Drucksache - DS/1202/IX  

 
 
Betreff: Planungsziel B-Plan 11-163 Buchberger Straße auf Mischgebiet oder Urbanes Gebiet ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2024 
28. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
25.04.2024 
42. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungsabsicht des Bebauungsplangebietes 11-163 in ein Mischgebiet oder Urbanes Gebiet zu ändern. Über das Verhältnis von Gewerbe- zu Wohnflächen und die Bebauungsdichte soll eine Verständigung mit dem Vorhabenträger gesucht werden, wobei die Wohnqualität im Fokus stehen soll.

Ferner soll der Bedarf für das vom Vorhabenträger angebotene Schulgrundstück nochmals geprüft werden – diesmal unter Einbeziehung des zusätzlich projektierten Wohnungsbaus.

Zur weiteren Realisierung dieser Änderung der Planungsabsicht wird das Bezirksamt ersucht, eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

 

Begründung:

Im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieter*innenschutz / Facility Management hat der Vorhabenträger im Januar berichtet, dass eine Vermarktung des Bauvorhabens allein mit Büroflächen nicht mehr der gegenwärtigen Marktlage entspricht. Er möchte auf Wohnen umschwenken. Dies wurde im Ausschuss mehrheitlich befürwortet.

Die Stadt braucht dringend Wohnraum. Die Baugenehmigungszahlen sinken von Jahr zu Jahr. Durch die Schaffung des Wohnraums im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wäre auch ein Anteil an vergünstigtem Wohnraum garantiert. Was die Stadt hingegen nicht braucht, sind noch mehr Büros. Hinzu kommt, dass der Vorhabenträger hier bereit ist, ein Teil der Fläche für einen Schulbau abzugeben.

Das Bezirksamt hat im März berichtet, dass es das vorhandene Bebauungsplanverfahren unverändert fortführt – mit Zielrichtung Gewerbe. Eine Wohnnutzung sei nicht möglich, weil sie dem Flächennutzungsplan widerspricht. Dabei ist der Flächennutzungsplan grundsätzlich änderbar – durch die Landesebene bei entsprechendem Antrag und den passenden politischen Rahmenbedingungen.

 

 
 

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