Drucksache - DS/1038/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-9-1a - Erneute Behörden-/ Trägerbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Arbeitstitel: Grundschule Hauptstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
29.12.2023 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 im Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1a.

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB

Anlage 3: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

b) entsprechend der vorgenannten Ergebnisse das Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1a weiterzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut zu beteiligen. Auf der Grundlage des § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Beteiligung auf zwei Wochen verkürzt.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs erforderten gemäß § 4a Absatz 3 BauGB aufgrund der Änderung von Grundzügen der Planung des Bebauungsplan-Entwurfs eine erneute Beteiligung.

 

Im Ergebnis der Auswertung der Behörden- und Trägerbeteiligung erfolgten Änderungen der Grundzüge der Planung, die eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfordern. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Beteiligung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Frist wird auf zwei Wochen terminiert.

 

 

a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:

 Keine.

 

b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

 Keine.

 

c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 Keine.

 

d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:

 Keine.

 

 
 

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