Drucksache - DS/1116/IX  

 
 
Betreff: Bessere Räumungsarbeiten auf Fuß- und Radwegen während der Winterzeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
10.04.2024 
28. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr      
19.04.2024 
29. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr      
08.05.2024 
30. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.07.2024 
32. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass die im eigenen Zuständigkeitsbereich Wege bei Eis und Schnee in angemessener Zeit geräumt oder zumindest so präpariert werden, dass ein sicheres und komfortables Nutzen während dieser Zeit möglich ist („Winterdienst“).In den Fällen, in denen nicht das Bezirksamt für den Winterdienst zuständig ist, soll das Bezirksamt wirksame Maßnahmen ergreifen, dass die Verpflichteten den vorgeschriebenen Winterdienst sicherstellen und ggf. diese Ordnungswidrigkeit entsprechend § 9 des Straßenreinigungsgesetztes von Berlin zu ahnden.

Ein Augenmerk muss auch auf den Radwegen liegen. Radwege müssen zusammenhängend geräumt sein und möglichst gefahrlos passierbar sein.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, dass die im eigenen Zuständigkeitsbereich liegenden Fuß- und Radwege bei Eis und Schnee in angemessener Zeit geräumt oder zumindest so präpariert werden, dass ein sicheres und komfortables Nutzen während dieser Zeit möglich ist („Winterdienst“).

In den Fällen, in denen nicht das Bezirksamt für den Winterdienst zuständig ist, soll das Bezirksamt wirksame Maßnahmen ergreifen, dass die Verpflichteten den vorgeschriebenen Winterdienst sicherstellen.

Besonderes Augenmerk muss auch auf den Radwegen liegen. Radwege müssen zusammenhängend geräumt sein und möglichst gefahrlos passierbar sein. Eine nur partielle gefahrlose Passierbarkeit ist unzureichend. In den Fällen, in denen Radwege auf Fußwegen geführt werden, ist der gesamte Fuß- und Radweg zu räumen oder zu präparieren.

 

Begründung:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Drucksache in der geänderten Fassung.

Der Ausschuss diskutierte umfassend den derzeitigen Regelungsrahmen und die unterschiedlichen Zuständigkeiten nach dem Straßenreinigungsgesetz von Berlin.

Im Ergebnis der Diskussion änderte die einreichende Fraktion den Antrag, was auf breite Zustimmung im Ausschuss traf.

 

Abstimmungsergebnis: 12/0/0

 

 
 

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