Drucksache - DS/0884/IX  

 
 
Betreff: Benennung eines Platzes südlich Blockdammweg/Parkstadt Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kultur und WeiterbildungKultur und Weiterbildung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE KuWei PDF-Dokument

Der Ausschuss Kultur und Weiterbildung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der bisher namenlose Platz an der künftigen Schule südlich Blockdammweg/Parkstadt Karlshorst erhält den Namen:

 

                                             Malala-Yousafzai-Platz.

 

Begründung:

In der 1. Sitzung der AG Straßennamen wurden verschiedene Vorschläge beraten und mit Vertretern des Bezirksamtes abgestimmt. Der finalisierte Name des Platzes wurde in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt, begründet, erneut beraten und zur Abstimmung gestellt.

 

Im Kontext der Entstehung einer neuen Schule am Blockdammweg empfand die AG / der Ausschuss es als passend die Schule nach einer Person der Zeitgeschichte zu benennen, die einen großen Beitrag für das Recht von Kindern auf Bildung geleistet und über die Landesgrenzen hinweg Anerkennung gewonnen hat.

 

Frau Yousafzai ist die jüngste Preisträgerin in der Geschichte des Nobelpreises und die mit Abstand jüngste in der Geschichte des Friedensnobelpreises und fortan Friedensbotschafterin der UN.

 

Im Jahr 2012 wurde auf Frau Yousafzai ein Attentat ausgeübt, weil sie sich für die Rechte von Mädchen eingesetzt hatte in Afghanistan weiterhin allgemeinbildende Schulen zu besuchen. Schon im Jahr 2013, kurz nach ihrer Genesung, hielt Frau Yousafzai eine weltweit beachtete Rede vor der Jugendversammlung der UNO.

 

In diesem Kontext sollen die zukünftigen Schüler mit der Benennung des Platzes daran erinnert werden, dass Bildung weltweit keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Privileg ist.

 

Der Ausschuss wirbt um die Benennung beim Senat in dem Wissen um § 1 Absatz 3C Aufzählung 1, erster Halbsatz und verweist auf den zweiten Halbsatz der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

 

Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 0

 
 

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