Drucksache - DS/1099/IX
Das Bezirksamt wurde ersucht,
gemäß der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg für das Jahr 2025 das Schwerpunktthema „Solidarisches Miteinander und sozialer Zusammenhalt“ zu setzen und damit das Themenspektrum der eingereichten Vorschläge wieder zu erweitern. Ziel ist es, Bürger:innen zu motivieren, mehr Vorschläge zu den in der Rahmenkonzeption definierten Themenbereichen Öffentliche Bibliotheken, Gesundheitsförderung, Allgemeine Kinder und Jugendförderung, Kulturelle Angebote aller kommunalen Einrichtungen, Musikschule, Ehrenamtlicher Dienst für Senior*innen/ Senior:innenbetreuung, Sportförderung, Stadtteilprojekte und Volkshochschule einzureichen und diese Themengebiete in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Die Schwerpunktsetzung ist durch geeignete Maßnahmen deutlich und öffentlich zu machen und mit Formaten zu begleiten, die das damit verbundene Ziel fördern.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Begleitgremium Bürgerhaushalt hat sich in den Sitzungen am 14.03. und 13.06.2024 mit dem Ersuchen der Drucksache befasst und spricht sich in Umsetzung der geltenden Rahmenkonzeption Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt beschlossen in der BVV am 17.02.2022) für die Festlegung eines jährlichen thematischen Schwerpunktes für den Bürgerhaushalt ab 2025 aus. Der Beschluss über den thematischen Schwerpunkt für das Folgejahr zur Empfehlung an die BVV wird im Begleitgremium grundsätzlich jeweils in der Junisitzung gefasst. 2024 erfolgt dies erst in der Septembersitzung. Folgende thematische Schwerpunkte werden vorgeschlagen:
Der Schwerpunkt wird beworben durch die gängigen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, zusätzlich finden Dialogveranstaltungen in den Stadtteilen statt, die von den Stadtteilkoordinationen organisiert werden. Alle im Begleitgremium zu beratenden Vorschläge werden hinsichtlich der Zugehörigkeit zum gesetzten Themenschwerpunkt abgeglichen. Für die Beschlussempfehlung des Gremiums ist die Themenzugehörigkeit aber kein Musskriterium. Gewünschter Effekt der Schwerpunktsetzung ist, dass
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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