Drucksache - DS/0570/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat während seiner Sitzung am 15. April 2003 beschlossen, den
Entwurf des Gutachterbüros Hanke + Partner zur Neugestaltung der o.g.
öffentlichen Grünfläche, der im Ergebnis eines diskursiven Auswahlverfahrens
die Beteiligten am meisten überzeugte, als Grundlage für eine noch zu
beauftragende Ausführungsplanung zu nehmen und diese Ausführungsplanung nach
Fertigstellung als ein zu förderndes Projekt im Programm “Städtebaulicher
Denkmalschutz” einzureichen. Berlin,
den . April 2003 Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin Anlage zur BA-Vorlage Nr. 67/03 für die Sitzung am
08. April 2003: Begründung: Die vorhandene öffentliche Grünfläche Pfarrstraße 141 / 145 Ecke Türrschmidtstraße 45 – 48 Ecke Kernhofer Straße 22 / 24 sowie Türrschmidtstraße 41 – 42 Ecke Spittastraße 42 befindet sich im Eingangsbereich zum Sanierungs- und Erhaltungsgebiet “Kaskelstraße / Victoriastadt.” Entsprechend dem aktuellen Sanierungsrahmenplan für das Sanierungsgebiet Lichtenberg-Kaskelstraße mit dem Stand der Fortschreibung August 1999 gemäß Bezirksamtsbeschluss 3/212/99 soll diese Fläche mittelfristig ihre bisherige Nutzung als öffentliche Grünfläche behalten und zu einer Fläche mit höherer Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität entwickelt werden. Der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Kaskelstraße sieht für den Abschnitt der Grünfläche an der Pfarrstraße Ecke Türrschmidtstraße als langfristiges Planungsziel eine Bebauung vor. Ein Ersatz für die langfristig aufzugebende Grünfläche sollte auf dem Sportplatz Hauffstr. 13 - 20 geschaffen werden, nachdem dieser auf das BSR-Grundstück Fischerstr. 15 - 16 verlagert worden wäre. Diese Verlagerungsoption ist unrealistisch geworden. Der vorhandene Sportplatz in der Hauffstraße 13 – 20 ist 2000 / 2001 aufgrund seines desolaten Zustands für 716.000 € aus öffentlichen Fördermitteln saniert worden. Zusätzlich wird ab 2003 das marode Sportfunktionsgebäude auf dieser Anlage für insgesamt 826.000 € aus Fördergeldern durch einen Neubau ersetzt. Wegen dieser großen finanziellen Vorleistungen der öffentlichen Hand ist mit einem Verbleib der Sportplatznutzung am bisherigen Standort auch über das anvisierte Aufheben des Sanierungsgebietes hinaus auszugehen. In der Fischerstraße 15 – 16 wäre zunächst ein Grunderwerb erforderlich. Parallel dazu zeichnete sich ab, dass durch die Einstellung der Wohnungsbauförderung die Neubautätigkeit im Sanierungsgebiet rapide zurückgegangen ist und die Voraussetzungen für eine Realisierung der vorgeschlagenen Eckbebauung nicht mehr gegeben sind. Die Beibehaltung der im Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur befindlichen öffentlichen Grünfläche wird zur Deckung des Grünflächendefizits im Sanierungsgebiet Kaskelstraße dringend benötigt. Einem Bestand von ca. 4900 m² Grünfläche steht der errechnete Bedarf von ca. 19.500 m² gegenüber. Dieser Zielwert kann auch bei Umsetzung aller im Rahmen der Sanierung neuzuschaffenden Grünflächen nicht einmal zur Hälfte erreicht werden, so dass die ca. 1.800 m² anrechenbare Grünanlage an der Türrschmidtstraße zwingend zum Erreichen der Sanierungsziele in diesem Gebiet benötigt werden. Aus diesen Gründen soll die Fläche eine ihrer exponierten städtebaulichen Lage angemessene Gestaltung erhalten. Vor
diesem Hintergrund wurde mit Städtebauförderungsmitteln der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung ein konkurrierendes Entwurfsverfahren mit drei
eingeladenen Gutachterbüros durchgeführt. Die Abschlusspräsentation fand am 06.
März 2003 statt. Dabei wurde der Entwurf des Büros Hanke + Partner eindeutig
favorisiert. Auf der Grundlage dieses Entwurfes soll eine Ausführungsplanung
erarbeitet werden, die dann vom Bezirksamt Lichtenberg als ein zu förderndes
Projekt für das Programm “Städtebaulicher Denkmalschutz” noch in diesem Jahr
eingereicht werden soll. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
hat bereits einen Programmplatz für das Programmjahr 2003 / 2004 bestätigt.
Damit ist jedoch noch keine Bewilligung der Maßnahme sichergestellt. Hierzu
wird eine Ausführungsplanung benötigt, die auch den Fördergeber überzeugt. |
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