Drucksache - DS/0904/IX  

 
 
Betreff: Einbootungsstelle (Slipanlage) in der Rummelsburger Bucht schaffen
Status:öffentlichAktenzeichen:BVV 21.03.24 Titel geändert
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin VerGrünOrdUmNat,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
24.10.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
28.11.2023 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
23.01.2024 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
04.10.2023 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
01.11.2023 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
06.12.2023 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
31.01.2024 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
06.03.2024 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
11.10.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
08.11.2023 
23. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.07.2024 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme (Juni/Juli 2024)      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB CDU PDF-Dokument
ÖOV Stellungnahme Slipanlage PDF-Dokument
Stn_KUNT  
BE HP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Senat den Bedarf einer Einbootungsstelle und Übergabestation ausschließlich für die Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen an der Rummelsburger Bucht zu eruieren. Teil der Prüfung soll auch die Klärung der Zuständigkeiten für diese Art der Infrastruktur der Rettungsdienste sein und ob bestehende Slip-Anlagen an der Rummelsburger Bucht durch Rettungsdienste genutzt werden können. Sollte ein Bedarf festgestellt werden, wird die zuständige Stelle ersucht, einen geeigneten Standort an der Rummelsburger Bucht zu identifizieren. Insbesondere sind bei der Prüfung geeigneter Standorte Umweltschutzbelange zu berücksichtigen, das betrifft insbesondere den Trockenrasen und die Uferbiotope. Zudem soll geprüft werden, wie an dem ausgewählten Standort sichergestellt werden kann, dass die Slip-Anlage nur vom in Antrag definierten Nutzer*innenkreis genutzt wird.“

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bezirksstadträtin Keküllüoğlu wand sich in dieser Angelegenheit am 25. März 2024 mit einem Schreiben an die Innensenatorin Spranger mit der Bitte um Prüfung des Bedarfs einer Einbootungsstelle (Slipanlage) in der Rummelsburger Bucht (Anlage 1). Trotz Erinnerung hat die für die Feuerwehr zuständige Senatorin bis zum 26. Juni 2024 nicht auf das Schreiben reagiert.

In der Zwischenzeit prüfte die Bezirksstadträtin das Anliegen mit folgendem Ergebnis:

  1. Eine Finanzierung müsste die Senatsverwaltung verantworten.
  2. Es sind Umwelt- und Naturschutzbelange an dem Standort zu berücksichtigen. Eine Baumaßnahme würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. Schädigung des direkt angrenzenden Trockenrasenbiotops und des angrenzenden Halbtrockenrasenbiotops führen. Der Trockenrasen ist als solcher gesetzlich geschützt und als besonders wertvolle Fläche im Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) gekennzeichnet worden.
  3. Eine Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes liegt vor, die keinen Bedarf an einer Slipanlage direkt vor Ort an der Rummelsburger Bucht meldet.
  4. Eine Stellungnahme des Kiezforums Rummelsburger Bucht liegt vor, das sich gegen die Errichtung einer Einbootungsstelle ausspricht.

Aus diesen genannten Gründen und der fehlenden Rückmeldung aus der Senatsverwaltung Inneres und Sport sieht das Bezirksamt Lichtenberg keinen Bedarf einer Einbootungsstelle an der Rummelsburger Bucht.

 

a)      Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
Keine

b)      Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine

c)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)      Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 
 

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