Drucksache - DS/0615/V  

 
 
Betreff: Bezirkseigene Standorte soziokultureller Zentren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales/MieterinteressenSoziales/Mieterinteressen
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, die Entwicklungsplanung für die Kindertagesstätten des Bezirkes Lichtenberg fortzuschreiben und zu überarbeiten und bei der Erarbeitung des Kita - Entwicklungsprogramms konkrete Kita - Sanierungsaufgab

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht ausgehend von seiner Gesamtverantwortung für die Konzentration von soziokulturellen Angeboten in bezirkseigenen Standorten zu regeln, dass die Kosten, die bei der Betreibung der KULTschule als soziokulturelles Zentrum entstehen und die nicht von den Nutzern gedeckt werden können, sowie die internen Verrechnungen durch alle Abteilungen des Bezirksamtes getragen werden.

Diese Regelung sollte auch für weitere Objekte gelten, die als Konzentrationsstandorte soziokultureller Zentren genutzt und dem Fachvermögen des Sozialamtes bzw. des Jugendamtes zugeordnet werden.

 

Begründung:

BVV und Bezirksamt haben wiederholt den politischen Willen zum Ausdruck gebracht eine bürgernahe Stadtteilarbeit zu entwickeln und zu unterstützen und dazu soziokulturelle Zentren als Motoren der Stadtteilarbeit zu fördern. Dazu wurden entsprechende Beschlüsse gefasst und mit ihrer Umsetzung begonnen. Die Haushaltsnotlage im Land Berlin, die weiter sinkenden Finanzzuweisungen an den Bezirk und die dadurch bedingte Notwendigkeit der Kostenreduzierung erfordern soziokulturelle Angebote, die sich bisher in verschiedenen Mietobjekten befanden, an bezirkseigenen Standorten zu konzentrieren. Mit der KULTschule ist ein solcher erster Konzentrationsstandort geschaffen worden, der unter anderem Angebote im Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialbereich, die der gesamten Bevölkerung zugute kommen, vorhält. Grundsätzlich gilt, dass Betriebskosten und Mietzahlungen - soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung anders geregelt - durch die Nutzer getragen werden. Doch nicht alle Kosten zur Betreibung des Gebäudes sind auf die Nutzer umlegbar. Eine gewollte Unterstützung für die Stadtteilarbeit durch das gesamte Bezirksamt sollte sich auch durch die Übernahme solcher Mehrkosten und interner Verrechnungen ausdrücken. In Wahrnehmung dieser Gesamtverantwortung für die Stadtteilarbeit sind daher diese Kosten nicht nur der Abteilung in Rechnung zu stellen, die den Konzentrationsstandort in ihrem Fachvermögen hat, sondern auf alle Abteilungen des Bezirksamtes umzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/2

 

 

 
 

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