Drucksache - DS/0659/V  

 
 
Betreff: Nachnutzung öffentlicher Gebäude des Bezirkes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2003 
24. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt wurde ersucht:

 

1.                  über die Ergebnisse bei der Nachnutzung öffentlicher Gebäude des Bezirksamtes zu berichten.

2.                  darzulegen, was es unternehmen wird, um die Bemühungen um die künftige Nachnutzung öffentlicher Gebäude des Bezirksamtes zu intensivieren.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1.

 

Auf Grund der kritischen Haushaltslage und der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, wurden im Bezirk Lichtenberg zahlreiche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geschlossen. Dazu gehören ehemalige Kindertagestätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und zum Teil Bürodienstgebäude. So wurden in diesem Jahr 10 Schulen und 5 Kitas geschlossen und in das Finanzvermögen übertragen.

 

Ziel des Bezirkes ist es, für die ehemaligen Gemeinbedarfseinrichtungen geeignete Nachnutzungen zu finden. Dabei werden und wurden folgende Wege beschritten:

 

1.      Der Bezirk konzentriert die Angebote Freier Träger an Standorten Sozio-kultureller Tätigkeit u.a.:

 

Ø      Kultschule, Sewanstraße 43, 10319 Berlin,

Ø      Zum  Hechtgraben 1, 13051 Berlin,

Ø      “Kiezspinne”, Schulze-Boysen-Straße 38, 10365 Berlin bzw. Interimslösung ist die Harnackstraße 25, 10365 Berlin.

 

2.      Vermietung größerer Objekte an Freie Träger, Privatschulen und andere Interessenten:

 

Ø         Rummelsburger Straße 3, 10315 Berlin (Schule der Evangelischen Kirche),

Ø         Ehrlichstraße 63, 10318 Berlin (Kappe e.V.),

Ø         Bernhard-Bästlein-Straße 58, 10367 Berlin (HOWOGE - “Junges Wohnen”).

 

3.      Abriss ehemaliger Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Wohnumfeldverbesserungen mit Mitteln des Programms “Stadtumbau-Ost”. So werden 2003  2 ehemalige Schulen und 6 ehemalige Kita’s abgerissen und die Flächen dem Wohnumfeld zugeführt.

 

Zu 2.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg unternimmt weiterhin große Anstrengungen, um für die ehemaligen Gemeinbedarfseinrichtungen geeignete Nachnutzungen zu finden.

 

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass mit entsprechenden Nachnutzungen keine weiteren Kosten für das Bezirksamt Lichtenberg entstehen dürfen, d.h., Interessenten müssen, entsprechend der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Berlins, selbst in der Lage sein, diese Gebäude einschließlich der baulichen Maßnahmen, die mit einer Umnutzung verbunden sind und der baulichen Unterhaltung, selbst zu bewirtschaften. Das stellt sich in der bisherigen Praxis als Hemmschuh dar, da die meisten Interessenten, in der Regel “Freie Träger”, dazu finanziell nicht in der Lage sind.

 

Für eine Reihe von Objekten soll künftig die Möglichkeit der Interessenbekundung für die Anmietung (auch temporär) geschaffen werden. Hierzu sollen die Objekte im Rahmen der Möglichkeiten des BA beworben werden, d.h. dass Nutzungsmöglichkeiten angesichts der baulichen Substanz, der Betriebskosten und der verhandelbaren Mietkonditionen im Rahmen des geltenden Rechts (insbesondere LHO) in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden.

 

Das Bezirksamt wird sich auf Senatsebene für eine Vereinfachung des Verfahrens zur Vermietung von Liegenschaften unter Wert an leistungsfähige Träger bei solchen Liegenschaften einsetzen, für die keine Nutzungsmöglichkeiten durch den Bezirk bestehen und die angesichts der Standortqualität sowie der Marktlage nicht verwertbar erscheinen. Mit einem solchen Vorgehen müssen haushaltswirtschaftliche Regelungen für den damit verbundenen Einnahmeverlust bzw. die Reduzierung von Einnahmevorgaben für den Bezirk einhergehen.

 

Es wird jedoch eingeschätzt, dass es nicht in jedem Fall gelingen wird, für alle ehemalige Gemeinbedarfsstandorte Nachnutzungen der Gebäude zu erreichen. Der Bezirk Lichtenberg steht hier in einer Reihe mit den anderen östlichen Bezirken, die ebenfalls einen großen Bestand nicht genutzter ehemaliger Gemeinbedarfseinrichtungen nachweisen können.

 

Gleichzeitig macht des Bezirksamt Lichtenberg darauf aufmerksam, dass mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses entschieden wurde, alle nicht fachlich genutzten Liegenschaften, das so genannte Finanzvermögen, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG zur Verwertung (Verkauf) zu übertragen. Das Land Berlin hat damit die bezirkliche Zuständigkeit auf die private Gesellschaft übertragen. Der Bezirk wird und muß sich deshalb, wenn es nicht zu einer beabsichtigten Nachnutzung kommt, bemühen, die entsprechenden Grundstücke zu übertragen.

 

10360 Berlin,

 

 

Emmrich                                                                                   Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                  Bezirksstadtrat WiImm


 

 
 

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