Drucksache - DS/0915/IX  

 
 
Betreff: Transparente Liegenschaftspolitik auch im Bezirk - Barther Straße sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlicher AzB CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Portfolio-Ausschuss des Landes Berlin, die Einordnung der Barther Straße im Innenhof zwischen Barther / Zingster Straße sowie der Falkenberger Chaussee in das Fachvermögen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes anzumelden. Eine Einziehung des Wendehammers i.S.v. § BerlStrG ist auszuschließen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Entscheidungen zur Einbringung von Flächen aus dem Fachvermögen des Bezirksamtes in ausreichender Zeit vorab der BVV zur Kenntnis zu geben. Eine ausreichende Zeit vorab ist dann gegeben, wenn zwischen der Bekanntgabe der Vorlage zur Kenntnisnahme und der Beratung des Portfolio-Ausschusses eine BVV-Sitzung stattfindet.

 

Begründung:

Die Sicherung des grünen Innenhofes an der Barther Straße ist erklärtes Ziel des Bezirkes. Das vorgestellte Gesamtprojekt der HOWOGE ist ohne die Herausgabe des bestehenden Wendehammers nicht möglich umzusetzen, weshalb ein Festhalten an dem Grundstück unerlässlich ist, um das erklärte Ziel zu erreichen. Das eigenmächtige Handeln eines einzelnen Vertreters des Bezirkes sollte nicht noch einmal vorkommen, zumal wenn es gegen die von der BVV und dem Bezirksamt anders abgestimmte Leitlinien zum gemeinsamen und kollegialen Vorgehen gibt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

In den Ausschüssen für Öffentliche Ordnung und Verkehr sowie Ökologische Stadtentwicklung, Mieterschutz und Facility Management am 13. und 14. September 2023 wurde bekannt, dass die Barther Straße durch den Bezirksstadtrat für den Geschäftsbereich Bauen, Stadtentwicklung, Bürgerdienste, Arbeit, Facility Management und Soziales für die Flächenabgabe an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft im Portfolio-Ausschuss angemeldet wurde und dies bewusst gegen die Beschlusslage von BVV und BA erging. Eine zeitnahe Reaktion der BVV ist deshalb unerlässlich und vertrüge keine Vertagung.

 

 
 

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