Drucksache - DS/0537/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-14a für das Gelände zwischen der Eisenbahn von S-Bahnhof "Berlin-Karlshorst" nach S-Bahnhof "Berlin-Wuhlheide", der Bezirksgrenze, der nordöstlichen Grenze des Geläufes der Trabrennbahn, der Verlängerung der westlichen Grenze des Gr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.04.2003 
18. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 11. März 2003 beschlossen,

 

a)

das Ergebnis, das sich aus der Auswertung der schriftlichen Äußerungen der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf 11-14a für das Gelände zwischen der Eisenbahn von S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” nach S-Bahnhof “Berlin-Wuhlheide”, der Bezirksgrenze, der nordöstlichen Grenze des Geläufes der Trabrennbahn, der Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 117A-117B, der südlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 115 und der Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst ergibt.

 

Die generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes 11-14a sind:

 

-          die städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung eines z.T. untergenutzten und brachliegenden Geländes,

-          die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes nordöstlich des Geläufes der Trabrennbahn,

-          die Sicherung eines Kerngebietes am S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst”,

-          die Sicherung eines Mischgebietes im Rahmen der Entwicklung des Ortsteilzentrums Karlshorst sowie

-          die Sicherung öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen.

 

b)

den Bebauungsplan-Entwurf 11-14a für das Gelände zwischen der Eisenbahn von S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” nach S-Bahnhof “Berlin-Wuhlheide”, der Bezirksgrenze, der nordöstlichen Grenze des Geläufes der Trabrennbahn, der Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 117A-117B, der südlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 115 und der Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Stellungnahme vorzulegen.

 

c)

mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 53/03

 

 


4.  Begründung:

 

Zu a)

 

Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf 11-14a wurde vom 20. November 2002 bis einschließlich 20. Dezember 2002 im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, 3. OG in 10365 Berlin ausgelegt und war montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags 8.00 bis 14.00 einzusehen.

 

Die Bürger/innen wurden über eine Anzeige mit Planausschnitten in den Tageszeitungen "Der Tagesspiegel", "Berliner Morgenpost" und "Berliner Zeitung" am 15. November 2002 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg darüber frühzeitig informiert.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung wurde von ca. 22 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche Äußerungen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf 11–14 a liegen 10 Äußerungen vor.

 

Am 09. Dezember 2002 fand im Kulturhaus Karlshorst in der Treskowallee 112, 10318 Berlin eine Erörterungsveranstaltung zu den Bebauungsplanentwürfen 11–12, 11-14a und 11–16 statt, die von ca. 60 Bürgern/innen besucht wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Die Auswertung der Äußerungen der Bürger in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf 11-14a (Stand: 24. Februar 2003) wird als Anlage 2 der Bezirksamtsvorlage beigefügt.

 

 

 

 

Zu b)

 

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, möglichst frühzeitig ein.

 

Es ist seitens des durchführenden Amtes für Planen und Vermessen eine frühzeitige Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und Fachämter des Bezirkes ab Ende März 2003 vorgesehen.


Anlage 2 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 53 /03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan 11-14a

 

Auswertung der Äußerungen im Rahmen

der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 AGBauGB

in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB

 

 



A.  Auswertung

 

der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 11-14a vom November 2002 für das Gelände zwischen der Eisenbahn von S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” nach S-Bahnhof “Berlin-Wuhlheide”, der Bezirksgrenze, der nordöstlichen Grenze des Geläufes der Trabrennbahn, der Verlängerung der westlichen Grenze des Grundstückes Treskowallee 117A-117B, der südlichen Grenze des Grundstückes Treskow-allee 115 und der Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

I.   Zeit und Ort der Auslegung

 

     Der Bebauungsplanentwurf 11-14a wurde vom 20. November 2002 bis einschließlich 20. Dezember 2002 im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung, Frankfurter Allee 187, Haus 14, 3. OG in 10365 Berlin ausgelegt und war montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags 8.00 bis 14.00 einzusehen.

 

 

II.  Art der Bekanntmachung

 

Anzeige mit Planausschnitten in den Tageszeitungen "Der Tagesspiegel", "Berliner Morgenpost" und "Berliner Zeitung" am 15. November 2002 sowie Aushänge mit entsprechenden Hinweisen innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg.

 

 

III.  Das Planungskonzept und die beabsichtigten Ausweisungen des Entwurfes zum Bebauungsplan 11-14a

 

     Entsprechend den im Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 15. Oktober 2002 (Beschluss-Nr. 214/02) formulierten Zielsetzungen für den Bebauungsplan 11-14 soll die Trabrennbahn als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Sportplatz” gesichert sowie untergenutzte und brachliegende Teile des Geländes städtebaulich und landschaftsplanerisch neugeordnet werden. Nordöstlich des Geläufes der Trabrennbahn soll ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, eine öffentliche Grünfläche und am S-Bahnhof “Karlshorst” ein Kerngebiet planungsrechtlich gesichert werden. Ebenfalls am 15. Oktober 2002 hat das Bezirksamt Lichtenberg die Teilung des Bebauungsplanes 11-14 in die Teilpläne 11-14a und 11-14b beschlossen (Beschluss-Nr. 215/02).

 

     Mit dem Bebauungsplan 11-14a für das Gelände zwischen Bahntrasse und Geläuf der Trabrennbahn soll die planungsrechtliche Sicherung des “Wohnparkes Karlshorst” erfolgen. Ziel ist die Fortsetzung der baulichen Entwicklung des Ortsteiles Karlshorst südlich der Bahntrasse. Am S-Bahnhof “Berlin Karlshorst” (Standort ehemaliges Kino “Vorwärts”) sollen Voraussetzungen zur Stärkung des Orteilzentrums Karlshorst geschaffen werden.

 

     Die generellen Planungsziele des Bebauungsplanes 11–14a sind:

 

-            Die städtebauliche und landschaftsplanerische Neuordnung eines z.T. untergenutzten und brachliegenden Geländes;

 

-            Die Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes nordöstlich des Geläufes der Trabrennbahn;

 

-            Die Sicherung eines Kerngebiets am S-Bahnhof “Karlshorst” im Rahmen der Entwicklung des Ortsteilzentrums Karlshorst;

 

-            Die Sicherung öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen sowie

 

-            Die Sicherung der öffentlichen und privaten Erschließung des geplanten Wohngebietes.

 

 

 

 

 

IV. Besucher/innen

 

     Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung wurde von ca. 22 Bürgern/innen besucht. Für schriftliche Äußerungen interessierter Bürger/innen wurden vorgefertigte Blätter bereitgehalten. Zum Bebauungsplan-Entwurf 11–14 a liegen 10 Äußerungen vor.

 

 

     Am 09. Dezember 2002 fand im Kulturhaus Karlshorst in der Treskow-allee 112, 10318 Berlin eine Erörterungsveranstaltung zu den Bebauungsplanentwürfen 11–12, 11-14a und 11–16 statt, die von ca. 60 Bürgern/innen besucht wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

 

V.  Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen

 

     Die Stellungnahmen werden im Folgenden – nach Themen gegliedert – aufgeführt. Die abwägungsrelevanten Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden abgewogen und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend geändert/nicht geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Wohnraumbedarf

 

Der Bedarf nach einem weiteren Wohngebiet wird grundsätzlich in Frage gestellt. (BLN e.V., Bürger/in 5, Bürger/in 6)

 

 

 

 

 

 

Der Bedarf an Wohnraum wurde im Rahmen der Änderung des FNP 98 ermittelt. Im Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) wird die Fläche des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14a als Wohnbaufläche dargestellt. Die Abwägung dieses Belanges erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

Art der Nutzung

 

Die im Plangebiet vorhandenen Reitsportanlagen sollten erhalten bleiben. Es wird in Frage gestellt, dass die Ersatzanlagen auf dem Gelände der Trabrennbahn realisiert werden. Generell wird eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Trabrennbahn befürchtet. (Reitverein Karlshorst e.V., Bürger/in 1, Bürger/in 2, Bürger/in 3, Bürger/in 6, Bürger/in 7)

 

 

 

Der Erhalt der Reitsportanlage ist mit der beabsichtigten Entwicklung des Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11–14a nicht vereinbar. Privatrechtlich erforderliche Vereinbarungen zwischen Grundstückseigentümer und den Betreibern der Reitsportanlagen zur Findung eines Ersatzstandortes sind nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Die ansässigen Gewerbetreibenden fordern eine Sicherung der gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan. (Bürger/in 5)

 

 

 

Die Aufgabe der gewerblichen Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Maß der Nutzung

 

Die Errichtung von Gebäuden im Westen des Geltungsbereiches innerhalb eines vorhandenen mehrschichtigen Gehölzbestandes wird aufgrund naturschutzrechtlicher Belange abgelehnt. (BLN e.V.)

 

 

 

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen und das Maß ihrer Überbauung berücksichtigen im Bereich des Gehölzbestandes den Erhalt wertvoller vorhandener Vegetationsstrukturen und geschützter Einzelbäume.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Die vorgeschlagene Bebauung kann nicht als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung wahrgenommen werden. (BLN e.V.)

 

 

Mit der Darstellung im Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) als Wohnbaufläche W 3 mit landschaftlicher Prägung und einer GFZ bis 0,8 hat die Abwägung der Verträglichkeit dieses Nutzungsmasses mit den Belangen zum Schutz der Umwelt bereits auf der Planungsebene des FNP im Änderungsverfahren stattgefunden. Der Vorgabe des Entwurfes zur Änderung des FNP bezüglich landschaftlichen Prägung des Wohngebietes wird entsprochen durch die Planung von differenzierten, bandartigen öffentlichen Freiräumen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Erschließung

 

Es sollte eine Verbindungsstraße zur Entlastung der Treskowallee geschaffen werden, die südlich der Trabrennbahn bis zur Unterführung der verlängerten Waldowallee verläuft. (Bürger/in 6)

 

 

 

 

Die Schaffung einer Verbindungsstraße südlich der Trabrennbahn bis zur Bahnunterführung würde zu erheblichen Eingriffen in den Volkspark Wuhlheide führen. Die Erschließung des geplanten Wohngebietes über die Treskowallee und die Bahnunterführung zur Verlängerten Waldowallee wird als ausreichend eingestuft.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Lärmbeeinträchtigungen

 

Es wird auf Immissionsbeeinträchtigungen der Wohnbebauung durch den Betrieb der Trabrennbahn sowie durch den Bahnverkehr hingewiesen. (Bürgerverein Berlin–Karlshorst e.V.)

 

 

 

 

 

Etwaige Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung durch die Trabrennbahn bzw. die Bahntrasse werden im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht sowie entsprechende Vorkehrungen benannt, die dann im Bebauungsplan Berücksichtigung finden werden.

àBerücksichtigung.

 

 

Biotopschutz

 

Die Einbindung bzw. der Schutz der durch § 26a BNatSchG geschützten Biotope ist unzureichend. (BLN e.V., Bürger/in 4)

 

 

 

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Festlegungen getroffen (z.B. Städtebauliche Verträge), die den artgleichen Ersatz für die Zerstörung von durch § 26a BnatSchG geschützte Biotopen vollständig kompensieren. Durch die Ausweisung einer naturnahen Parkanlage werden zusätzliche Lebensräume für Pflanzen und wildlebende Tiere geschaffen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Aufgrund der sensiblen landschaftlichen Situation wird eine UVP für erforderlich erachtet. (BLN e.V.)

 

 

 

Ein Screening-Termin zur Prüfung der UVP-Pflicht fand am 25. November 2002 unter Beteiligung der zuständigen Fachämter auf dem Gelände der Trabrennbahn statt. In der Auswertung der Stellungnahmen wurde festgestellt, dass die materiellen Umweltbelange ohne die Durchführung einer UVP ausreichend zu bewältigen sind (siehe Protokoll Stapl E des Screening-Termins vom 07. Januar 2003).

àKeine Berücksichtigung.

 


 

 


B.  Abwägung der Äußerungen im Einzelnen

 

 

Bürgerverein Berlin-Karlshorst e.V.

Gundelfingerstr. 25; 10318 Berlin

 

vom 03.12.2002

 

Da ich wegen meines Urlaubs an der Erörterungsversammlung am 18.12.02 in Karlshorst nicht teilnehmen kann, möchte ich zwei Bemerkungen auf diesem Weg vortragen:

 

1. Lärmschutz

Meine Sorge geht dahin, dass bei ungenügender Bewältigung des Lärmschutzes zwischen der beabsichtigten Wohnbebauung und der Trabrennbahn ein Druck auf die Einstellung des Sportbetriebes durch die dort Wohnenden entstehen könnte. Die im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellten ersten Überlegungen mit dem Grünstreifen lassen mich diese Befürchtung äußern.

 

 

 

 

 

 

 

Mögliche von der Trabrennbahn ausgehende Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung durch Strahler (Scheinwerfer) und/oder Lautsprechübertragungen werden im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Im Ergebnis dieser Untersuchung werden im Bebauungsplanverfahren Festsetzungen getroffen, die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, insbesondere an den Immissionsschutz, Rechnung tragen.

àBerücksichtigung.

 

 

 

2. Keine Vernachlässigung in der Bearbeitung von 11-14b

 

Das Interesse des Grundstückeigners liegt verständlicher Weise mehr in der Entwicklung von 11-14a um den Wohnbau zu beginnen.

Die mutwilligen Zerstörungen auf der Bahn in der vergangenen Woche (E-Anlagen) lassen erkennen, dass Kräfte den Sportbetrieb bewusst zerstört haben mit der möglichen Zielsetzung, für die Trabrennbahn das Aus herbeizuführen.

 

Es liegt mir fern, irgend jemanden dafür zu beschuldigen. Aber mit der eindeutigen Festlegung der Planungsziele für 11-14 b könnte falschen Hoffnungen begegnet werden.

 

Daher meine Bitte, die parallele Entwicklung beider Teile des B-Planes 11-14 stets im Auge zu behalten.

 

 

 

 

Die Äußerung ist nicht Inhalt der Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Bürger/in 1:

Dr. Hans Rathsack

Am Falkenberg 58

12524 Berlin

 

Schreiben vom 09.12.2002

 

1. Vorgegebener Zweck:

“Neuordnung eines z.T. ungenutzten und brachliegenden Geländes und Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes nordöstlich der Rennbahn”.

Diese Vorgabe ist schon irreführend. Auf dem vorgesehenen Gelände sind abzureißen: Eine vollkommen intakte Reithalle mit Casino. Weiter zum Abriss bestimmte 5 Stallgebäude á 24 Pferdeboxen, alle in einem guten baulichen Zustand. Für die hier untergebrachten Pferde müssen neue Stallgebäude errichtet werden, und zwar vor dem Abriss. Daran glaubt bei den Trabern keiner.

 

 

 

Der Istzustand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen. Der Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht möglich. Im Rahmen des gegenwärtig in Bearbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird u.a. geprüft, in welchem Umfang Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14b realisiert werden können. Dies wird im Rahmen des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens 11–14b behandelt werden.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

2. Die Erhaltung der Trabrennbahn

ist eine Prämisse des Bezirksamtes Lichtenberg für jedwede Baugenehmigung und auch Bestandteil des Flächennutzungsplanes.

 

Das jetzt sichtbar gemachte Heranquetschen des kompakten Baugeländes an die Längsseite des Renngeläufs macht diese Prämisse und den Flächennutzungsplan zur Farce.

 

Karlshorst veranstaltet immer mittwochs und immer abends ab 18 Uhr. Deshalb beleuchten 31 Tiefstrahler das Renngeläuf, zwangsläufig in Richtung des geplanten Neubaugebietes, um nicht die Zuschauer zu blenden. Wer um diese Zeit von dort kommt, geht oder fährt fast blind. Weiterhin ertönen an Renntagen bis 22.30 Uhr oder länger unvermeidlich Lautsprecherübertragungen zum Renngeschehen. Mit dem ersten Häuslebauer beginnt eine Prozesslawine gegen diese Beeinträchtigungen der Wohnqualität.

 

 

 

Mögliche von der Trabrennbahn ausgehende Beeinträchtigungen für die geplante Wohnbebauung durch Strahler (Scheinwerfer) und/oder Lautsprecherübertragungen werden im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Im Ergebnis dieser Untersuchung werden im Bebauungsplanverfahren Festsetzungen - die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, insbesondere an die des Immissionsschutzes Rechnung tragen - getroffen.

àBerücksichtigung.

 

 

 

3. Bedarf

Der Bedarf für eine kompakte Eigenheimsiedlung muss nach allen Erfahrungen mit Karow-Nord und vor allem Französisch Buchholz sehr bezweifelt werden. Viele leerstehende Häuser werden dort jetzt für Aussiedler aus Kasachstan genutzt, was das Leerstandsproblem vergrößert, weil die Bereitschaft kaufkräftiger Interessenten erheblich vermindert wird. Andere haben den Ortsteil inzwischen wieder verlassen.

 

 

 

Der Bedarf an Wohnraum wurde im Rahmen der Änderung des FNP 98 ermittelt. Im Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) wird die Fläche des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14a als Wohnbaufläche dargestellt. Die Abwägung dieses Belanges erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Was mir völlig unbegreiflich ist: Was soll jemanden, der das Geld für ein Eigenheim hat, veranlassen, sich an einem viel befahrenen Bahndamm anzusiedeln?

 

 

Die von der Bahn ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen werden im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Mit der Bahn laufen Verhandlungen mit dem Ziel, eine Lärmschutzwand errichten zu können. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, der zwischen dem Grundstückseigentümer und der Bahn abgeschlossen wird, wird die Fertigstellung der Lärmschutzwand verbindlich festgelegt.

àBerücksichtigung.

 

 

 

Dieses Projekt ist in der vorliegenden Form seinerzeit noch von der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft am Schreibtisch erdacht worden, mit wenig Sachkenntnis, was den Trabrennsport betrifft und ohne Rücksicht auf die Folgen für den Trabrennsport. Die BLEG ist inzwischen verstorben, ihr Projekt blieb unverändert.

 

Mit diesem Entwurf wird massiv und lebensgefährlich in den Trabrennsport eingegriffen. Wer diesen Entwurf in der vorliegenden Form billigt, muss wissen, dass er damit das Ende des Rennsports auf der mehr als hundertjährigen Bahn in Karlshorst einläutet.

 

Diskutabel ist als Baugelände ein schmaler Streifen entlang der Treskowallee, ein Dreieck hinter dem denkmalgeschützten Haupteingang am S-Bahnhof einschließlich der dort vorhandenen maroden Pferdeboxen sowie das gesamte derzeitige Gelände des Getränkegroßhandels bis zur Wuhlheide hin.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Äußerung beinhaltet, dass sich das geplante Wohngebiet lediglich auf dem hinteren östlichen Teil des Plangebietes beschränkt, während im mittleren Teil die vorhanden Pferdesportanlagen erhalten bleiben sollen. Dies wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

-            Es würde ein räumlich isoliert liegendes Wohngebiet entstehen,

-            es sind Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen und der Wohnbebauung zu erwarten  und außerdem

-            wird im Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten Erschließung durch den öffentlichen Personennah- und Individualverkehr angestrebt, eine Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung klar entgegen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Bürger/in 2

Horst Pohle

Platz der Vereinten Nationen 8;

10249 Berlin

 

Schreiben vom 10.12.2002

 

Anliegend übergebe ich Ihnen 5 Blatt Kopien, davon eine Stellungnahme und vier Blatt eines Landschaftsplanentwurfs, Trabrennbahn Karlshorst, aus dem Jahr 1993. Von 1972 bis einschließlich 1983 war ich Direktor der Trabrennbahn und damit auch Bauherr für den Kompaktstall. Einen Investbauleiter für die Vorbereitung des Projektes, Baudurchführung und Inbetriebnahme des Kompaktstalles mit Nebenanlagen hatte die Verwaltung der Trabrennbahn nicht. Irgendwer kam auf meinen Namen. Bei den Arbeiten zur Landschaftsplanung 1993 stellte man fest, dass der Kompaktteil für 240 Pferde mit Sozialtrakten in der Trinkwasserschutzzone gebaut war. Ich wurde gebeten Auskunft zu geben, welche Bestimmungen beim Bau des Kompaktstalles in Bezug auf die Trinkwasserschutzzone einzuhalten waren.

 

Eine Kopie meiner Stellungnahme ist in der Anlage. Ich hatte gebeten, wenn möglich, bei der Fertigstellung des Planentwurfs mir einen Auszug, die Trabrennbahn betreffend, zukommen zu lassen. Dieser Planentwurf ist auf Blatt 4 in der Anlage.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Es wurden im Jahr 1993 auch schon die verschiedensten Überlegungen angestellt. Interessant sind die Aussagen im Absatz vor dem Abschnitt 2.6.4. (Der entsprechende Abschnitt ist nachfolgend redaktionell eingefügt):

“Die im Vorfeld geäußerten Überlegungen, ein Wohngebiet nördlich der Trabrennbahn auszuweisen, halten die Gutachter nicht für tragfähig. Sie konkurrieren sowohl mit ökologischer Zielsetzung (klimatische Ausgleichsleistungen, Grundwasseranreicherung, Biotopentwicklung, Grünverbindung) als auch mit dem Betrieb der Trabrennbahn selbst, da besonders bei einer Intensivierung des Pferdesportes Nachbarschaftskonflikte vorprogrammiert würden (Lärm, Geruch, Flutlicht). Denkbar ist lediglich in Zusammenhang mit der Gestaltung einer öffentlichen Parkanlage eine funktionale und gestalterische Arrondierung der bereits vorhandenen zwei Wohngebäude zu einer autarken und begrenzten Wohnanlage.”

 

 

Im Rahmen des grünordnerischen Fachbeitrags wird der Nachweis erbracht, dass eine Erschließung des Geländes als Wohngebiet auch unter ökologischen Zielsetzungen möglich ist. Im Rahmen gegenwärtig erstellter Fachgutachten werden die technischen Anforderungen an die Modernisierung der Beleuchtungs- und Beschallungsanlage der Trabrennbahn herausgearbeitet, um erforderliche Schutzmaßnahmen gegenüber dem allgemeinen Wohngebiet im Bebauungsplan zu formulieren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Es bleibt hier die Frage, warum weicht man davon zu Lasten der Trabrennbahn und der Trinkwasserschutzzone ab? Der Kompaktstall hat eine Kapazität für 240 Pferde, Herr Reiter will in diesem Bereich bis zu 600 Pferde stationieren.

 

 

Die Größe der Stallungen ist noch nicht abschließend geklärt; sie hängt ursächlich mit dem neuen Betreiberkonzept der Trabrennbahn zusammen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 11–14b wird geprüft werden, an welcher Stelle und in welcher Größenordnung Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn nachgewiesen werden können. Die Klärung dieses Sachverhaltes ist nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens 11-14a.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

Reitverein Karlshorst e.V.,

Treskowallee 129,

10318 Berlin

 

vom 16.12.2002

 

Als Reitverein Karlshorst e.V. betreiben wir seit vielen Jahren auf dem Gelände der Trabrennbahn Pferdesport. Insbesondere widmen wir uns dabei dem Voltigiersport. So betreiben allein rd. 70 Kinder aus dem Einzugsgebiet dieses Turnen am und mit dem Pferd.

 

In dem am 09.12.2002 der Öffentlichkeit in Karlshorst im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellten Bebauungsplan-Entwurf 11-14a ist vorgesehen, auf diesem Gelände Wohnimmobilien zu bauen. Auch wenn ein beschlossener Bebauungsplan nicht zwingend vorsieht, dass die bereits bestehenden Objekte, welche nicht dem beabsichtigten Nutzungszweck entsprechen, abgerissen werden, besteht doch zumindest ein solches Interesse, da man sonst einen entsprechenden Bebauungsplan ja nicht bräuchte. Konkret bedeutet dieser Plan für uns, dass unsere Stallungen sowie die Reithalle abgerissen werden und der Verein somit die notwendigen Voraussetzungen für das Betreiben des Pferdesports verliert.

 

Dieses Problem erscheint trotz vieler freundlicher Worte hinsichtlich der Unterstützung unseres Vereins um so gravierender, als wir uns als Verein in den uns zugänglichen städtebaulichen Konzepten für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-14b nicht wiederfinden. Dies bedeutet, die bisherige Objektnutzung entfällt und neue Objekte sind noch nicht geplant.

 

 

Der Istzustand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaße. Der Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht möglich.

 

Im Rahmen des gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird geprüft, inwieweit eine Unterbringung von Einrichtungen des Pferdefreizeitsports möglich ist. Die Klärung der Voraussetzungen für eine Realisierbarkeit dieser Einrichtungen bleibt dem Bebauungsplanverfahren 11–14b vorbehalten; sie ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans 11–14a.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Da diese Problematik sicher nicht im Rahmen des eigentlichen Bebauungsplanes 11-14a steht, sondern separat zu lösen sein wird, bitten wir um Ihre Unterstützung dahingehend, dass eine rechtlich durchsetzbare Absichtserklärung seitens des Eigentümers abgegeben wird, oder eine andere vertragliche Vereinbarung geschlossen wird, aus der hervorgeht, dass unser Verein seine Wirkungsstätte auf dem Gelände der Trabrennbahn zu für uns finanzierbaren Konditionen behält.

 

 

Die Schließung einer privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Reitverein Karlshorst e.V. mit dem Ziel, eine Ersatzunterkunft zu finanzierbaren Konditionen für den Verein zu sichern, ist nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Daneben bitte ich im Rahmen des Bebauungsplanes zu beachten, dass auch eine Anbindung erhalten bleibt, welche es erlaubt in die Wuhlheide bzw. in angrenzende Waldgebiete auszureiten.

 

 

Die Planung des Trabrennbahngeländes selbst, ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes 11–14a. Für den Bereich des Bebauungsplanes 11–14a ist keine Pferdehaltung vorgesehen. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen entlang des Geläufes der Trabrennbahn sind Reitwege vorgesehen, eine Anbindung an den Volkspark Wuhlheide ist geplant.

àBerücksichtigung.

 

 

Bürger/in 3:

Dr. Hans Rathsack

Am Falkenberg 58

12524 Berlin

 

Schreiben vom 17.12.2002

 

Im Anschluss an die Erörterungsveranstaltung am 09.12.2002 hatte ich Ihnen eine Kopie meines Diskussionskonzeptes übergeben. Inzwischen ist die TLG in die Öffentlichkeit gegangen (am 16.12.2002 in der SFB-Abendschau und am 17.12.2002 in der Berliner Zeitung). Vertreter der TLG versuchen dabei, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen und zu desorientieren, in dem sie eine wunderbare Gartenstadt unter idealen Bedingungen vorgaukeln und auf der anderen Seite die Rennbahn als marode mit zunehmendem Vandalismus beschreiben.

 

Die mafiose Sabotage mittels Kappen aller 31 Tiefstrahler und Übertragungsleitungen für Bild und Ton sowie Unbrauchbarmachung des Rennleitungsfahrzeuges hat nichts mit der Verrohung des Karlshorster Trabrennsports zu tun. Noch irreführender ist die Behauptung in der Berliner Zeitung von der heruntergekommenen Tribüne. Die Treuhand selbst hat sie Mitte der Neunziger Jahre total renoviert. Solche abträglichen Meldungen haben vielleicht das Ziel, das Junktim Erhaltung des Rennsports/Baugenehmigung aufzuweichen. Deshalb muss ich meine Ausführungen vom 09.12. ergänzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Alle führen die Erhaltung der Trabrennbahn als Prämisse im Munde. Wir Traber müssen feststellen, dass dieser Begriff irreführend verwendet wird. Gemeint ist ausschließlich das Renngeläuf, während in Wirklichkeit dazugehören: Das Geläuf und alle für den Trabrennsport notwendigen Randbedingungen. Diese aber gehen mit den Planentwürfen vollständig verloren. Dazu gehören der Abriss von 5 tadellosen Stallgebäuden und weiteren 20 modernen Außenboxen hinter der Reithalle, für die Ersatzbauten überhaupt nicht erwähnt werden. Weiterhin verschwinden alle Auslaufkoppeln, die jetzt jedem Trainer für die notwendige Bewegung der Pferde nach der Arbeit zur Verfügung stehen. Das alles gehört zur Erhaltung der Trabrennbahn.

 

 

Der Istzustand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaße. Der Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht möglich.

 

Im Rahmen des gegenwärtig in Bearbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird u.a. geprüft, in welchem Umfang Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn realisiert werden können. Dies wird im Rahmen des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens 11–14 b behandelt werden.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Herr Reiter bezeichnet gegenüber der Berliner Zeitung die Voraussetzungen für eine Gartenstadt in Karlshorst als ideal. Das ist dreiste Irreführung wider besseren Wissens. Die starke Geräuschbelästigung durch eine viel befahrene Bahnstrecke auf der einen Seite und die geballte Lichtflut von 31 Tiefstrahlern von der anderen Seite verbunden mit Lautsprecheransagen sind für den Wohnparkteil entlang des Renngeläufs absolut nicht ideal. Eine Prozessflut wird die Folge sein. Mariendorf hat leidvolle Erfahrungen machen müssen, obwohl dort seinerzeit Wohnhäuser und Renngeläuf erheblich weiter voneinander entfernt waren.

 

 

Mögliche von der Trabrennbahn ausgehende Beeinträchtigungen für die geplante Wohnbebauung durch Strahler (Scheinwerfer) und/oder Lautsprecherübertragungen sowie Lärmimmissionen seitens der Bahn werden im Rahmen von Fachgutachten untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden im Bebauungsplanverfahren Festsetzungen - die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, insbesondere an die des Immissionsschutzes Rechnung tragen – getroffen.

àBerücksichtigung.

 

 

 

Herr Reiter erklärte der Berliner Zeitung: "Nur mit Pferdesport lässt sich kein Geld verdienen". Das stimmt nun wirklich und ist zugleich eine weitere Quelle von Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Ich bitte Sie eindringlich, in Ihrem Fachbereich diese Fakten bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen und sich nicht durch Schönfärberei irreführen zu lassen. Bei der Bedarfsermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass wohl nicht allzu viele bereit sein werden, ein Eigenheim an einem Bahndamm zu erwerben.

 

 

Der Bedarf an Wohnraum wurde im Rahmen der Änderung des FNP 98 ermittelt. Im Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) wird die Fläche des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14a als Wohnbaufläche dargestellt. Die Abwägung dieses Belanges erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

In einer sehr frühen Phase der Gespräche über eine Teilbebauung Rennbahn hatte die Treuhand angedeutet, mit einem Teil der Erlöse aus der Aufwertung des Sportgeländes zu Baugelände eine zweigeschossige Wintertribüne in Verlängerung der Sommertribüne zu errichten. Damit hätte Karlshorst wirklich Zukunftschancen. Aber davon ist heute keine Rede mehr.

 

 

Maßnahmen auf dem südlich des Plangebietes liegenden Gelände der Trabrennbahn sind Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens 11-14b.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Ich bitte Sie sehr, von der TLG eine überzeugende Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umfeldbedingungen zu verlangen, bevor Unwiederbringliches zerstört und eine Fehlinvestition eingeleitet wird. Gerade das Interview in der Berliner Zeitung gibt Anlass zur Befürchtung, dass hier Wunschdenken mit der Realität nicht übereinstimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir "Traber” in Karlshorst fanden im Lichtenberger Bezirksamt immer aufmerksame Partner. Höhepunkt war der Lichtenberger Renntag am 17. August 2002, als 10.000 Zuschauer für eine Riesenstimmung sorgten. Diesen vertrauensvollen Kontakt möchten wir bewahren.

 

 

Der Bedarf an Wohnraum wurde im Rahmen der Änderung des FNP 98 ermittelt. Im Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) wird die Fläche des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 11-14a als Wohnbaufläche dargestellt. Die Abwägung dieses Belanges erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden umfangreiche Fachgutachten erstellt, die den Erhalt vorhandener Standortqualitäten sichern helfen. Über Festsetzungen im Bebauungsplan sowie über städtebauliche Verträge werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie bereits vorhandene Umweltqualitäten planungsrechtlich gesichert.

àBerücksichtigung.

 

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

Bürger/in 4

Rudolf Gorisch

Kraetkestr. 25;

10315 Berlin

 

Schreiben vom 17.12.2002

 

Als völlig unzureichend wird die Einbindung bzw. der Schutz der nach § 26a des BlnNatSchG geschützten Biotope Trockenrasen und Binnendüne gesehen. Die östlich der Binnendüne vorhandenen Trockenrasen werden durch das westliche Wohnquartier und die Sandtrockenrasen im Südosten durch die Wohnsiedlung überbaut. Die Binnendüne wird zwar erhalten, jedoch sind Abstände zu den Wohnsiedlungen von ca. 20 m zu gering, um die Dünen und vor allem deren wichtigen Lebensraumfunktion zu erhalten.

 

Die Errichtung von Gebäuden innerhalb des im Westen vorhandenen mehrschichtigen Gehölzbestandes ist abzulehnen. Es handelt sich hier um ein wertvolles Landschaftselement mit älterem Baumbestand aus vorwiegend  einheimischen Arten, in dem die Eiche dominiert. In diesem Bestand kommt der Große Eichenbock vor, der gemäß FFH-Richtlinie zu schützen ist.

 

Weiter ist mit dem Vorkommen des Eremiten zu rechnen, der ebenfalls der FFH-Richtlinie unterliegt. Eine ausreichende FFH-Verträglichkeitsprüfung wird für erforderlich gehalten.

 

Auch sollte für das weitestgehend im Außenbereich liegende ca. 78 ha große Planungsgebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Bei Festhalten an der geplanten Bebauung müsste der Erhalt der geschützten Biotope durch ausreichende Pufferzonen und angemessene Besucherlenkung gesichert werden. Eine Bebauung innerhalb des Waldstückes sollte unterbleiben und die Baufelder mindestens 70 bis 100 m von der Binnendüne entfernt enden.

 

 

Vgl. Stellungnahme zum BLN e.V. weiter unten im Text.

 

 

 

 

 

 

 

 

Vgl. Stellungnahme zum BLN e.V. weiter unten im Text.

 

 

 

 

 

 

Vgl. Stellungnahme zum BLN e.V. weiter unten im Text.

 

 

 

Vgl. Stellungnahme zum BLN e.V. weiter unten im Text.

 

 

Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V.,

Potsdamer Str. 68,

10 785 Berlin

 

vom 18.12.2002

 

 

Die BLN lehnt den Bebauungsplan in der vorliegenden Form ab.

 

Ausgehend von der weiteren Stagnation bzw. einem Rückgang der Berliner Bevölkerung und einem Leerstand von 100.000 Wohnungen (Stat. Landesamt Berlin, 2001) wird kein Bedarf für ein so umfangreiches Wohngebiet gesehen.

 

 

 

 

Der Berliner Wohnungsmarkt ist durch unterschiedliche Entwicklungen gekennzeichnet. Während im Bereich des Geschosswohnungsbaus teilräumlich ein erheblicher Nachfragerückgang zu verzeichnen ist – verbunden mit umfangreichen Leerständen in diesem Segment – besteht beim gartenbezogenen Wohnen ein signifikanter Bedarf. Angesichts der Lagequalitäten des Plangebietes (S-Bahnanschluss, Innenstadtnähe, Nähe zum Volkspark Wuhlheide) ist davon auszugehen, dass mit der vorgesehen Einfamilienhausbebauung ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot geschaffen wird.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Als völlig unzureichend wird die Einbindung bzw. der Schutz der nach § 26a BlnNatSchG geschützten Biotope Trockenrasen und Binnendüne gesehen. Die östlich der Binnendüne vorhandenen Trockenrasen werden durch das westliche Wohnquartier und die Sandtrockenrasen im Südosten durch die Wohnsiedlung überbaut. Die Binnendüne wird zwar erhalten, jedoch werden Abstände zu den Wohnsiedlungen von ca. 20 m als zu gering erachtet, um die Dünen und vor allem deren wichtigen Lebensraumfunktion langfristig zu sichern.

 

 

Insgesamt werden im Bereich der Binnendüne im Bebauungsplan-Entwurf 11-14a 4.972 m² geschützte Biotope durch die Ausweisung einer naturnahen Parkanlage planungsrechtlich gesichert.

 

Der östliche Ausläufer der Binnendüne wird überbaut und somit 1.076 m² geschützte Biotope zerstört. Durch die Ausweisung der naturnahen Parkanlage können 2.062 m² heute überbaute und vollständig versiegelte Flächen entsiegelt werden und 1.254 m² Teilentsiegelungen durchgeführt werden, so dass im Bereich der Binnendüne auf 4.950 m² Sandtrockenrasen neu angelegt werden können. Der artgleiche Ersatz für die Zerstörung von gemäß § 26a BlnNatSchG geschützten Biotopen im Bereich der Binnendüne kann somit vollständig realisiert werden und zusätzliche Lebensräume für Pflanzen und für wildlebende Tiere werden geschaffen.

 

Die Sicherung des Ersatzes der gemäß § 26a BlnNatSchG zu zerstörenden geschützten Biotope erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Die Errichtung von Gebäuden innerhalb des im Westen vorhandenen mehrschichtigen Gehölzbestandes wird ebenfalls abgelehnt. Es handelt sich hier um einen älteren Baumbestand aus vorwiegend einheimischen Arten, in dem die Eiche dominiert. U.a. befindet sich hier die älteste, ca. 700 Jahre alte Eiche des Bezirks Lichtenberg. In diesem Eichenbestand kommt der Große Eichenbock (Cerambyx cerdo) vor. Diese Art ist der in Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21. Mai 1992, kurz FFH-Richtlinie, aufgenommen worden. Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen der EU-Staaten. Es soll ein günstiger Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen bewahrt und wieder hergestellt werden.

 

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird der Kiefern-Eichenbestand durch Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung planungsrechtlich in vollem Umfang gesichert. Darüber hinaus wird durch textliche Festsetzungen auf 2.400 m² der Kiefern-Eichenwald ergänzt und neu angelegt. Die 700 Jahre alte Eiche steht heute im Hof der Stallanlagen. Mit dem Abriss der Stallungen und der Neuanlage von Eichen-Kiefernbeständen steht sie zukünftig in den waldartigen Beständen. Somit erhält der in der Alteiche vorkommende Heldbock günstige Lebensbedingungen. Die Artenvielfalt wird durch die Neuanlage von zusätzlichen Lebensräumen erhöht.

 

Mit dem System an Grünflächen wie Parkanlagen, naturnahen Parkanlagen, privaten Grünflächen, Platzflächen und Flächen mit Bindungen für Erhalt und Bepflanzung entsteht ein Netz von Grünflächen, dass sich vom S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” bis zum Volkspark Wuhlheide erstreckt und unterschiedliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere bietet.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Weiterhin soll unter dem Begriff “NATURA 2000” ein ökologisches Netz aus besonderen Schutzgebieten errichtet werden. Das Netz soll die Lebensraumtypen des Anhang I sowie Habitate der in Anhang II der FFH-Richtlinie eingestuften Tierarten sowie der in Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (EU-Vogelschutzrichtlinie) eingestuften Vogelarten umfassen. Das Ziel ist die Gewährleistung des Fortbestands, oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate. Darüber hinaus soll für die in Anhang IV aufgenommenen Arten ein strenges Schutzsystem innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes eingeführt werden.

 

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sind lt. § 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNtSchGNeuregG), vom 25. März 2002, streng geschützt.

 

 

Die Meldung der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Berlin für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems “NATURA 2000” umfasst 14 Gebiete. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a gehört nicht zu diesen Gebieten.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Insbesondere durch das Vorhandensein eines alten Eichenbestandes erscheint durch die Realisierung geeigneter Pflegemaßnahmen eine langfristige Sicherung der Arten möglich. Auf Grund der Lebensraumansprüche kann in den Vorkommen des Eichenbocks mit dem Vorhandensein des Eremit (Osmoderma eremita) gerechnet werden. Diese Art ist ebenfalls in beiden Anhängen der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und gehört weiterhin zu den prioritären Arten.

 

Für diese Arten haben die Mitgliedstaaten eine besondere Schutzaufgabe. Sollte der Eremit im Planungsgebiet festgestellt werden, ergeben sich daraus Konsequenzen für den Erhalt seiner Lebensräume.

 

 

Durch das Vorhandensein des Heldbock in der Alteiche kann nicht zwangsläufig auf das Vorkommen des Eremit geschlossen werden. Dennoch wird durch die Einbindung der Alteiche in den waldartigen Eichen-Kiefern-Bestand der Lebensraum für wildlebende Tiere vergrößert und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen.

àBerücksichtigung.

 

 

 

Die BLN fordert daher die Untersuchung des Vorkommens des Eremit an den Fortpflanzungsbäumen des Großen Eichbocks und geeigneter Bäume im Bestand. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BnatSchGNeuregG durchgeführt werden muss. Weiterhin sollte für das weitgehend im Außenbereich liegende ca. 78 ha große Planungsgebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wie es das Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) verlangt. Neben der Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Naturgüter steht hier auch das Schutzgut Mensch im Vordergrund. Durch die angrenzende Bahntrasse und während des Rennbetriebs kommt es zu erheblichen Lärmemissionen sowie Auswirkungen der Flutlichtanlage der Rennbahn auf die Wohnsiedlung im Süden.

 

 

Eine Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung ist nur notwendig, wenn es sich um ein FFH-Gebiet handelt (Beispiel für Heldbock Grunewald). Dies trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a nicht zu. Nach § 42 BGBl I 2002, 1193 muss der Lebensstättenschutz für eine FFH-Art gewährleistet sein. Der Bebauungsplan-Entwurf 11-14a sieht keinen Eingriff im Bereich der Alteiche vor. Im Gegenteil, es werden durch den Abriss der Stallungen und Ergänzung sowie durch die Entwicklung eines lichten Eichenmischwaldes die Lebensbedingungen für die Alteiche und somit für den Heldbock verbessert. Der Heldbock bevorzugt als wärmeliebende Art freistehende Alteichen. In einem städtebaulichen Vertrag sind die Habitatsansprüche des Heldbockes zu sichern.

 

Der Screening-Termin zur Prüfung der UVP-Pflicht fand am 25.11.2002 auf dem Gelände der Trabrennbahn statt. In der Erörterung der Stellungnahmen und Einwände der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt, dass die materiellen Umweltbelange mit dem Bebauungsplan ohne die Durchführung einer UVP ausreichend erfasst und bewältigt werden können.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Die BLN würde es begrüßen, wenn dieser Bereich stadtplanerisch geordnet wird. Als Alternative zur Bebauung wird die Entwicklung eines Grünzuges von der Treskowallee im Westen bis zur Wuhlheide im Osten gesehen.

 

 

Nur im Zusammenhang mit einer baulichen Entwicklung besteht die Chance das Gelände nördlich der Trabrennbahn neu zu ordnen. Mit dem Bebauungsplan 11-14a und der geplanten Wohnbebauung nördlich der Trabrennbahn sowie den öffentlichen Grünflächen kann der Grünzug von der Treskowallee bis zum Volksparkr Wuhlheide entwickelt und gesichert werden.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Sollte an dem Vorhaben einer Bebauung festgehalten werden, dann sollte der Erhalt der geschützten Biotope mit einer ausreichenden Pufferzone und eine dem Wert der Flächen angemessenen Besucherlenkung berücksichtigt werden. Eine Bebauung innerhalb des Waldes im Westen sollte unterbleiben und die Baufelder mindestens 70 bis 100 m östlich und südlich der Binnendüne enden. Eine übermäßige Beeinträchtigung dieser Bereiche sollte durch eine dem Planungsgebiet angemessene Wegeführung und Barrieren gesichert werden. Zwischen dem Wäldchen und der Wuhlheide sollte ein breiter Grünzug aus heimischen Gehölzen, Krautfluren u.ä. den Verbund ermöglichen. Die gegenwärtigen Planungen stellen eine deutliche Barriere zwischen den Waldflächen dar ...

 

 

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf 11–14a soll eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Öffentliche naturnahe Parkanlage” festgesetzt werden, so dass der Grünzug von der Treskowallee zum Volkspark Wuhlheide planungsrechtlich gesichert wird. Über einen städtebaulichen Vertrag wird in den öffentlichen Grünflächen 20 von Hundert geschlossene Gehölzflächen gesichert und mit den Baumarten Trauben-Eiche sowie Kiefern mit einem Stammumfang von 18/20 cm als Bäume 1. Ordnung neu bepflanzt.

àBerücksichtigung.

 

 

 

... und können nicht als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung, wie es im FNP vorgesehen ist, wahrgenommen werden.

 

 

Für den Bereich des Planungsgebietes läuft ein FNP-Ände-rungsverfahren. Im gegenwärtigen Verfahrensstand wird eine Wohnbaufläche W3 mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Dies bedeutet gemäß dem Erläuterungsbericht zum FNP eine Begrenzung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,3. Diese Vorgabe wird im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht überschritten. Den Anforderungen an ein Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung wird damit hinreichend Rechnung getragen.

àBerücksichtigung.

 

 

 

Nach Aussagen der Entwicklungsgesellschaft stehen z.Z. 230 Pferde auf dem Rennbahngelände. Nach Umsetzung der Planungen und einer damit verbundenen Reduzierung der Rennbahnfläche soll Platz für 600 bis 650 Tiere sein. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, eine Einbeziehung der angrenzenden Wuhlheide als Reitgebiet bzw. die Anlage von Reitwegen generell und verbindlich auszuschließen.

 

 

Die Planung der Trabrennbahn selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes 11–14a. Für den Bereich des Bebauungsplanes 11–14a ist keine Pferdehaltung vorgesehen. Es ist jedoch vorgesehen in den öffentlichen Grünflächen Reitwege zu integrieren und somit eine Vernetzung mit dem Volkspark Wuhlheide sicherzustellen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

Bürger/in 5:

ABEFA GmbH

vertreten durch

die Rechtsanwälte Bodo Glass & Sören Buhl

 

Schreiben vom 18.12.2002

 

1.

Die ABEFA GmbH betreibt in der verlängerten Waldowallee 43A auf einem ca. 10.000 m² großen Gelände eine Altholzaufbereitungsanlage. Überdies verpachtet sie ebenfalls unter dieser Anschrift Flächen in der Größe von ca. 50.000 m² an andere Firmen, die dort ihr Gewerbe betreiben.

 

Die ABEFA GmbH hat dieses Gelände durch einen Mietvertrag vom 12. Juli 1990, zuletzt geändert am 04. August 1997, angemietet. Der Mietvertrag ist fest bis zum Jahre 2015 abgeschlossen. Vermieter ist der Grundstückseigentümer, die TLG Treuhand-Liegenschafts-Gesellschaft mbH. Auf der Grundlage dieses langfristigen Mietvertrages hat die ABEFA GmbH ihr eigenes Gewerbe aufgebaut und langfristige Untermietverträge mit den ebenfalls auf dem Gelände ansässigen Firmen abgeschlossen.

 

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Die Vorgaben der derzeit vorgesehenen Bauleitplanung sehen auf dem von der ABEFA GmbH angemieteten Grundstück und auf den Nachbargrundstücken eine Wohnbebauung vor. Eine Wohnbebauung wird mit einer weiteren Ausübung des Gewerbes der ABEFA GmbH sowie der Untermieter nicht vereinbar sein.

 

a)

Eine Bebauung des Grundstückes selbst zum Zwecke der Ansiedlung von Wohnnutzern schließt eine weitere gewerbliche Nutzung von vornherein aus. Die Interessen der berechtigten Grundstücksnutzer sind jedoch bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und dürfen nicht einseitig zurückgestellt werden.

 

 

 

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Daraus ist jedoch keine Berücksichtigung im Sinne entsprechender Festsetzungen im Bebauungsplan abzuleiten. Vielmehr kann das Abwägungsergebnis auch eine vollständige Zurückstellung bestimmter Belange beinhalten.

 

Die Aufgabe der gewerblichen Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

b)

Auch die Wohnbebauung der Nachbargrundstücke führt dazu, dass die Gewerbeausübung auf dem von der ABEFA GmbH genutzten Grundstück ausgeschlossen ist. Folgende Probleme werden im Falle einer Wohnbebauung der Nachbargrundstücke auftreten:

 

-            Lärmbelästigung durch das Betreiben der Altholzverwertungsanlage

-            Lärmbelästigung durch den An- und Abtransport des Verwertungsmaterials über die verlängerte Waldowallee.

 

Im Falle einer Wohnbebauung ist daher zu befürchten, dass zukünftige Wohnanlieger gegebenenfalls auch gerichtlich versuchen werden, die Gewerbeausübung auf dem Mietgrundstück zu untersagen.

 

 

 

Die Aufgabe der gewerblichen Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Ein Ausgleich zwischen den Interessen der Gewerbemieter und denen der zukünftigen Wohnnutzer sehen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes nicht vor. Es wird daher angeregt, die planerischen Festsetzungen dergestalt zu ändern, dass sowohl die gewerbliche Nutzung als auch die geplante Wohnnutzung ohne wesentliche gegenseitige Beeinträchtigung möglich bleibt.

 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens (siehe auch weiter       oben).

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

2.

Wir weisen darauf hin, dass auch die Interessen eines Grundstücksmieters bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind (Bundesverwaltungsgericht, DVLB 1989, 359). Es ist auch nicht Angelegenheit der Bebauungsplanung, eine künftige gewerbliche Nutzung der jetzt nur zur Wohnbebauung ausgewiesenen Flächen auszuschließen. Vielmehr müssen die Interessen der Nutzungsberechtigten, wozu auch die ABEFA gehört, in Ausgleich mit den geplanten Nutzungen gebracht werden.

 

 

 

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Der Flächennutzungsplan befindet sich gegenwärtig für den Bereich des Plangebietes im Änderungsverfahren und sieht hier eine Wohnbaufläche vor. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Unter der Voraussetzung, dass die im FNP dargestellte Wohnbaufläche Rechtskraft erlangt, ist es Angelegenheit des Bebauungsplanes ein Wohngebiet festzusetzen und damit störende gewerbliche Nutzungen auszuschließen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

3.

Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die Festsetzung einer Wohnbebauung und die damit verbundene Unzulässigkeit einer weiteren gewerblichen Nutzung in einem späteren Bebauungsplan eine Enteignung durch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der ABEFA GmbH darstellen wird. Ein solcher Eingriff wird zu erheblichen Umsatzeinbußen der ABEFA GmbH führen. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die ABEFA GmbH Schadensersatzansprüche der Untermieter auf dem Grundstück ausgesetzt wird. In diesem Falle wäre die ABEFA GmbH gezwungen, Entschädigungszahlungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

 

 

Der Istzustand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen.

 

Die Aufgabe der gewerblichen Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

 

Evtl. Entschädigungszahlungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter an die ABEFA GmbH aufgrund der Ausweisungen des Bebauungsplanes sind nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

4.

Im gegenwärtigen Stadium der Planung regen wir an, die gewerbliche Nutzung des Grundstückes in der verlängerten Waldowallee 43 a (als auch auf den Nachbargrundstücken, die derzeit ebenfalls gewerblich genutzt werden) im Flächennutzungsplan festzulegen.

 

 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Darüber hinaus ist durch eine geeignete Feststellungen im Bebauungsplan festzulegen, dass sowohl ein Nebeneinander der geplanten Wohnnutzung als auch der bestandsgeschützten gewerblichen Nutzung möglich bleibt.

Konkret ist in der Bauleitplanung daher folgendes zu berücksichtigen:

 

-            Die gewerbliche Nutzung der Grundstücksflächen ist in der Bauleitplanung festzuschreiben.

-            Im Grenzbereich zur vorgesehenen Wohnbebauung sind Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.

-            Die Zuwegung zum gewerblich genutzten Grundstück ist von einer Wohnbebauung freizuhalten bzw. alternativ ist eine Zuwegung zu planen und durchzuführen, die nicht mit den Wohngebieten in Berührung kommt und daher durch Transportfahrzeuge genutzt werden kann.

 

 

Die Aufgabe der gewerblichen Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst eingestuft wird (Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet, zum Wasserwerk Wuhlheide sowie zum Volkspark Wuhlheide).

 

Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Eine entsprechende Stellungnahme wurde auf die Bekanntmachung vom 25. April 2002 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17. Mai 2002) bereits der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin übersandt. Diese Äußerungen sind dort unter der Dokumenten-Nr. 10518 notiert worden. Eine Kopie des Schreibens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 26. Juni 2002 fügen wir bei.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

Bürger/in 6

Dipl.-Ing. Kristina Lorenzen

Rudolf-Grosse-Str. 37;

10318 Berlin

 

Schreiben vom 19.12.2002

 

Karlshorst ist ein attraktiver Wohnstandort, der grünes Wohnen bei guter Verkehrsanbindung ermöglicht. Ganz wesentlich für die Wohnqualität sind aber auch die Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen sowie Angebote im Freizeit- und Sportbereich. In Karlshorst findet man diese Naherholungsbereiche mit vielfältigen Möglichkeiten, von denen der Tierpark/Schloss Friedrichsfelde oder die Trabrennbahn auf eine lange Tradition zurückblicken können.

 

Diese Einrichtungen gilt es unbedingt zu fördern und auszubauen, da sie wesentlich zur Attraktivität von Karlshorst beitragen. Allein die einfache Aneinanderreihung von Wohnsiedlungen ist für ein familienfreundliches Wohnen nicht ausreichend.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Diese Tendenz ist allerdings bei den anstehenden Bauvorhaben in Karlshorst zu beobachten.

 

 

 

 

Das Gelände der Trabrennbahn mit den Ställen ließe sich für den kommerziellen Pferdesport ideal nutzen. Hier besteht die Möglichkeit, auf einen bereits vorhandenen Reitverein aufzubauen. Dieser Verein hat mit der Zeit eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung in Karlshorst erlangt. Darauf aufbauend ließe sich mit relativ geringem Aufwand eine Einrichtung für den kommerziellen Pferdesport errichten, die mit den angrenzenden Grünflächen der Wuhlheide sehr gute Reitmöglichkeiten bietet. Zum Beispiel wurde bis vor wenigen Jahren therapeutisches Reiten für Behinderte und schwer Erziehbare angeboten. Mit dem Ausbau der Schule für Behinderte in der Treskowallee (Köpenick) wäre eine Zusammenarbeit von Reitverein und Therapeuten denkbar. Der Pferdesport würde Karlshorst beleben, es interessanter und familienfreundlicher machen.

 

Langfristig sind solche Reitanlagen profitbringend. Mit den erzielten Gewinnen wäre die Trabrennbahn auch zukünftig zu halten und natürlich weiter auszubauen. Auch Arbeitsplätze ließen sich so einrichten und die Reitanlage könnte zu einem wichtigen Wirtschaftszweig in Karlshorst werden.

 

 

Ein Erhalt der Stallanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

-            Das geplante Wohngebiet wäre lediglich auf den hinteren östlichen Teil des Plangebietes beschränkt und würde räumlich      isoliert liegen.

-            Es sind Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen und der Wohnbebauung zu erwarten.

-            Generell wird angestrebt, im Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten Erschließung durch den öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr eine Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung entgegen.

 

Im Rahmen des gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird geprüft, Reitsportanlagen auf dem Areal unterzubringen. Auf dieser Grundlage soll der für den Bereich der Trabrennbahn eingeleitete Bebauungsplan 11-14b  aufgestellt werden. Die Realisierbarkeit und Zulässigkeit der geplanten Ersatz- und Erweiterungsbauten ist im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens zu klären.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

In Zeiten sinkender Bevölkerungszahlen erscheint es mir fragwürdig, immer wieder neue Wohngebiete für Karlshorst auszuweisen und neu zu erschließen. Für das Kasernengebiet an der Zwieseler Straße wurde 1997 ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zu guten Ergebnissen geführt hat. Solche Planungen sollten erst einmal umgesetzt werden, bevor wieder neue Gebiete geplant werden.

 

 

Das ehemalige Kasernengelände an der Zwieseler Straße war für die Errichtung von Wohnungen für Bundesbedienstete vorgesehen (Bebauungsplan XVII-50a). Infolge einer veränderten Nachfrageorientierung der Bundesbediensteten bestand seitens des Bundes als Eigentümer eines Großteils der Flächen zunächst kein vordringlicher Bedarf mehr für die Entwicklung des Gebietes. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes.

 

Neben der Grundstücksverfügbarkeit sprechen für eine Entwicklung des vorliegenden Plangebietes vor allem die Standortvorteile durch die gute Erschließung, den öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr sowie die unmittelbare Lage am Volkspark Wuhlheide.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Karlshorst besteht zur Zeit aus drei Wohngebieten, die voneinander getrennt sind. Zur Vernetzung der Gebiete werden Straßenübergänge an der Treskowallee angelegt und die Blockdammbrücke wieder errichtet. So verbessert sich die Infrastruktur innerhalb Karlshorst. Wenn ein viertes Wohngebiet geschaffen wird, bekommt man dort wieder die Probleme fehlender Vernetzung, auch wenn die Unterführung zur verlängerten Waldowallee wiedereröffnet wird. Eine weitere Erschließungsstraße zwischen den Stadtteilen Köpenick und Lichtenberg, die südlich am Reitgelände vorbeiführt und nördlich an die Unterführung anbindet, wäre denkbar, da sie die Treskowallee im Bereich des S-Bahnhofes deutlich entlasten würde. Sollte es zum Bau des Einkaufszentrums kommen, wird der Verkehr am S-Bahnhof weiter zunehmen.

 

 

Das geplante Wohngebiet erhält mit einem unmittelbaren Anschluss an die Treskowallee und der Bahnunterführung zur verlängerten Waldowallee zwei Anbindungen an das umliegende Stadtgebiet. Damit wird die Vernetzung mit dem Umfeld als ausreichend beurteilt.

 

Die Schaffung einer Verbindungsstraße südlich der Trabrennbahn bis zur Unterführung würde zu erheblichen Eingriffen in den Volkspark Wuhlheide führen und u. U. Durchgangsverkehre in die Wohnstraßen nördlich des Bahndammes leiten. Der Vorschlag wird daher abgelehnt.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Das Vorhaben, ein Einkaufszentrum auf dem Gelände des ehemaligen Kinos zu errichten, halte ich für angebracht, um die Kaufkapazitäten in Karlshorst zu halten.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

Bürger/in 7

Horst Pohle

Platz der Vereinten Nationen 8;

10249 Berlin

 

Schreiben vom 19.12.2002

 

Das Konzept “Wohnpark auf der Trabrennbahn” zur Sicherung des Standortes Trabrennbahn Karlshorst wurde erstmalig am 07. Juni 2000 von der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH für 400 Wohnungen und 1200 Menschen vorgestellt.. Laut Vorstellung des Konzeptes am 09.12.2002 soll ein Wohnpark mit Eigenheimen für 500 Familien mit etwa 2000 Menschen entstehen. Am 07. Juni 2000 waren noch 3- bis 5-Geschosser an der Treskowallee vorgesehen – am 09.12.2002 wurden diese Gebäude nicht mehr erwähnt, entspricht auch der damaligen Kritik. Aber trotzdem sollen für 500 Familien, also zusätzlich für 100 Familien, Wohnungen gebaut werden. Wo sollen die zusätzlichen 100 Wohnungen gebaut werden?

 

 

Die zusätzlichen 100 Wohnungen ergeben sich aus einer Verkleinerung der Grundstücke sowie einer Flächenerweiterung des Allgemeinen Wohngebietes.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Die im Bebauungsplan 11-14a vorhandenen Stall- und Wirtschaftsgebäude sowie Nebenanlagen sollen abgerissen und an anderer Stelle im Planbereich 11-14b neu errichtet werden. Das ist die erste Phase des Gesamtvorhabens, um Baufreiheit für das künftige Wohngebiet zu schaffen. Hierzu hat Herr Reiter keine Aussage getroffen – weder zu den Gebäuden und Einrichtungen, die abgerissen und neu aufgebaut werden sollen, noch zu den mehreren Millionen Euro, die er als Bauherr für diese Baumaßnahmen aufbringen muss, noch zu den künftigen Standorten, wohin die Verlagerungen im Betriebsgelände, Planbereich 11-14b, erfolgen sollen. Auch zu den Sanierungsmaßnahmen auf der Trabrennbahn – im Rennbahnbetrieb, hat er keine Aussage getroffen. Es reicht nicht aus zu sagen, in den Bereich wohin die Pferdeställe verlagert werden sollen, können 600 bis 650 Pferde stationiert werden.

 

Zu dem Problem, Verlegung der Rennställe, habe ich in meinem Schreiben vom 23.06.02 an die TLG (in der Anlage) wichtige Aussagen getroffen, auf der Seite 1, Absatz 3; Seite 2 im Absatz 5; Seite 2 u. 3 Erläuterungen zum Absatz 3 und unter Schlussfolgerungen. Ich spreche über 500 Pferde im Bereich des Kompaktstalles.

 

 

Der Istzustand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen.

 

Der Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung eines Wohngebietes vereinbar. Im Rahmen des gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird geprüft, Reitsportanlagen auf dem Areal der Trabrennbahn im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14b unterzubringen. Größe und Umfang der Stallungen hängt ursächlich mit dem möglichen Betreiberkonzept zusammen (A 1: Reine Trabrennbahn mit Gastpferden; A 2: Trabrennbahn mit einem begrenzten Umfang von Stallungen aus dem Eigenbedarf; A 3: Trabrennbahn in Kombination mit Freizeitsport mit höheren quantitativen Anforderungen an Stallungen). Nach Abschluss der Gespräche zum Betreiberkonzept soll der für den Bereich der Trabrennbahn eingeleitete Bebauungsplan 11-14b fortgesetzt werden. Die Realisierbarkeit und Zulässigkeit der geplanten Ersatz- und möglicherweise Erweiterungsbauten sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens zu klären, sie sind nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens 11-14a.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 

Zur Verlagerung des Reiterhofes des Reitvereins Karlshorst e.V.

Der Reittouristik-Hof mit 45 Stall- und Außenboxen, Reithalle und Reitplatz kann nirgendwo im Trabrennpark so zweckmäßig eingeordnet werden – zu den betrieblichen Arbeitsabläufen zwischen Rennställen und Reiterhof mit der notwendigen Hoffläche und dem Zugang von der äußeren Verkehrslage, deshalb wurde einst der Standort gewählt. Für den Neuaufbau einer derartigen Anlage sind schätzungsweise 5 Millionen Euro aufzuwenden, ohne Abriss- und Erschließungskosten.

 

Ein Teil der Boxen wird zur Zeit von einem Trabertrainer genutzt. Vorsitzender des Reitvereins Karlshorst e.V. ist Werner Hahn, Trainerin ist Christiane Böttcher.

 

Erläuterungen sind in meinem anliegenden Schreiben auf den Seiten 3, 4 und 5 unter der Überschrift “Die Reittouristik im Trabrennpark Karlshorst” genannt.

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung. Siehe auch weiter oben.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

 

Die Verlagerung des Wirtschaftsbereiches in den Besucherbereich ist nicht akzeptabel. Die Werkstatt, die Garagen für Fahrzeuge und Arbeitstechnik, die Lager- und Abstellräume sind am jetzigen Standort zweckmäßiger eingeordnet.

 

In diesem Teil des Besucherbereichs an der Treskowallee waren im 1. Konzept 3- bis 5-geschossige Wohnhäuser vorgesehen. Um die Zentrumsfunktion im Umfeld des S-Bahnhofs zu stärken sind hier Hotel und Gastronomie mit einem Blick auf die Rennbahn, auch für Tagungen und anderes vorzusehen. Erste Vorschläge hierfür habe ich im beiliegenden Schreiben auf der Seite 5, letzter Teilstrich genannt.

 

 

Die Vorschläge beziehen sich nicht auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 11-14a und somit nicht Inhalt der Abwägung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

Der Erhalt des Standortes der Trabrennbahn Karlshorst hat sowohl für den Eigentümer (TLG) als auch für das Land Berlin und den Bezirk Lichtenberg eine hohe Priorität. So ist die übereinstimmende Aussage der Verantwortlichen von den genannten Institutionen.

 

 

 

Die Äußerung deckt sich mit den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.

àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.

 

 

Zum Erhalt der Trabrennbahn und des Reiterhofes mache ich folgenden Kompromissvorschlag, um die Arbeitsfähigkeit beider Einrichtungen auf dem Gelände der Trabrennbahn zu gewährleisten.

 

Die Parkanlage hinter dem Haupteingang mit den vorhandenen zwei Wohngebäuden wird durch den angrenzenden Stallbereich erweitert. Die in diesem Bereich stehenden Stallungen mit Außenboxen und Sanitärteilen werden abgerissen und somit Baugelände für künftige Wohngebäude geschaffen.

 

Der Ersatzbau für die abgerissenen Stallungen erfolgt im Wirtschafts- und Stallbereich, der im südlichen Teil mit 2 Stallungen für 80 Pferde und im nördlichen mit 5 Stallungen für 100 Pferde abschließt. Das in diesem Bereich stehende Gebäude der ehemaligen ZPF ist abzureißen.

 

Das im nördlichen Teil hinter den 5 besten Stallungen nicht effektiv genutzte Gelände ist frei für den Wohnungsbau. Es schließt an dem ehemaligen Bereich WVOGS an, der geräumt und bebaut werden soll.

 

Dieser Kompromissvorschlag gewährleistet den Erhalt der Trabrennbahn und des Reiterhofs, die Erhöhung der Attraktivität des einsichtbaren Besucherbereichs an der Treskowallee und die Einsparung von mehreren Millionen Euro an Investitionskosten.

 

Der Unterzeichner ist ein Mitglied im Berliner Trabrenn-Verein e.V. und im Reiterverein Karlshorst e.V..

 

 

Die Äußerung beinhaltet, dass sich das geplante Wohngebiet lediglich auf den östlichen Teil des Plangebietes beschränkt, während im mittleren Teil die vorhanden Pferdesportanlagen erhalten bleiben. Dies wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

-            Es würde ein räumlich isoliert liegendes Wohngebiet entstehen.

-            Es sind Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen und der Wohnbebauung zu erwarten.

-            Generell wird angestrebt, im Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten Erschließung durch den öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr eine Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung entgegen.

àKeine Berücksichtigung.

 

 

 


 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                               Berlin, den 24. Februar 2003

Abteilung Stadtentwicklung                                                                                                - 6433 -

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

Stapl E

 

 

 

 

 

V E R M E R K

 

 

Betr.:    Bebauungsplan-Entwurf 11–14a

          hier:      Protokoll der Erörterungsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Bürgenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zu den Bebauungsplan-Entwürfen 11-12, 11–14a und 11-16 am 09. Dezember 2002, 19.00 Uhr im Kulturhaus Karlshorst, Treskowallee 112, 10318 Berlin

 

Anwesende:

 

Herr Reiter (TLG Projektentwicklung                    Herr Güttler-Lindemann (Stapl AL)

Karlshorst GmbH)                                                 Herr Nöske (Stapl E)

Herr Hölscher (CBP GmbH,                                 Frau Pettersson (Stapl E 2)

Projektentwicklung)                                               Herr Templin (Stapl E 3)

Frau Wolff (CBP GmbH,

Projektentwicklung

Frau Mohren (bgmr, Landschaftsplanung)

Herr Prof. Braum (cbb, Stadtplaner und Architekten)

Herr Richter (cbb, Stadtplaner und Architekten)

 

Ca. 60 Bürgerinnen und Bürger

 

 

·         Einleitung

 

Herr Güttler-Lindemann (Stapl AL) begrüßt die Anwesenden zur Erörterungsveranstaltung der Bebauungsplan-Entwürfe 11-12, 11-14a und 11-16 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.

 

(Im Folgenden wird inhaltlich nur auf die Erläuterungen, Äußerungen und Antworten bzgl. Bebauungsplan-Entwurf 11-14a eingegangen.)

 

 

·         Erläuterung der Planung

 

Unter Bezugnahme auf den aktuellen Stand der Planung erläutert Herr Prof. Braum (cbb, Stadtplaner und Architekten) den städtebaulichen Entwurf “Wohnpark Karlshorst”, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf 11-14a bildet.

Durch den Bebauungsplan 11–14a sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Realisierung eines hochwertigen, intensiv durchgrünten Wohngebietes sowie für die Entwicklung eines Teils des neuen Ortsteilzentrums Karlshorsts geschaffen werden. Im Zuge dieser stadtstrukturellen Aufwertung werden neben positiven Synergien für die südlich anschließende Trabrennbahn wichtige Impulse für die Entwicklung des gesamten Ortsteiles in seiner Funktion als Wohnstandort erwartet, auch durch die verbesserten fuß- und radläufigen Anbindungen an den sich östlich anschließenden Volkspark Wuhlheide. Das städtebauliche Konzept genügt sowohl den besonderen städtebaulichen als auch wirtschaftlichen Anforderungen. Es beinhaltet die wesentlichen landschaftsräumlichen Qualitäten des bereits im Jahr 2000 vorabgestimmten Strukturkonzeptes und entwickelt diese weiter.

Südlich der Bahntrasse entstehen vier “Wohncluster” mit Reihen- und Doppelhäusern, die sich auf eine zentral gelegene gemeinschaftlich nutzbare Freifläche orientieren. Sie sind dichter bebaut als die südlich anschließenden “Wohninseln”, deren Bebauung im Wesentlichen durch Einfamilien- und Doppelhäuser geprägt sein wird.

Im Zentrum des Wohngebietes entsteht eine “Mitte”. Sie dient als Treffpunkt und       identitätsbildender öffentlicher Raum. Die “Mitte” ist über “innenliegende Feiräume” mit dem südlich angrenzenden naturräumlich geprägten Grünraum verbunden. Diese Freiräume ergänzen das Grundgerüst der öffentlichen Räume durch differenziert gestaltete Nutzungszonen und Ausstattungselemente für die Bewohner und Besucher.

 

An der Treskowallee soll an Stelle des abgerissenen Kinos “Vorwärts” ein Neubau entstehen, der neben Büros auch Einzelhandelsflächen und Wohnen beherbergt. Im Zuge der Fertigstellung dieser Gebäude ist beabsichtigt, den hinteren Zugang zum S- und Regionalbahnhaltepunkt “Berlin-Karlshorst” aufzuwerten.

 

Ein Quartier eigenständigen Charakters wird die “Waldsiedlung” sein. Hier wird in der Mischung baulicher Solitäre mit wertvollen Baumbeständen (Eichenmischwald) das Besondere des Erscheinungsbildes gesucht. Die “Waldsiedlung” verbindet ein großzügiger Freiraum mit dem östlich anschließenden “Wohnquartier”. Den Mittelpunkt markiert die Binnendüne mit ihrem charakteristischen Vegetationsbestand aus Sandgräsern und Kiefern. Sie wird freigestellt und unter Aspekten des Naturschutzes aufgewertet.

 

Der Grünraum an der Trabrennbahn stellt die übergeordnete Verbindung vom Ortsteilzentrum Karlshorst und dem Volkspark Wuhlheide her. Zu dichten “Baumclustern” gestellt, schirmen Eichen und Kiefern das Wohngebiet von der Trabrennbahn zukünftig ab, eröffnen immer aber auch Blicke auf das Geschehen des Rennbetriebes.

 

 

·         Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger sowie Stellungnahmen der Planungsbeteiligten

 

 

Fragen zur Sicherung des Pferdesports

Pferdesport

 

Der vorliegende Entwurf stellt einen Eingriff in den Trabrennsport dar. Die Notwendigkeit des Abrisses bestehender Gebäude, wie Stallanlagen, Reithalle und Casino sowie einiger Pferdekoppeln, vernichtet funktionstüchtige Bausubstanz, deren Neubau an anderer Steller nicht gesichert ist. Damit ist ein Fortbestehen des Trabersports an diesem Standort gefährdet.

 

Die bestehenden Gebäude sind überwiegend in einem schlechten baulichen Zustand, sie weisen funktionale, technische, hygienische und sicherheitsrelevante Mängel auf.

 

Die Anlage kann in ihrer derzeitigen Größe und Form nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die Aufrechterhaltung des Trabersports in Karlshorst ist derzeit nur durch Subvention seitens der TLG in Millionenhöhe möglich.

 

Die Vermarktung der Wohnflächen soll einen Teil der so entstandenen Verluste wieder ausgleichen.

 

 

Erhalt der Trabrennbahn

 

 

 

 

 

 

Warum wurde der Bebauungsplan in die Teilbereiche a und b geteilt? Werden die beiden Teile auch im Kontext miteinander bearbeitet, und ist der Erhalt der Trabrennbahn mit ihren Gebäuden damit auch gesichert?

 

Die Teilung des Bebauungsplanes 11-14 in die Teile a und b, begründet sich auf der konkreten Entwicklung der Planung für das Wohngebiet “Wohnpark Karlshorst” im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a. Für das Gelände der Trabrennbahn (Bebauungsplan 11-14b) liegt zurzeit noch kein Konzept für die weitere Entwicklung vor. Der Erhalt der Trabrennbahn ist im Aufstellungsbeschluss des Bezirkes verankert und wird mit der weiteren Entwicklung des 11-14b behandelt.

 

Die Teilung des Bebauungsplanes ist auch vor dem Hintergrund der Eigentümerstruktur sinnvoll.

 

Erhalt der Trabrennbahn

Wie sehen die Konzepte aus, die eine Verbindung von Freizeit- und Sportaktivitäten vorsehen? Eine Vermarktung des zukünftigen Wohngebiets würde noch nicht ausreichen, die Trabrennbahn wirtschaftlich zu betreiben.

 

Nutzungskonzepte die eine Verbindung von Sport- und Freizeitaktivitäten vorsehen, liegen dem Bezirk noch nicht vor. Eine Einschätzung ist daher nicht möglich, soll aber im Zuge der Bebauungsplanverfahren untersucht werden.

 


Verbleib der Ställe

Wohin werden Reithalle und Ställe auf dem verbleibenden Gelände versetzt?

 

Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Es könnten jedoch durch sinnvolle Umstrukturierungen im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes 11-14b weit mehr Pferde auf dem Gelände der Trabrennbahn untergebracht werden als zur Zeit.

 

Fragen zur Verträglichkeit der Nutzungen

Verträglichkeit von Trabrennbahn und Wohngebiet

Ist eine Beeinträchtigung des Rennbetriebes durch die nahe Wohnbebauung zu befürchten?

 

Leidet umgekehrt die Wohnqualität nicht unter Schall- und Lichtemissionen die von der Trabrennbahn ausgehen?

 

Es gibt an mehreren Orten bereits den Nachweis einer guten Verträglichkeit zwischen den Nutzungen des Rennbetriebes und Wohnen im direkten Umfeld.

 

In verschiedenen Gutachten wurde die Verträglichkeit der Nutzungen überprüft. Die Nähe von Wohngebiet und Trabrennbahn wird als Qualität gesehen, woraus sich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Standorten ergibt.

 

Fragen zum Maß der Nutzung

Wohneinheiten

 

 

 

 

Warum erfolgte eine Erhöhung der Wohneinheiten gegenüber dem Konzept aus dem Jahre 2000 um 100 Stück?

 

Nach einer Wirtschaftlichkeitsanalyse 2002 ist das Konzept von 2000 überprüft worden und auf den Bedarf des Wohnmarktes angepasst worden.

 

Die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten resultiert zum einen aus den veränderten Zuschnitten der Grundstücke als auch auf der Verringerung des Abstandes zur Bahn. Durch die Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Bahndamm ist dies möglich.

 

Fragen zum Verkehr

Erschließung

 

 

 

 

 

Ist es nicht sinnvoll den vor ca. 4 Jahren geschlossenen Bahntunnel wieder zu öffnen?

 

Die Öffnung des Bahntunnels ist geplant. Die verkehrlichen Auswirkungen werden derzeit in einem Fachgutachten geprüft.

 

Fragen zu Einzelaspekten der Planung

Bahn

Ist die Lärmemission der Bahn mit dem Wohngebiet verträglich?

 

Dies wird z.Z. durch Gutachten geprüft, die Errichtung einer Lärmschutzwand ist vorgesehen.

 

Wasserschutzzone

Ist eine Großtierhaltung in der Nähe der Wasserschutzzone zulässig?

 

Derzeit werden die Stallabwässer verrohrt in den Kanal Treskowallee eingeleitet. Gutachten werden die Verträglichkeit prüfen.

 

Vermarktung

Kann bei schleppender Vermarktung des Gebietes ein negatives Image für die Trabrennbahn entstehen?

 

Diese Gefahr besteht eher im gegenwärtigen Zustand, wie Fälle von Vandalismus bereits gezeigt haben.

 

 

 

, 24. Februar 2003

 

 

 


 

 

 
 

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