Drucksache - DS/0645/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11 - 5
Stand: Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Das Bezirksamt bittet die BVV, die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß Anlage 2 im Bebauungsplanverfahren 11 – 5 (Geltungsbereich / Ziel siehe Anlage 1) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 11 – 5 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats durchzuführen. Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

 

 

Begründung:  Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach

                       Abschluss und Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in                  

                       Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

                                                                           

 


Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 5

 

 

 

 

                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche durch Sicherung des Bestandes und Erweiterung

 


Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

 

33 Träger öffentlicher Belange sowie Senatsverwaltungen und Fachämter des Bezirksamtes wurden mit Schreiben – Stapl B2 - vom 18.03.2003 zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 11 – 5 aufgefordert.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und die Deutsche Telekom AG haben die Unterlagen zur TÖB zur Information erhalten.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

 

-          Handwerkskammer

-          Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Wirtschaft und Immobilien, Immobilienservice

-          Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Jugend, Bildung und Sport

 

30 Träger öffentlicher Belange sowie Senatsverwaltungen und Fachämter des Bezirksamtes nahmen zum Bebauungsplanentwurf Stellung.

Davon hatten folgende Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken:

 

1.      Berliner Feuerwehr SE BG HG mit Schreiben vom 03.04.2003

2.      Berliner Stadtreinigungsbetriebe – BSR mit Schreiben vom 08.04.2003

3.      Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit Schreiben vom 09.04.2003

4.      Deutsche Post Bauen GmbH mit Schreiben vom 08.04.2003

5.      Industrie- und Handelskammer zu Berlin mit Schreiben vom 04.04.2003

6.      Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin mit Schreiben vom 02.04.2003

7.      Landesbetrieb für Informationstechnik mit Schreiben vom 24.03.2003

8.      Oberfinanzdirektion Berlin mit Schreiben vom 25.03.2003

9.      Der Polizeipräsident in Berlin mit Schreiben vom 22.04.2003

10.  Amt Ahrensfelde / Blumberg mit Schreiben vom 26.03.2003

11.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I B 23 mit Schreiben vom 08.04.2003

12.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I E 124 per E-Mail am 31.03.2003

13.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV D 1-4 mit Schreiben vom 01.04.2003, als Fax eingegangen am 12.05.2003

14.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B 21 mit Schreiben vom 16.04.2003, per E-Mail eingegangen am 19.05.2003

15.  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VIII D 251 mit Schreiben vom 11.04.2003, als Fax eingegangen am 22.04.2003

16.  Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Bürgerdienste und Soziales per E-Mail am 10.04.2003

17.  Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Umwelt und Gesundheit, Amt für Umwelt und Natur,

FB Umweltschutz mit Schreiben vom 27.03.2003

18.  Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Umwelt und Gesundheit, Amt für Umwelt und Natur, FB Naturschutz und Landschaftsplanung mit Schreiben vom 23.04.2003, per E-Mail eingegangen am 24.04.2003

19.  Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt mit Schreiben vom 03.04.2003

 

 

Anregungen äußerten folgende Träger öffentlicher Belange:

 

1.      GASAG, T-BR-RR mit Schreiben vom 28.04.2003

 

Gegen den Bebauungsplanentwurf 11-5 bestehen keine Bedenken.

Im westlichen Gehweg des Arendsweges vor den Grundstücken 71-56 liegt eine Gasleitung d 180 PE mit einer Deckung zwischen 0,7 m-1,0 m. Im Kreuzungsbereich

 

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Arendsweg/Schleizer Straße liegt eine Gasrohrleitung d 225 PE mit einer Deckung von ca. 1,1 m.

Veränderungen an den vorhandenen Gasversorgungsleitungen sind nur erforderlich, wenn sich dies durch Veränderungen der Fahrbahn- oder Gehweghöhen ergibt.

Über Gasrohrleitungen dürfen keine Bäume gepflanzt werden. Straßenkappen dürfen nicht überbaut, überlagert, überpflanzt oder entfernt werden.

Beim Ausheben von Pflanzgruben ist ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Stammmitte und Außenkante der Rohrleitungen anzustreben. Ist dies nicht möglich, sind nur flach wurzelnde Bäume einzupflanzen.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde dem Tiefbauamt übergeben.

 

 

2.      Berliner Wasserbetriebe, NB-V mit Schreiben vom 15.04.2003

 

Gegen den Bebauungsplanentwurf 11-5 bestehen keine Bedenken.

Die Straßenentwässerung ist über die vorhandenen Regenwasserkanäle gesichert. Baumaßnahmen seitens der Berliner Wasserbetriebe sind zur Zeit im Bebauungsplangebiet nicht geplant.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde dem Tiefbauamt übergeben.

 

 

3.      Bewag, AGP mit Schreiben vom 16.04.2003

 

In dem betreffenden Gebiet befinden sich Bewag-Kabelanlagen.

Die Bewag-Richtlinien zum Schutz der Bewag-Kabelanlagen sind zu beachten.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde dem Tiefbauamt übergeben.

 

 

4.      Bewag, W-BAK mit Schreiben vom 29.04.2003

 

In dem betreffenden Bereich sind keine Fernwärmeanlagen der Bewag vorhanden, so dass dem Entwurf zum Bebauungsplan 11-5 zugestimmt wird.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde dem Tiefbauamt übergeben.

 

 

5.      Gemeinsame Landesplanung, GL 8 mit Schreiben vom 20.03.2003

 

Dem Bebauungsplanentwurf stehen keine Ziele der Raumordnung entgegen.

- 3 -

 

Der Bebauungsplanentwurf unterstützt den Grundsatz 6.3.1 des Landesentwicklungsplanes für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg (LEP eV),

wonach die Straßenverkehrsinfrastruktur mit einem funktionell gestuften Netz auch kleinräumige Flächenerschließungsfunktionen gewährleisten soll und dazu das vorhandene Straßennetz entsprechend zu entwickeln ist.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

6.      Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,  mit Schreiben vom 26.03.2003

 

Die Regulierungsbehörde ist nur  im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen, wenn die geplanten Bauwerke eine Bauhöhe von über 20 m betragen. Dies ist bei dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht der Fall.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wird bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

 

 

7.      Senatsverwaltung für Finanzen, I E 11 mit Schreiben vom 16.04.2003

 

Grundsätzliche Bedenken wurden nicht geäußert.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Straßenbaumaßnahme nicht  Bestandteil der Investitionsplanung ist.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Straßenneubau und der westliche Gehweg des Arendsweges wurden bereits mit GA-Mitteln und Eigenmitteln des Bezirkes realisiert. Die nicht ausgeschöpften GA-Mittel wurden vom Tiefbauamt an den Senat zurückgegeben. Zum Grunderwerb privater Grundstücksflächen und zum Neubau des östlichen Gehweges, Parkhafen und Grünstreifen sind in Verantwortung des Tiefbauamtes bezirkliche Mittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 

 

8.      Landesdenkmalamt, LDA 134 mit Schreiben vom 11.04.2003

 

In dem beplanten Bereich sind Bau-, Boden- oder Gartendenkmale nicht bekannt; denkmalpflegerische Belange sind durch den Bebauungsplanentwurf 11-5 nicht berührt.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

9.      Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, III C 35 mit Schreiben vom 07.04.2003

 

Durch die Planung sind die anliegenden Grundstückseigentümer zwar betroffen, da es sich aber nach den vorliegenden Unterlagen vorrangig um Lagerflächen handelt,

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bestehen unter der Voraussetzung, dass die noch vorhandenen Unternehmen sowohl in ihrem Bestand als auch in ihrer Ausbaumöglichkeit nicht gefährdet sind, keine Bedenken gegen die beabsichtigten Planungen.

 

Stadtplanungsamt:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der geplanten Straßenerweiterung durch Neubau des östlichen Gehweges, Parkhafen und Grünstreifen wird der Bestand der vorhandenen Unternehmen und ihre Ausbaumöglichkeit nicht gefährdet. 

 

 

10.  Bezirksamt Lichtenberg, Vermessungsamt, Verm E 3 mit Schreiben vom 10.04.2003

 

Geltungsbereichsgrenzen müssen auf festgestellten Grenzen liegen, sollte das nicht möglich sein, bedarf es einer eindeutigen Bemaßung zu festgestellten Grenzen. Die Wahl des Maßstabes ist ungünstig, die Legende zum Entwurf fehlt, die Übersicht ist unvollständig, die Hinweise zur Darstellung des Inhaltes des Bebauungsplanes im Original gemäß Handbuch “Verbindliche Bauleitplanung” sind zu beachten. Im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens sind Verfahren aufgrund des Vermessungsgesetzes notwendig.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden in der weiteren Bearbeitung der Planzeichnung berücksichtigt. Der Reinplan wird in Verantwortung des Vermessungsamtes erstellt.

 

 

11.  Bezirksamt Lichtenberg, Tiefbauamt, TE 1 mit Schreiben vom 21.03.2003

 

Es bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf 11-5.

Es wurde daraufhingewiesen, dass für den Grunderwerb dem Tiefbauamt in absehbarer Zeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Der Neubau des Gehwegbereiches kann ebenfalls wegen der fehlenden finanziellen Mittel zurzeit nicht realisiert werden.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 30.10.2000 wurde das Stadtplanungsamt beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für den Arendsweg einzuleiten. Begründet wurde dies mit der Absicht, den Arendsweg mit EU- Fördermitteln neu zu bauen. Da zur Errichtung des östlichen Gehweges und eines Grünstreifens Grundstücksflächen eines privaten Eigentümers in Anspruch genommen werden müssen, ist ein Grunderwerb notwendig, der über ein Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich gesichert werden muss. Laut o.g. Schreiben wurde der Grunderwerb vom Tiefbauamt angemeldet.

Durch das Tiefbauamt erfolgte im Jahr 2001 der Neubau des westlichen Gehweges und der Fahrbahn des Arendsweges zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße auf Flächen , die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.

Zur Realisierung des östlichen Gehweges, Grünstreifen und Parkhafen hat vorab der Grunderwerb privater Grundstücksflächen zu erfolgen. Die Zustimmung des privaten Grundstückseigentümers zur Veräußerung der betreffenden Grundstücksflächen liegt vor. Die Verkaufsverhandlungen mit dem Eigentümer wurden seitens des Tiefbauamtes im Oktober 2002 abgebrochen. Es wurde vom Tiefbauamt entschieden den Arendsweg nicht weiterzubauen; die verbliebenen EU-Fördermittel für den Ausbau des Arendsweges wurden dem Senat zurückgegeben.

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Aus planungsrechtlicher Sicht ist die Realisierung des östlichen Gehweges, Grünstreifen und Parktaschen am Arendsweg erforderlich, um eine standardgerechte, ausreichende

Erschließung der anliegenden Grundstücke zu ermöglichen. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind in Verantwortung des Tiefbauamtes in die Investitionsplanung aufzunehmen.

Da im Rahmen der Stellungnahme des Tiefbauamtes keine Äußerungen zu den Maßketten in der Planzeichnung erfolgte, die auf der Grundlage der Projektunterlagen des Tiefbauamtes zum Ausbau des Arendsweges vorgenommen wurde, erfolgte hierzu eine Abstimmung mit dem Tiefbauamt, TE 1 am 24.04.2003.

Die Vermaßungen der Abstände der Straßenbegrenzungslinien Lichtenauer Straße/Arendsweg (2,0 m); Lössauer Straße/Arendsweg (jeweils 2,0 m); Schleizer Straße/Arendsweg (3,0 m) wurden bestätigt. Der Abstand der westlichen Straßenbegrenzungslinie des Arendsweges zum Beginn der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Schleizer Straße wurde auf 18,5 m korrigiert. Der Abstand der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Schleizer Straße zur nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Schleizer Straße wurde vom Tiefbauamt mit 14,5 m angegeben.

Das Ergebnis der Abstimmung wird in der weiteren Bearbeitung der Planzeichnung berücksichtigt.

 

 

12.  Bezirksamt Lichtenberg, Personal- und Finanzservice, FB Haushalts- und Finanzmanagement, Fin 110 mit Schreiben vom 02.06.2003

 

Die Baumaßnahme “Neubau des Arendsweges” wurde über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA) finanziert und im Haushaltsjahr 2002 beendet. Enthalten war ursprünglich in der Baumaßnahme auch die Realisierung des Gehweges mit Parkstreifen und Straßenbegleitgrün. Dafür waren ein 20 % iger finanzieller Eigenanteil sowie finanzielle Mittel für den Grunderwerb erforderlich.

Die anfallenden Grunderwerbskosten sind aus dem bezirklichen Haushalt zu finanzieren. Die Eigenmittel für den Straßenbau  Arendsweg wurden zwar noch von SenFin finanziert, künftig muss auch diese Finanzierung aus dem bezirklichen Haushalt erfolgen. Nur in Fällen von gesamtstädtischer Bedeutung übernimmt SenFin die Kosten in besonderen Fällen.

In den stattgefundenen bezirklichen Beratungen zu GA-Maßnahmen wurde zwischen Tiefbauamt, Stadtplanung und Finanzservice einvernehmlich beschlossen, die Straßenbaumaßnahme ohne Gehweg zu beenden. Begründet wurde dies mit fehlenden finanziellen Mitteln für den Grunderwerb; anfallenden Erschließungsbeiträgen und damit verbundenen Belastungen für die anliegenden Einfamilienhausgrundstücke und die nicht zu erwartende Ansiedlung von zusätzlichem Gewerbe in nächster Zeit.

Demzufolge ist vorgesehen, die noch vorhandenen Eigenmittel für die Finanzierung anderer GA-Maßnahmen einzusetzen. 

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der einvernehmliche Beschluss, die Straßenbaumaßnahme Arendsweg ohne östlichen Gehweg zu beenden, bezog sich auf die GA-Maßnahme. 

Die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche ist städtebaulich erforderlich, um eine standardgerechte, ausreichende Erschließung der anliegenden Grundstücke zu ermöglichen. Sie wurde durch Beschluss des Bezirksamtes in Kenntnis der haushaltsrechtlichen Auswirkungen zur Einleitung des Verfahrens bestätigt. Für den Ankauf von Grundstücksflächen, sowie für den noch nicht realisierten Teil des Neubaus

 

-          6 –

 

des Arendsweges sind Haushaltsmittel in Verantwortung des Tiefbauamtes in die Investitionsplanung aufzunehmen.

 

 

13.  Deutsche Telekom, BBN 22 mit Schreiben vom 06.05.2003

 

Es wird daraufhingewiesen, dass sich im Kreuzungsbereich Arendsweg/Schleizer Straße ein unterirdischer Kabelschacht befindet, der bei Veränderung des Straßenprofils zu berücksichtigen ist. Die Hinweise aus dem Schreiben vom 15.10.2001 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben Bestand.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde dem Tiefbauamt übergeben.

 

 

 

FAZIT

 

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergibt sich keine grundsätzliche Veränderung der Zielstellung des Bebauungsplanes. Die Planzeichnung wird korrigiert und die Begründung ergänzt.

 

 
 

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