Drucksache - DS/1262/IX  

 
 
Betreff: Erholungs- und Naturräume erhalten - keine Windkraftanlagen im Norden Lichtenbergs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den entsprechenden Entscheidungsträgern des Senats dafür einsetzen, dass die vom Senat anvisierte/geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger Feldmark und im Naturschutzgebiet Falkenberger Rieselfelder unterbleibt.

 

Begründung:

Am 27.02.2024 tagte der Beirat Naturschutz und Landschaftspflege, wobei die Potentialflächenanalyse „Windenergienutzung in Berlin - Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ (SenWEB, Stand: 20.02.2024) vorgestellt wurde. Hierbei wurde deutlich, dass von Seiten des Senats hinsichtlich des Flächenbeitrags, zwei Flächen im Lichtenberger Norden mit höchster Priorität (im Bericht als „A-1“ bezeichnet) bezüglich der möglichen Errichtung von Windkraftanlagen eingestuft bzw. behandelt werden - es handelt sich hierbei um Flächen im Naturschutzgebiet Falkenberger Rieselfelder und im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger Feldmark. Dem Bericht war auch zu entnehmen, dass die betreffenden Flächen ein sehr hohes Konfliktpotential aufweisen, da sie sich nah an Siedlungen befinden und die Funktionen als Naherholungsgebiet und geschützter Naturraum der Errichtung von Windrädern entgegenstehen. Bei der senatseigenen Bewertung des Konfliktpotentials auf einer Skala von 1 (kein Konfliktpotential) bis 6 (sehr hohes Konfliktpotential), wiesen beide Flächen einen Wert über 5 bzw. von 6 auf und sind demnach eigentlich ungeeignet für eine solche Nutzung. Dennoch hält der Senat, als Ergebnis der Prüfung, diese Flächen scheinbar für die Windenergienutzung als geeignet und prioritär verwertbar.

Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Begünstigung von Windkraftanlagen auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, mit der Begründung des „übergeordneten öffentlichen Interesses“ und sogar aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“, soll der Ausbau der Windenergie auf Kosten der Schutzgebiete beschleunigt und erleichtert werden. Demnach soll die Errichtung von Windkraftanlagen in Schutzgebieten zulässig sein, wenn diese sich in einem sogenannten Windenergiegebiet („dort, wo es ausgewiesenermaßen windig ist“) befinden (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesnaturschutzgesetz-aktualisiert-2052452 ). Die beiden Schutzgebiete im Norden Lichtenbergs befinden sich jedoch nicht in einer solch ausgewiesen windreichen Gegend.  Des Weiteren dürfen, auch nach der aktualisierten Gesetzeslage, Natura-2000- Gebiete nicht zur Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden, da hier ausdrücklich eine Einschränkung der gesetzlichen Erleichterung besteht und benannt wird (Quelle: siehe Link oben). Dieser Schutzstatus trifft jedoch auf das Naturschutzgebiet Falkenberger Rieselfelder zu, da diese Fläche als Natura-2000-Gebiet und als FFH-Schutzfläche gekennzeichnet ist, wobei Teile der betreffenden Fläche als Ausgleichsfläche für die Errichtung eines Bruthabitat-Streifens für Feldlerchen genutzt wurden. Neben den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, haben beide betreffenden Gebiete eine außerordentliche Bedeutung hinsichtlich der Funktion als beliebte Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und müssen in ihrer Attraktivität und Funktionalität unbedingt erhalten bleiben. Aus den angeführten Gründen sollte die Errichtung von Windkraftanlagen auf den betreffenden Flächen unterbleiben.

 

 
 

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