Drucksache - DS/0554/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2003 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht im Zusammenwirken mit der
Schulaufsicht zu prüfen, ob Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb und
verlässliche Halbtagsgrundschulen mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 bereits
Elemente aus den Rahmenvorgaben der Grundschulen mit Ganztagsbetrieb in ihren
Tagesablauf einbeziehen können. Das Bezirksamt bittet die BVV, in Ergänzung zum
Zwischenbericht vom 27.08.2003 Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat im Herbst 2003 gemeinsam mit der Außenstelle
Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport mit den
Schulleiter/innen der Grundschulen Beratungen zur Einrichtung von
Ganztagsgrundschulen sowohl in offener als auch gebundener Form sowie zur
Einführung von Elementen aus den Rahmenvorgaben der Grundschulen mit
Ganztagsbetrieb in den Tagesablauf der Schulen in unserem Bezirk durchgeführt. Im Ergebnis dieser Beratungen konnte festgestellt werden,
dass alle Grundschulen unseres Bezirkes bereits die Inhalte des damaligen
Entwurfs des Schulgesetzes diskutiert und Überlegungen zur Einbeziehung dieser
neuen Inhalte in den täglichen Schulablauf angestellt haben. Die konkrete Umsetzung konnte nur durch die Gremien der
jeweiligen Schulen beschlossen werden. Alle
Grundschulen sind entsprechend dem Schulgesetz von Berlin seit dem Schuljahr
2005/06 verlässliche Halbtagsgrundschulen. Die Unterrichtung erfolgt nach den
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vorgegebenen
Rahmenlehrplänen. In
unserem Bezirk sind die Robinson-Grundschule, die Lew-Tolstoi-Grundschule, die
Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule und die Carl-von-Linnè-Schule gebundene
Ganztagsschulen. Weitere Schulen wurden für unseren Bezirk im Rahmen des
Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) nicht bewilligt. Alle
anderen Grundschulen sind offene Ganztagsgrundschulen. Die Ganztagsgrundschule
in offener Form bietet über den Unterricht hinaus zusätzlich
Betreuungsmöglichkeiten an. Berlin, den
___________________ __________________ E m m r i c h
Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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