Drucksache - DS/0687/V
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie viele Fälle gibt es, in denen
der Prüfdienst bei der Feststellung des Bedarfes bzw. bei der Ermittlung von
unberechtigtem Leistungsbezug im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung nach
Bundessozialhilfegesetz tätig wird? 2. Können alle notwendigen Fälle
geprüft werden bzw. werden Fälle nicht geprüft, weil die Kapazität nicht
ausreichend ist? |
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