Drucksache - DS/1116/IX
Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht, dass die im eigenen Zuständigkeitsbereich Wege bei Eis und Schnee in angemessener Zeit geräumt oder zumindest so präpariert werden, dass ein sicheres und komfortables Nutzen während dieser Zeit möglich ist („Winterdienst“).In den Fällen, in denen nicht das Bezirksamt für den Winterdienst zuständig ist, soll das Bezirksamt wirksame Maßnahmen ergreifen, dass die Verpflichteten den vorgeschriebenen Winterdienst sicherstellen und ggf. diese Ordnungswidrigkeit entsprechend § 9 des Straßenreinigungsgesetztes von Berlin zu ahnden. Ein Augenmerk muss auch auf den Radwegen liegen. Radwege müssen zusammenhängend geräumt sein und möglichst gefahrlos passierbar sein.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht, dass die im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden Fuß- und Radwege bei Eis und Schnee in angemessener Zeit geräumt oder zumindest so präpariert werden, dass ein sicheres und komfortables Nutzen während dieser Zeit möglich ist („Winterdienst“). In den Fällen, in denen nicht das Bezirksamt für den Winterdienst zuständig ist, soll das Bezirksamt wirksame Maßnahmen ergreifen, dass die Verpflichteten den vorgeschriebenen Winterdienst sicherstellen. Besonderes Augenmerk muss auch auf den Radwegen liegen. Radwege müssen zusammenhängend geräumt sein und möglichst gefahrlos passierbar sein. Eine nur partielle gefahrlose Passierbarkeit ist unzureichend. In den Fällen, in denen Radwege auf Fußwegen geführt werden, ist der gesamte Fuß- und Radweg zu räumen oder zu präparieren.
Begründung: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Drucksache in der geänderten Fassung. Der Ausschuss diskutierte umfassend den derzeitigen Regelungsrahmen und die unterschiedlichen Zuständigkeiten nach dem Straßenreinigungsgesetz von Berlin. Im Ergebnis der Diskussion änderte die einreichende Fraktion den Antrag, was auf breite Zustimmung im Ausschuss traf.
Abstimmungsergebnis: 12/0/0
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