Drucksache - DS/1280/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a – Abwägung der zweiten erneuten Behördenbeteiligung und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit; Arbeitstitel: Grundschule Hauptstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRinBauStadtFMJugBzStRin BauStadtFMJug,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.05.2024 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereich B-Plan XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße PDF-Dokument
VzK Anlage 2 Abwägung erneute TÖB B-Plan XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße PDF-Dokument
VzK Anlage 3 Abwägung Beteilung Öffentlichkeit B-Plan XVII-9-1a Grundschule Hauptstraße PDF-Dokument
VzK Anlage 4 BPlan XVII-9-1a Stand 21.11.2023-Zusammenzeichnung  
VzK Anlage 5 XVII-9-1a Begründung - Erg. 2. EBB+EÖB_30.04.2024  
VzK Anlage 6 XVII-9-1a, RVO_05.04.2024  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

  1. das Ergebnis der Auswertung der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Abwägung der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3

Anlage 3: Abwägung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB

 

  1. den Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a in der Fassung vom 31. Oktober 2023 mit Deckblatt vom 21. November 2023 - in dem die sich aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ergebenen Änderungen berücksichtigt sind - ein-schließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB.

 

Anlage 4: Zusammenzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfes als pdf-Datei

Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a als pdf-Datei

 

Eine pdf-Datei des Bebauungsplan-Entwurfs (Zusammenzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-9-1a vom 31. Oktober 2023 mit Deckblatt vom 21. November 2023 liegt dem Bezirksamt während der BA-Sitzung vor.

 

Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-9-1a befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung.

 

  1. den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVII-9-1a.

 

Anlage 6: Entwurf der Rechtsverordnung

 

  1. entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans XVII-9-1a bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

  1. mit der Durchführung des Beschlusses zu d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans XVII-9-1a dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfs durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 

A) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:

 Keine.

 

B) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

 Keine.

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

 Keine.

 

D) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:

 Keine.

 

 
 

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