Drucksache - DS/1067/IX  

 
 
Betreff: Kiezblocks kritisch prüfen - Gerichtsverfahren vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2024 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
21.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
14.02.2024 
26. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt die Ablehnung der Drucksache der Fraktion der CDU auch in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle bereits umgesetzten, begonnenen sowie in Planung befindlichen Kiezblockmaßnahmen in Lichtenberg hinsichtlich der einschränkenden Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu überprüfen und offenkundig angreifbare Maßnahmen unverzüglich zurückzunehmen bzw. begonnene Maßnahmen auszusetzen. Für den Kaskelkiez soll geprüft werden ob in der Türrschmidtstraße – als Alternative zum Poller in der Stadthausstr. – ein Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) eingerichtet werden kann.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat die Drucksache im Zusammenhang mit einer längeren Diskussion mit Anwohnenden und Gewerbetreibenden zum Kiezblock Kaskelkiez beraten und am Ende des TOPs abgestimmt.

Es wurde u.a. diskutiert, ob als Alternative zum Poller in der Stadthausstr. ein Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) eingerichtet werden kann. Dieser Änderungsvorschlag wurde von der einreichenden Fraktion übernommen.

Die Ausschussmehrheit ist der Ansicht, dass gegen die Maßnahmen wenigstens aus rechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Anders als im Fall, den die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts aus dem Bezirk Pankow von Berlin entscheiden musste, wurde die Straße eingezogen. Eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben und eine rechtliche Prüfung nicht der richtige Ansatzpunkt.

 

Die Drucksache fand mit 8/8/0 Stimmen keine Mehrheit.

 

Text des Ursprungsantrages

Das Bezirksamt wird ersucht, alle bereits umgesetzten, begonnenen sowie in Planung befindlichen Kiezblockmaßnahmen in Lichtenberg hinsichtlich der einschränkenden Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu überprüfen und offenkundig angreifbare Maßnahmen unverzüglich zurückzunehmen bzw. begonnene Maßnahmen auszusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:  8/8/0

 

 
 

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