Drucksache - DS/0680/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am..........8.03 beschlossen: Der
Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung “Kaskelstraße/ Victoriastadt” soll um
die Grundstücke Marktstraße 2-3, Schreiberhauer Str. 45, Nöldnerstr. 37, 38,
39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 erweitert werden. Berlin, den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Anlage zur BA-Vorlage Nr. 194/03 zur Beschlussfassung am 26.
August 2003 Erweiterung des Erhaltungsgebietes Victoriastadt Begründung
Der bisherige Geltungsbereich des Gebietes zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gem. § 172
Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Erhaltungsverordnung “Kaskelstraße/Victoriastadt”,
veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 53. Jahrgang, Nr. 46
am 4.November 1997) ist deckungsgleich mit der Abgrenzung des
Sanierungsgebietes Lichtenberg- Kaskelstraße. Der Geltungsbereich soll
erweitert werden um eine Teilfläche südlich der Nöldnerstraße eingegrenzt durch
die S-Bahndämme im Osten und Südwesten sowie durch die Schlichtallee im
Südosten. Darüber hinaus soll der Geltungsbereich im Westen um das Grundstück
Marktstraße 2-3 erweitert werden. Innerhalb der Erweiterungsflächen befinden sich die
bauzeitlichen Infrastruktureinrichtungen für die Victoriastadt, die ein
einzigartiges bauhistorisches Erbe der Entstehungszeit verkörpern. Mit der
Gründung der Landgemeinde Boxhagen- Rummelsburg (1889) und entsprechend der
Bevölkerungszunahme wurde der Bau etlicher kommunaler Einrichtungen notwendig.
Bemerkenswert ist die Konzentration dieser Einrichtungen auf der nicht
parzellierten Teilfläche südlich der Nöldnerstraße, damals Prinz-Albert-Str.
Diese Fläche verblieb im kommunalen Eigentum, so dass hier folgerichtig
kommunale Nutzungen ihre bauliche Ausprägung fanden. Die einzelnen Baukörper
wurden in offener Bauweise, von Freiflächen umgeben, errichtet. Es handelt sich
dabei um die Schule in der Nöldnerstr. 44 (ehem. Zentralschulhaus), die 1890-91
in traditionellem Mauerwerksbau (roter Klinker) im Stil des akademischen
Historismus errichtet wurde. Zu dem Schulgebäude gehört eine Turnhalle, die
zeitgleich mit dem Schulgebäude
entstand. In unmittelbarer Nachbarschaft, auf dem Grundstück
Nöldnerstr.43, befindet sich die Erlöserkirche mit dem Gemeindehaus, errichtet
1889-92. Daran schließt sich in östlicher Richtung in der Nöldnerstr. 40-42 das
ehemalige Kaiserin Auguste Victoria Krankenhaus an, das um 1890 errichtet
wurde. Dem ehemaligen Krankenhaus vorgelagert sind zwei Wohngebäude aus der
Gründerzeit (Nöldnerstr. 38 und 39). Die Erweiterungsfläche im Westen,
Marktstr. 2-3, beinhaltet das ehemalige Jahn- Realgymnasium, errichtet 1906 bis
1907. In der Vergangenheit wie auch in der Gegenwart bestanden und
bestehen Verflechtungen mit dem Gebiet nördlich der Nöldnerstraße, die bisher
in ihrer Tragweite für die Gebietsentwicklung unterschätzt wurden, da die
Nöldnerstraße allgemein als südliche Begrenzung der Victoriastadt angesehen
wurde. Damals wie heute frequentieren die Einwohner der Victoriastadt die
Infrastruktureinrichtungen. Bis auf das ehemalige Krankenhaus (heutiges
Bundesinstitut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) haben die erwähnten
Gebäude ihre bauzeitliche Funktion und ihre äußere Gestalt behalten. Die Schule
an der Nöldnerstr. 44 hat als Grundschule und Schule für Lernbehinderte einen
Einzugsbereich, der die Victoriastadt und die Rummelsburger Bucht umfasst. Die
Erlöserkirche besteht weiterhin und hat zusätzliche Nutzungen (Kindergarten,
Jugendtreff) aufgenommen. Das ehemalige Realgymnasium in der Marktstr. 2-3
ist heute Standort eines
Oberstufenzentrums für Büroberufe mit überbezirklichem Einzugsbereich. Die Bebauung südlich der Nöldnerstraße sowie die Marktstr.
2-3 sind hinsichtlich Anlage, Kubatur und Formensprache von wesentlicher
stadträumlicher Bedeutung und entsprechend schutzwürdig. Sie sollen künftig von
der Erhaltungsverordnung erfasst werden. Ziel ist der Schutz der intakten
Gebäude sowie deren Einbindung in die städtebauliche Situation, eine Stärkung
des stadträumlichen Zusammenhanges und die Bewahrung der heute noch ablesbaren
Ortsentwicklung. Die Anlage ist im Büro der BVV einzusehen! |
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