Drucksache - DS/1038/IX
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sowie das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 im Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1a.
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB Anlage 3: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
b) entsprechend der vorgenannten Ergebnisse das Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1a weiterzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut zu beteiligen. Auf der Grundlage des § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Beteiligung auf zwei Wochen verkürzt.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs erforderten gemäß § 4a Absatz 3 BauGB aufgrund der Änderung von Grundzügen der Planung des Bebauungsplan-Entwurfs eine erneute Beteiligung.
Im Ergebnis der Auswertung der Behörden- und Trägerbeteiligung erfolgten Änderungen der Grundzüge der Planung, die eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfordern. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Beteiligung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Frist wird auf zwei Wochen terminiert.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine.
b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine.
c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Keine.
d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget: Keine.
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