Drucksache - DS/1191/IX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Planungsziel für den räumlichen Geltungsbereich des B-Plans 11-163 zu ändern. Neues Planungsziel soll Wohnen und Schule sein.
Begründung: In Berlin fehlen über 100.000 sowie tausende Schulplätze. Potentialflächen werden dringend gesucht. Nach dem Willen der derzeitigen Entscheidungsträger sollen immer mehr Grünflächen in Innenhöfen dem Wohnungsbau geopfert werden – zum Leidwesen der Anwohnerinnen und Anwohner. Bei der den Geltungsbereich betreffenden Fläche handelt es sich um einen zentral gelegenen und verkehrsgünstig mit der U 5 gut angebundenen Standort mit einem geschätzten Wohnbaupotential von bis zu 1000 Wohneinheiten. Rund um den Geltungsbereich wird bereits gewohnt. Der neue Wohnpark würde an das Wohngebiet Frankfurter Allee Süd angrenzen und ganz in der Nähe des Wohnblocks Q 216 entstehen. In Abwägung von Wohnungsnotstand auf der einen Seite und Bürowüsten auf der anderen Seite, ist eine Planänderung dringend geboten. In Zeiten von Homeoffice und zunehmend leerstehenden Bürohäusern kann der Bürokomplex kein Zukunftsmodell sein.
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