Drucksache - DS/1265/IX  

 
 
Betreff: Quartierspark Neubrandenburger Straße in seiner städtebaulichen Funktion als klimarelevante Naherholungsfläche sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
28.05.2024 
26. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen      
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mitberatend
30.05.2024 
43. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
05.06.2024 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
03.07.2024    15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2024    33. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Stn ÖSMFM  
Stn KUNT PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abzulehnen.

 

Begründung:

Den Ausschuss haben zwei Stellungnahmen erreicht (KUNT und ÖSM). Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieterschutz und Facility votiert für die Ablehnung der Drucksache („Der Ausschuss teilte das grundlegende Anliegen der Drucksache, nämlich die Grünfläche an der Neubrandenburger Straße als Quartierspark zu sichern. In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass es sich bereits um eine gewidmete Grünfläche im Bezirksvermögen (Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamt) handelt. Eine planungsrechtliche Sicherung, also die Aufstellung eines Bebauungsplanes, würde nach Ansicht einiger Ausschussmitglieder personelle und finanzielle Kapazitäten (schätzungsweise ein höherer 5-stelliger bis geringerer 6-stelliger Betrag) kosten. Das Bezirksamt äußerte zusätzlich die Bedenken, dass sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Fall auf die reine Abwehr von Bebauungsabsichten beziehen würde, was aus der Erfahrung von der zuständigen Senatsverwaltung nicht akzeptiert würde (sog. “Verhinderungsbebauungsplanung”).

Demgegenüber argumentieren die Einreichenden, dass aufgrund schlechter Erfahrungen in einem anderen Fall (Barther Straße), eine Sicherung präventiv durchaus sinnvoll sein könne. Dies sei auch wegen der klimatischen Wirkung der Fläche mit Blick auf die Herausforderung der Hitzeschutzplanung für die Großsiedlung von großer Bedeutung.“

Wohingegen der Ausschuss für für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen für die Annahme der Drucksache votiert („In der Sitzung vom 28. Mai 2024 erörterte der Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen das Ersuchen des Antrags. Es wurde argumentiert, dass keine zusätzliche Sicherung notwendig sei. Eine Mehrheit verwies entgegen darauf, dass diese Fläche für sehr viele Anwohnenden die einzig wohnungsnahe Erholungs- und Grünfläche darstelle und in der direkten Umgebung viele Nachverdichtungen stattgefunden hätten. Diese wurden ebenso teils auf nicht gesicherten Grünanlagen vollzogen. Durch die gute Verkehrsanbindung stelle diese Fläche durchaus Begehrlichkeiten für die Wohnbebauung dar.“). Die Kosten für die planungsrechtliche Sicherung belaufen sich auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. €.

Nach Diskussion entscheidet sich der Ausschuss mehrheitlich für die Ablehnung der Drucksache.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag zur Beschlussfassung: 6:6:0 (und damit abgelehnt)

 

 
 

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