Drucksache - DS/1069/IX  

 
 
Betreff: Jährlicher Bericht über die Umsetzung der ethnischen Quotierung nach dem Berliner Partizipationsgesetz im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2024 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ab 2025 alle Verordneten zu Beginn eines neuen Jahres unaufgefordert in Berichtsform zum Stand der Umsetzung insbesondere von § 7 (1) des Berliner Partizipationsgesetzes (PartMigG) im Bezirksamt Lichtenberg über den jeweiligen Vorjahreszeitraum (also erstmalig für 2024) schriftlich zu informieren (Zitat § 7(1): Das Land Berlin soll die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung gezielt fördern.“ )

 

Dazu sollte mindestens ausgeführt werden, wie hoch der zugrunde gelegte prozentuale Anteil der Berliner Bevölkerung bzw. auch, wie hoch dieser Anteil der Lichtenberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Vorjahreszeitraum war, wie viele Bewerbungen insgesamt eingingen und wie viel Einstellungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in welcher Funktion im jeweils zurückliegenden Jahr erfolgten.

Zusammenfassend über alle Bereiche sollte dann ebenfalls aufgeführt werden, wie der aktuelle Stand der Umsetzung der anzustrebenden Gesamt-Migrantenquote im Bezirksamt zu dem jeweiligen Zeitpunkt war.

 

Begründung:

Eine ethnische Quotierung nach Migrationshintergrund, wie im Berliner Partizipationsgesetz vorgeschrieben, führt weg von der alleinigen Zugrundelegung des Leistungsgedankens bei Einstellungen und hin zu einem Generalverdacht von möglicher Diskriminierung bzw. Bevorzugung von Ethnien.Bei sich stetig ändernden Anteilen der Berliner Bevölkerung mit Migrationshintergrund muss die Umsetzung des Gesetzes als kontinuierlicher Prozess angelegt sein.Im Gesetz ist die Erhebung von anonymisierten Personaldaten bereits in § 8 gefordert, so das sich der Aufwand für eine Berichtserstellung in Grenzen halten dürfte.Eine jährliche und transparente Berichterstattung des Bezirksamtes an alle Verordneten ist sinnvoll, um so den Verdacht der Bevorzugung oder Benachteiligung von Ethnien, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, bei Einstellungen ausschließen zu können.

 
 

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