.
Die Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten
ihre Aufgabenbereiches.”
Die Gleichstellungsbeauftragte
koordiniert dazu die Arbeit der Frauengruppen, -verbände und - initiativen des
Bezirkes.
Die Pressearbeit der
Gleichstellungsbeauftragten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Pressestelle des
Bezirksamtes.
Die
Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister wird über die
öffentlichkeitswirksamen Vorhaben, Veranstaltungen und Pressemitteilungen durch
die Gleichstellungsbeauftragte informiert.
Absatz (4):
“Die Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verwirklichung des
Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirksamt
innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.”
Die
Gleichstellungsbeauftragte kann Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots der
Gleichstellung von Frauen und Männern direkt an die Abteilungen des
Bezirksamtes geben oder in Form eigener Vorlagen in das Bezirksamt einbringen.
Absatz (5):
“In Angelegenheiten, die
frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die
Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur
Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.”
Das Bezirksamt behandelt die
von der Gleichstellungsbeauftragten eingebrachten Vorlagen, nimmt sie zur
Kenntnis und kann beschließen, sie der BVV zur Kenntnis zu geben oder
beschließen, sie der BVV nicht zur Kenntnis zu geben. Beschließt das
Bezirksamt, sie der BVV nicht zur Kenntnis zu geben, ist dies schriftlich zu
begründen.
Die Aufgabenbeschreibung der
Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsverteilungsplan des Bezirkes
Hohenschönhausen von Berlin ist entsprechend zu ergänzen.
Anlage 3
Gleichstellungsbeauftragte
Protokoll
zur
1.
bezirkliche Steuerungsrunde Gender-Mainstreaming
am
16.5.2003 von 13.00 - 14.00 Uhr
Leitung: |
BzBmin |
Frau
Emmrich |
|
Teilnehmer/innen: |
BVV-Gleichst.-Ausschuss |
Herr
Schwenzer |
|
|
BzStR
JugBilSport |
Herr
Räßler |
|
|
BzStRin
Stadt |
Frau
Lompscher |
|
|
GlB |
Frau
Schmidt |
|
|
Jug AL |
Herr
Fritsch-Hinz vertreten
durch Herrn Redel, Jug 1000 |
|
|
PF L |
Herr
Middendorf |
|
|
Stapl Al |
Herr
Güttler-Lindemann |
|
|
StD L |
Herr
Reich (entschuldigt) |
|
TOP 1
- Rahmen
Frau
Emmrich schlägt vor, dass
-
sich
das Gremium “Steuerungsrunde Gender Mainstreaming” nennt
-
ständige
Mitglieder:
die beiden Gender-Beauftragten (Fr. Lompscher, Hr. Fritsch-Hinz),
die für die Pilotprojekte zuständigen Leitungen (Hr. Räßler, Hr.
Güttler-Lindemann),
die Leitung Personal/Finanzen (Hr. Middendorf),
die Leitung Steuerungsdienst (Hr. Reich),
ein Mitglied des BVV-Gleichstellungsausschuss (Hr. Schwenzer) und
die Gleichstellungsbeauftragte (Frau Schmidt)
sind
-
Treffen
nach Bedarf stattfinden
-
ständiges
Thema, über die Pilotprojekte hinaus, GM im ganzen BA sein wird
-
Finanzbedarfe
in dieser Runde abgestimmt werden
dazu
wird einhellig Zustimmung signalisiert
TOP 2
- Stand Pilotprojekte
Stadtplanung:
Frau
Lompscher berichtet, dass in der Fortbildungsveranstaltung am 8. Mai frei
assoziiert wurde, “mit den GM-Projekten stets einen Fortschritt dessen, was
ständig bearbeitet wird, zu erreichen und keine neuen Projekte entstehen
sollen”; daraus entstand die Idee, die Bürgerbeteiligung
bei den Stadtumbaumaßnahmen mit Hilfe eines Projektbeirates zu
organisieren, dieser Beirat soll die konkrete Umsetzung begleiten und in
Zukunft vielleicht sogar neue Projekte entwickeln
Herr
Güttler-Lindemann ergänzt, Baumaßnahmen sind dankbare Projekte, der Beirat
könnte konkret in die Maßnahme Gender-Aspekte einfließen lassen; in den Beirat
müssen auf alle Fälle auch Jugendliche gewonnen werden (15-20 Jahre), da die
Sicht dieser Altersgruppe oft zu wenig berücksichtigt wird
Frau
Lompscher schlägt vor, geeignete Kandidat/innen durch die Netzwerke zu finden,
hier ist besonders wichtig, dass auch mal die älteren Frauen sollten ihre Sicht
darstellen können
Die
Steuerungsrunde Stadtumbau soll im Beirat rückgekoppelt werden.
FL: Die Zusammensetzung wird in
Abstimmung zwischen Stadt, GlB und JugBilSport kurzfristig abgestimmt.
Jugendförderung
Herr Räßler
erklärt, dass die Neuetablierung einer Jugendfreizeiteinrichtung an der
Parkaue als Pilotprojekt bearbeitet werden soll; die JFE Linse wird der
Vorläufer dieser neuen Einrichtung sein, mit Neubeginn lässt sich über
Zielgruppe, räumliche Bedingungen usw. neu diskutieren, es muß auch keine
kommunale Einrichtung bleiben, das Theater könnte als Träger auftreten oder ein
anderer Freier Träger, dies kann alles diskutiert werden; es gibt sehr viele
engagierte Jugendliche, die an der JFE interessiert sind, auch sehr viele
Mädchen, die sich engagieren, die dürfen nicht enttäuscht werden; JuFö hat
Handlungslinien vorbereitet (bis zum
31.8. hat der Investor allerdings noch die Möglichkeit zurückzutreten,
das könnte das Projekt verändern - alle sind optimistisch...); externe
Begleitung des Projektes notwendig (Finanzen)
FL: bis kommenden Dienstag (20. Mai
2003) legen beide Bereiche ein Papier mit einer Grobdarstellung des
Pilotprojektes bei BzBm vor. Dazu wird eine Übersicht über den Finanzbedarf
gegeben.
Herr
Middendorf schlägt vor, als Verstärkungsmittel notwendige Summen mit
Zweckbindung in den entsprechenden Titel einzustellen.
FL: Projekte müssen ständig
dokumentiert werden.
FL: alle OE-Leitungen sollen die
GM-Fortbildung bekommen, dazu wird im September eine halbtägige Veranstaltung
inhouse stattfinden.
Gender-Budgeting
Dazu wurde
im Fortbildungsseminar die Idee entwickelt, im Sportbereich zu arbeiten. Der
Sportstättenentwicklungsplan soll “gegendert” werden, dazu wird es einen
Zwischenbericht an die BVV geben; im Gleichstellungsbericht
(Fertigstellungstermin 30.6.2003) könnte dazu schon eine Zeitschiene
beschrieben werden (wird noch geklärt!)
TOP 3 - Sonstiges
Þ Vertretung in diesem Gremium ist nur möglich,
wenn die Person auch aussagefähig ist!
Þ Nächster Termin ist in der 1. Julihälfte
Þ FL: im Intranet wird es eine GM-Seite
geben, wo Protokolle, Berichte, Projektbeschreibungen für alle
Mitarbeiter/innen einsehbar sind
Þ FL: Berichtstabelle für die
GM-Geschäftsstelle wird an alle als Email verschickt
Anlage 4
Ausgewählte
Statistik des Bezirksamtes
(Stichtag
01.07.2003)
Überblick
über die Gesamtzahl der Beschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten
Gesamt |
Männer |
davon in Teilzeit |
Frauen |
davon in Teilzeit |
Frauenquote |
Frauenquote in Teilzeit |
|
Beamte/-innen |
482 |
11 |
1 |
371 |
27 |
77,0% |
96,4% |
Beamte,
Anwärter und z.A. |
22 |
6 |
|
16 |
1 |
72,7% |
100,0% |
Angestellte |
2396 |
324 |
22 |
2072 |
556 |
86,5% |
96,2% |
Angestellte
(Auszubildende) |
30 |
6 |
|
24 |
|
80,0% |
|
Arbeiter/-innen |
558 |
246 |
10 |
312 |
44 |
55,9% |
81,5% |
Arbeiter
(Auszubildende) |
25 |
16 |
|
9 |
|
36,0% |
|
Summe |
3513 |
709 |
33 |
2804 |
628 |
79,8% |
95,0% |
Repräsentanz
von Frauen nach Laufbahngruppen
(Angestellte
und Beamte)
Laufbahngruppe |
Gesamt |
Männer |
Frauen |
Frauenquote |
Höherer
Dienst |
105 |
38 |
67 |
63,8% |
Gehobener
Dienst |
1040 |
211 |
829 |
79,9% |
Mittlerer
+ Einfacher Dienst |
1733 |
186 |
1547 |
89,3% |
Summe |
2878 |
435 |
2443 |
84,9% |
Gesamt |
Männer |
davon in Teilzeit |
Frauen |
davon in Teilzeit |
Frauenquote |
Frauenquote in Teilzeit |
|||
B
6 |
1 |
|
|
1 |
|
100,0% |
|
|
|
B
5 |
1 |
1 |
|
|
|
0% |
|
|
|
B
4 |
4 |
3 |
|
1 |
|
25,0% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
A
16 / I |
4 |
3 |
|
1 |
|
25,0% |
|
|
|
A
15 / Ia |
27 |
10 |
|
17 |
3 |
63,0% |
100,0 |
|
|
A
14 / Ib |
57 |
19 |
1 |
38 |
16 |
66,7 |
94,1 |
|
|
A
13 / IIa |
11 |
2 |
|
9 |
1 |
81,8 |
100,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
A
13S / IIa |
45 |
22 |
1 |
23 |
3 |
51,1 |
75,0 |
|
|
137 |
48 |
|
89 |
11 |
65,0 |
100,0 |
|
||
A
11 / IVa |
229 |
46 |
3 |
183 |
20 |
79,9 |
87,0 |
|
|
A
10 / Ivb |
507 |
69 |
6 |
438 |
55 |
89,4 |
90,2 |
|
|
A
9 / Va / Vb |
122 |
26 |
2 |
96 |
19 |
78,7 |
90,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
A
9S / Vb |
187 |
34 |
|
153 |
19 |
81,8 |
100,0 |
|
|
A
8 / Vc |
820 |
23 |
1 |
797 |
293 |
97,2 |
99,7 |
|
|
A
7 / Vib / KR IV – Va |
350 |
65 |
2 |
285 |
45 |
81,4 |
95,7 |
|
|
A
6 / VIII / VII / KR III |
337 |
53 |
4 |
284 |
94 |
84,3 |
95,9 |
|
|
X
– IXa / KR I - II |
39 |
11 |
3 |
28 |
4 |
71,8 |
57,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
2878 |
435 |
23 |
2443 |
583 |
84,9% |
96,2% |
|
|
[1] Gliederung nach “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung” der LAG der bez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Berlin vom April 2001
[2] gemeint ist der “Leitfaden zum Gender Mainstreaming in der Berliner Bezirksverwaltung” der LAG der bez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Berlin vom April 2001
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
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Anwesenheit | Kleine Anfragen |