Drucksache - DS/1112/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
A) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-163;
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
B) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-163 für das Gelände wischen Frankfurter Allee, Buchber-ger Straße, Coppistraße, Albert-Hößler-Straße, Harnackstraße und Albert-Hößler-Straße sowie für die Frankfurter Allee zwischen Albert-Hößler-Straße und Buchberger Straße, für die Albert-Hößler-Straße zwischen Coppistraße und Harnackstraße und für die Harnackstraße zwischen Albert-Hößler-Straße und Frankfurter Allee im Bezirk Lichtenberg, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB die erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden sowie gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
C) mit der Durchführung des Beschlusses zu B) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
D) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der erneuten eingeschränkten gemäß § 4 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Aktuell werden die Planungskosten durch einen Grundstückseigentümer per Kostenübernahevertrag übernommen. Im Falle einer Vertragsbeendigung seitens des Grundstückseigentümers sind die haushaltsrechtlichen Auswirkungen im weiteren Verfahren zu klären d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine
Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-163 für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Buchberger Straße, Coppistraße, Albert-Hößler-Straße, Harnackstraße, Albert-Hößler-Straße in Verlängerung bis Frankfurter Allee sowie für die Frankfurter Allee zwischen Albert-Hößler-Straße und Atzpodienstraße, Albert-Hößler-Straße zwischen Coppistraße und Harnackstraße und Albert-Hößler-Straße in Verlängerung bis Frankfurter Allee im Bezirk Lichtenberg (ohne Maßstab) Ziel des Bebauungsplanes
Anlage 2 – Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |