Drucksache - DS/1280/IX
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Abwägung der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 Anlage 3: Abwägung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB
Anlage 4: Zusammenzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfes als pdf-Datei Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a als pdf-Datei
Eine pdf-Datei des Bebauungsplan-Entwurfs (Zusammenzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-9-1a vom 31. Oktober 2023 mit Deckblatt vom 21. November 2023 liegt dem Bezirksamt während der BA-Sitzung vor.
Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-9-1a befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung.
Anlage 6: Entwurf der Rechtsverordnung
Begründung: Da durch den Entwurf des Bebauungsplans XVII-9-1a dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfs durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB.
A) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine.
B) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine.
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine.
D) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine.
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