Drucksache - DS/1081/IX  

 
 
Betreff: Wegfall der KITA Glücksallee in Karlshorst verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2024 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl.Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Wegfall der KITA Glücksallee in der Üderseestraße in Karlshorst zu verhindern. Dazu sollen sowohl mit dem neuen Eigentümer über eine Fortführung des Betriebes der Kindertagesstätte über den 31.07.2024 hinaus verhandelt als auch parallel mit der Suche nach neuen Räumlichkeiten in der Nähe des alten Standortes begonnen werden. Sollten diese Bemühungen erfolglos bleiben, sollen die betroffenen Eltern bei ihrer Suche nach Ersatzplätzen in Karlshorst unterstützt werden. Dabei muss das Ziel sein, dass möglichst viele Kinder der ursprünglichen Gruppe in andere Einrichtungen in der Nähe wechseln können.

 

Begründung:

llig überraschend wurde der KITA und den betroffenen Familien mitgeteilt, dass die Kita Glücksallee zum 31.07.2024 geschlossen werden soll. Hintergrund ist die Zwangsversteigerung des Hauses, in der die KITA Räume angemietet hat und die anderweitigen Nutzungspläne des neuen Eigentümers.

 

Durch die Kündigung verlieren 30 Kinder Ende Juli ihren KITA-Platz. Für Karlshorst, wo bereits jetzt ein äerst knappes Versorgungsangebot mit KITA-Plätzen besteht, ist der drohende Wegfall eines Angebots katastrophal. Bezeichnend für die Situation ist das Ersatzangebot der KITA-Leitung an einem Standort in Treptow-Köpenick.

 

Die Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer und die Suche nach möglichen Ersatzstandorten in Karlshorst sollen zeitgleich erfolgen, da aufgrund der Dringlichkeit und des kurzen Zeitraums bis zum Nutzungsende nicht erst langwierige Verhandlungen abgewartet werden können. Sofern keine Einigung mit dem Eigentümer erzielt werden kann, muss die Suche nach einem Ersatzstandort bereits begonnen haben, wenn bis zum 31.07.2024 ein Erfolg möglich sein soll.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Sowohl die Information der KITA-Leitung als auch das Schreiben der Elternschaft der KITA Glücksallee erreichte uns erst nach Druckschluss zur Januar BVV. Die erfahrungsgemäß langwierige Suche nach einem ortsnahen Ersatzobjekt zum jetzigen Standort erfordert ein schleuniges Handeln und darf nicht noch über Wochen verzögert werden. 

 

 
 

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