Drucksache - DS/0548/V  

 
 
Betreff: Investitionen an der Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.04.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
03.06.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung vertagt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht alternative Nutzungsmöglichkeiten zu dem vom Stadtentwicklungssenat favorisierten großflächigen Einzelhandel an der Landsberger Allee zu prüfen und mit potentiellen Investoren sowie den Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche zu führen. Solche Nutzungsmöglichkeiten wären beispielsweise die Schaffung einer Bäderlandschaft, ergänzt mit einer Vielzahl medizinischer Dienstleistungen oder großflächige Freizeitangebote mit jeweils überbezirklicher Wirkung, aber auch andere Angebote außerhalb des großflächigen Einzelhandels wären einzubeziehen.

 

Begründung:

Die Gefahr, dass mit dem vom Senat angestrebten Einzelhandelsflächenangebot die bezirklichen Handelsstrukturen nachhaltig gestört wenn nicht sogar zerstört werden, ist schon bei verschiedenen Gelegenheiten und in mehreren Planverfahren geltend gemacht worden. Diese Ablehnung bedarf allerdings unbedingt der Ergänzung durch das Aufzeigen von Nutzungsalternativen, die gleichzeitig Orientierung für Grundstückseigentümer wie potentielle Investoren darstellen, damit die Entwicklung am Standort Landsberger Allee vorangebracht werden kann und der bestehende städtebaulich unbefriedigende Zustand geändert werden kann. Außerdem reicht es nicht aus zu sagen, was nicht geht. Interesse wird durch das Aufzeigen von Möglichkeiten geweckt und der Bezirk kann mit solchen Aktivitäten positiv auf sich aufmerksam machen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem langen Zeitraum bis zur nächsten BVV und der damit verbundenen Gefahr, dass anderweitige Entscheidungen dem Ziel des Antrages entgegenstehen könnten.

 

 


 

 

 
 

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