Drucksache - DS/0904/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat den Bedarf einer Einbootungsstelle und Übergabestation ausschließlich für die Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen an der Rummelsburger Bucht zu eruieren. Teil der Prüfung soll auch die Klärung der Zuständigkeiten für diese Art der Infrastruktur der Rettungsdienste sein und ob bestehende Slip-Anlagen an der Rummelsburger Bucht durch Rettungsdienste genutzt werden können. Sollte ein Bedarf festgestellt werden, wird die zuständige Stelle ersucht, einen geeigneten Standort an der Rummelsburger Bucht zu identifizieren. Insbesondere sind bei der Prüfung geeigneter Standorte Umweltschutzbelange zu berücksichtigen, das betrifft insbesondere den Trockenrasen und die Uferbiotope. Zudem soll geprüft werden, wie an dem ausgewählten Standort sichergestellt werden kann, dass die Slip-Anlage nur vom in Antrag definierten Nutzer*innenkreis genutzt wird.“
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bezirksstadträtin Keküllüoğlu wand sich in dieser Angelegenheit am 25. März 2024 mit einem Schreiben an die Innensenatorin Spranger mit der Bitte um Prüfung des Bedarfs einer Einbootungsstelle (Slipanlage) in der Rummelsburger Bucht (Anlage 1). Trotz Erinnerung hat die für die Feuerwehr zuständige Senatorin bis zum 26. Juni 2024 nicht auf das Schreiben reagiert. In der Zwischenzeit prüfte die Bezirksstadträtin das Anliegen mit folgendem Ergebnis:
Aus diesen genannten Gründen und der fehlenden Rückmeldung aus der Senatsverwaltung Inneres und Sport sieht das Bezirksamt Lichtenberg keinen Bedarf einer Einbootungsstelle an der Rummelsburger Bucht.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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