Drucksache - DS/1238/IX  

 
 
Betreff: Naturschutz darf bei der Windkraft nicht hintenanstehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
29 Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
28.05.2024 
26. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen      
25.06.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen erledigt   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
30.05.2024 
43. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
13.06.2024 
44. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
18.07.2024 
46. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB CDU PDF-Dokument
Stn KUNT PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Stellen die Standortvorschläge für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bezirk Lichtenberg und nahe der Bezirksgrenze, insbesondere auf den Potenzialflächen Potenzialfläche A-VII (Stadtrandsiedlung

Malchow), A-VIII (Ortsteil Wartenberg), A-IX (Ortsteil Falkenberg) und A-X (Ortsteil Marzahn) sowie die Fläche Nr. B(b)-VII im Bezirk Treptow-Köpenick (Flächenbezeichnung Wasserwerk Wuhlheide) kritisch zu überprüfen.

Dabei soll insbesondere der Natur- und Umweltschutz höher gewichtet werden. Die langfristige Entwicklung des erst kürzlich ausgewiesenen LSG WaFaFe und der Schutz der mühsam entwickelten Kulturlandschaft der Barnimer Feldmarkt als dringend benötigter Erholungsraum für die Bevölkerung sollte dabei einbezogen werden.

 

Begründung:

 

Die Errichtung von Windkraftanlagen im Lichtenberger Außenbereich im Norden des Bezirkes sollte kritisch überprüft werden.

Das Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/Falkenberger Feldflur ist Teil des 4. Naherholungsgebietes von Berlin (Barnim), das eine naturnahe Ausstattung und attraktive landschaftsräumliche Gegebenheiten für die Erholung der Bevölkerung gewährleisten soll. Die Aufstellung von 230 Meter hohen Windkrafträdern widerspricht diesen Anforderungen und führt zu einer Beeinträchtigung des Erholungswerts für die Menschen.

In das Landschaftsschutzgebiet Wartenberger und Falkenberger Feldflur wurden in den letzten 30 Jahren erhebliche Mittel investiert, um eine naturnahe Ausstattung zu schaffen. Ein Teil dieser Mittel wurde als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft finanziert. Diese Investitionen müssen bei der Bewertung der Standortvorschläge angemessen berücksichtigt werden.

 

Der Konfliktrisikowert für den Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen wird zu gering eingestuft und basiert auf unzureichenden Gutachten. Insbesondere der Brutplatz für Weißstörche sollte Berücksichtigung finden. Das Landschaftsschutzgebiet Wartenberger und Falkenberger Feldflur bietet ein großes Potenzial für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, das durch den Bau von Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt würde.

 

Die Standortvorschläge in anderen Bezirken, wie z.B. die Flächen in Brandenburg, sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden, da sie möglicherweise Auswirkungen auf Lichtenberger Wohnviertel mit sich bringen. Dies könnte in Malchow, am Carlsgarten aber auch an der Rhinstraße der Fall sein.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen