Bürgerverein
Berlin-Karlshorst e.V.
Gundelfingerstr.
25; 10318 Berlin
vom 03.12.2002
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Da
ich wegen meines Urlaubs an der Erörterungsversammlung am 18.12.02 in
Karlshorst nicht teilnehmen kann, möchte ich zwei Bemerkungen auf diesem Weg
vortragen:
1. Lärmschutz
Meine Sorge geht dahin, dass bei ungenügender
Bewältigung des Lärmschutzes zwischen der beabsichtigten Wohnbebauung und der
Trabrennbahn ein Druck auf die Einstellung des Sportbetriebes durch die dort
Wohnenden entstehen könnte. Die im Ausschuss für Stadtentwicklung
vorgestellten ersten Überlegungen mit dem Grünstreifen lassen mich diese
Befürchtung äußern.
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Mögliche von der Trabrennbahn
ausgehende Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung durch Strahler
(Scheinwerfer) und/oder Lautsprechübertragungen werden im Rahmen eines Fachgutachtens
geprüft. Im Ergebnis dieser Untersuchung werden im Bebauungsplanverfahren
Festsetzungen getroffen, die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse,
insbesondere an den Immissionsschutz, Rechnung tragen.
àBerücksichtigung.
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2. Keine
Vernachlässigung in der
Bearbeitung von 11-14b
Das Interesse des Grundstückeigners liegt
verständlicher Weise mehr in der Entwicklung von 11-14a um den Wohnbau
zu beginnen.
Die mutwilligen Zerstörungen auf der Bahn in der
vergangenen Woche (E-Anlagen) lassen erkennen, dass Kräfte den Sportbetrieb
bewusst zerstört haben mit der möglichen Zielsetzung, für die Trabrennbahn
das Aus herbeizuführen.
Es liegt mir fern, irgend jemanden dafür zu
beschuldigen. Aber mit der eindeutigen Festlegung der Planungsziele für 11-14
b könnte falschen Hoffnungen begegnet werden.
Daher meine Bitte, die parallele Entwicklung beider
Teile des B-Planes 11-14 stets im Auge zu behalten.
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Die Äußerung ist
nicht Inhalt der Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange betroffen.
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Bürger/in
1:
Dr.
Hans Rathsack
Am Falkenberg 58
12524 Berlin
Schreiben
vom 09.12.2002
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1. Vorgegebener Zweck:
“Neuordnung eines z.T.
ungenutzten und brachliegenden Geländes und Sicherung eines Allgemeinen
Wohngebietes nordöstlich der Rennbahn”.
Diese
Vorgabe ist schon irreführend. Auf dem vorgesehenen Gelände sind abzureißen:
Eine vollkommen intakte Reithalle mit Casino. Weiter zum Abriss bestimmte 5
Stallgebäude á 24 Pferdeboxen, alle in einem guten baulichen Zustand. Für die
hier untergebrachten Pferde müssen neue Stallgebäude errichtet werden, und
zwar vor dem Abriss. Daran glaubt bei den Trabern keiner.
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Der Istzustand im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan
trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen. Der
Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des
geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht
möglich. Im Rahmen des gegenwärtig in Bearbeitung befindlichen
Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird u.a. geprüft, in welchem Umfang
Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 11-14b realisiert werden können. Dies wird im Rahmen des
eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens 11–14b behandelt werden.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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2. Die
Erhaltung der Trabrennbahn
ist
eine Prämisse des Bezirksamtes Lichtenberg für jedwede Baugenehmigung und
auch Bestandteil des Flächennutzungsplanes.
Das
jetzt sichtbar gemachte Heranquetschen des kompakten Baugeländes an die
Längsseite des Renngeläufs macht diese Prämisse und den Flächennutzungsplan
zur Farce.
Karlshorst
veranstaltet immer mittwochs und immer abends ab 18 Uhr. Deshalb beleuchten
31 Tiefstrahler das Renngeläuf, zwangsläufig in Richtung des geplanten
Neubaugebietes, um nicht die Zuschauer zu blenden. Wer um diese Zeit von dort
kommt, geht oder fährt fast blind. Weiterhin ertönen an Renntagen bis 22.30
Uhr oder länger unvermeidlich Lautsprecherübertragungen zum Renngeschehen.
Mit dem ersten Häuslebauer beginnt eine Prozesslawine gegen diese
Beeinträchtigungen der Wohnqualität.
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Mögliche
von der Trabrennbahn ausgehende Beeinträchtigungen für die geplante
Wohnbebauung durch Strahler (Scheinwerfer) und/oder Lautsprecherübertragungen
werden im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Im Ergebnis dieser
Untersuchung werden im Bebauungsplanverfahren Festsetzungen - die den
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, insbesondere an die des Immissionsschutzes
Rechnung tragen - getroffen.
àBerücksichtigung.
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3. Bedarf
Der
Bedarf für eine kompakte Eigenheimsiedlung muss nach allen Erfahrungen mit
Karow-Nord und vor allem Französisch Buchholz sehr bezweifelt werden. Viele
leerstehende Häuser werden dort jetzt für Aussiedler aus Kasachstan genutzt,
was das Leerstandsproblem vergrößert, weil die Bereitschaft kaufkräftiger
Interessenten erheblich vermindert wird. Andere haben den Ortsteil inzwischen
wieder verlassen.
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àKeine Berücksichtigung.
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Was
mir völlig unbegreiflich ist: Was soll jemanden, der das Geld für ein
Eigenheim hat, veranlassen, sich an einem viel befahrenen Bahndamm
anzusiedeln?
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Die von der Bahn ausgehenden
Lärmbeeinträchtigungen werden im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Mit der
Bahn laufen Verhandlungen mit dem Ziel, eine Lärmschutzwand errichten zu
können. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, der zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Bahn abgeschlossen wird, wird die
Fertigstellung der Lärmschutzwand verbindlich festgelegt.
àBerücksichtigung.
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Dieses
Projekt ist in der vorliegenden Form seinerzeit noch von der Berliner
Landesentwicklungsgesellschaft am Schreibtisch erdacht worden, mit wenig
Sachkenntnis, was den Trabrennsport betrifft und ohne Rücksicht auf die
Folgen für den Trabrennsport. Die BLEG ist inzwischen verstorben, ihr Projekt
blieb unverändert.
Mit
diesem Entwurf wird massiv und lebensgefährlich in den Trabrennsport
eingegriffen. Wer diesen Entwurf in der vorliegenden Form billigt, muss
wissen, dass er damit das Ende des Rennsports auf der mehr als
hundertjährigen Bahn in Karlshorst einläutet.
Diskutabel
ist als Baugelände ein schmaler Streifen entlang der Treskowallee, ein
Dreieck hinter dem denkmalgeschützten Haupteingang am S-Bahnhof
einschließlich der dort vorhandenen maroden Pferdeboxen sowie das gesamte
derzeitige Gelände des Getränkegroßhandels bis zur Wuhlheide hin.
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Die Äußerung beinhaltet, dass sich das geplante
Wohngebiet lediglich auf dem hinteren östlichen Teil des Plangebietes
beschränkt, während im mittleren Teil die vorhanden Pferdesportanlagen
erhalten bleiben sollen. Dies wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
-
Es würde ein
räumlich isoliert liegendes Wohngebiet entstehen,
-
es sind
Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen
und der Wohnbebauung zu erwarten und
außerdem
-
wird im
Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten Erschließung
durch den öffentlichen Personennah- und Individualverkehr angestrebt, eine
Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im
mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung klar entgegen.
àKeine Berücksichtigung.
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Bürger/in
2
Horst Pohle
Platz
der Vereinten Nationen 8;
10249 Berlin
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Anliegend übergebe ich Ihnen
5 Blatt Kopien, davon eine Stellungnahme und vier Blatt eines
Landschaftsplanentwurfs, Trabrennbahn Karlshorst, aus dem Jahr 1993. Von 1972
bis einschließlich 1983 war ich Direktor der Trabrennbahn und damit auch
Bauherr für den Kompaktstall. Einen Investbauleiter für die Vorbereitung des
Projektes, Baudurchführung und Inbetriebnahme des Kompaktstalles mit
Nebenanlagen hatte die Verwaltung der Trabrennbahn nicht. Irgendwer kam auf
meinen Namen. Bei den Arbeiten zur Landschaftsplanung 1993 stellte man fest,
dass der Kompaktteil für 240 Pferde mit Sozialtrakten in der
Trinkwasserschutzzone gebaut war. Ich wurde gebeten Auskunft zu geben, welche
Bestimmungen beim Bau des Kompaktstalles in Bezug auf die
Trinkwasserschutzzone einzuhalten waren.
Eine Kopie meiner Stellungnahme ist in der Anlage.
Ich hatte gebeten, wenn möglich, bei der Fertigstellung des Planentwurfs mir
einen Auszug, die Trabrennbahn betreffend, zukommen zu lassen. Dieser
Planentwurf ist auf Blatt 4 in der Anlage.
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Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
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Es wurden im Jahr 1993 auch schon die
verschiedensten Überlegungen angestellt. Interessant sind die Aussagen im
Absatz vor dem Abschnitt 2.6.4. (Der entsprechende Abschnitt ist
nachfolgend redaktionell eingefügt):
“Die im Vorfeld geäußerten Überlegungen, ein
Wohngebiet nördlich der Trabrennbahn auszuweisen, halten die Gutachter nicht
für tragfähig. Sie konkurrieren sowohl mit ökologischer Zielsetzung
(klimatische Ausgleichsleistungen, Grundwasseranreicherung,
Biotopentwicklung, Grünverbindung) als auch mit dem Betrieb der Trabrennbahn
selbst, da besonders bei einer Intensivierung des Pferdesportes
Nachbarschaftskonflikte vorprogrammiert würden (Lärm, Geruch, Flutlicht).
Denkbar ist lediglich in Zusammenhang mit der Gestaltung einer öffentlichen
Parkanlage eine funktionale und gestalterische Arrondierung der bereits
vorhandenen zwei Wohngebäude zu einer autarken und begrenzten Wohnanlage.”
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Im Rahmen des grünordnerischen Fachbeitrags wird
der Nachweis erbracht, dass eine Erschließung des Geländes als Wohngebiet
auch unter ökologischen Zielsetzungen möglich ist. Im Rahmen gegenwärtig
erstellter Fachgutachten werden die technischen Anforderungen an die
Modernisierung der Beleuchtungs- und Beschallungsanlage der Trabrennbahn
herausgearbeitet, um erforderliche Schutzmaßnahmen gegenüber dem allgemeinen
Wohngebiet im Bebauungsplan zu formulieren.
àKeine Berücksichtigung.
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Es bleibt hier die Frage, warum weicht man davon zu
Lasten der Trabrennbahn und der Trinkwasserschutzzone ab? Der Kompaktstall
hat eine Kapazität für 240 Pferde, Herr Reiter will in diesem Bereich bis zu
600 Pferde stationieren.
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Die Größe der Stallungen ist
noch nicht abschließend geklärt; sie hängt ursächlich mit dem neuen
Betreiberkonzept der Trabrennbahn zusammen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
11–14b wird geprüft werden, an welcher Stelle und in welcher Größenordnung
Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn nachgewiesen werden können. Die
Klärung dieses Sachverhaltes ist nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens 11-14a.
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Reitverein
Karlshorst e.V.,
Treskowallee
129,
10318
Berlin
vom
16.12.2002
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Als Reitverein Karlshorst e.V. betreiben wir seit
vielen Jahren auf dem Gelände der Trabrennbahn Pferdesport. Insbesondere
widmen wir uns dabei dem Voltigiersport. So betreiben allein rd. 70 Kinder
aus dem Einzugsgebiet dieses Turnen am und mit dem Pferd.
In dem am 09.12.2002 der
Öffentlichkeit in Karlshorst im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
vorgestellten Bebauungsplan-Entwurf 11-14a ist vorgesehen, auf diesem
Gelände Wohnimmobilien zu bauen. Auch wenn ein beschlossener Bebauungsplan
nicht zwingend vorsieht, dass die bereits bestehenden Objekte, welche nicht
dem beabsichtigten Nutzungszweck entsprechen, abgerissen werden, besteht doch
zumindest ein solches Interesse, da man sonst einen entsprechenden
Bebauungsplan ja nicht bräuchte. Konkret bedeutet dieser Plan für uns, dass
unsere Stallungen sowie die Reithalle abgerissen werden und der Verein somit
die notwendigen Voraussetzungen für das Betreiben des Pferdesports verliert.
Dieses Problem erscheint trotz vieler freundlicher
Worte hinsichtlich der Unterstützung unseres Vereins um so gravierender, als
wir uns als Verein in den uns zugänglichen städtebaulichen Konzepten für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-14b nicht wiederfinden. Dies bedeutet,
die bisherige Objektnutzung entfällt und neue Objekte sind noch nicht
geplant.
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Der Istzustand im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan
trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaße. Der
Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des
geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht
möglich.
Im Rahmen des gegenwärtig in
Erarbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird
geprüft, inwieweit eine Unterbringung von Einrichtungen des
Pferdefreizeitsports möglich ist. Die Klärung der Voraussetzungen für eine
Realisierbarkeit dieser Einrichtungen bleibt dem Bebauungsplanverfahren
11–14b vorbehalten; sie ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans 11–14a.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Da diese Problematik sicher
nicht im Rahmen des eigentlichen Bebauungsplanes 11-14a steht, sondern
separat zu lösen sein wird, bitten wir um Ihre Unterstützung dahingehend,
dass eine rechtlich durchsetzbare Absichtserklärung seitens des Eigentümers
abgegeben wird, oder eine andere vertragliche Vereinbarung geschlossen wird,
aus der hervorgeht, dass unser Verein seine Wirkungsstätte auf dem Gelände
der Trabrennbahn zu für uns finanzierbaren Konditionen behält.
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Die Schließung einer
privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem
Reitverein Karlshorst e.V. mit dem Ziel, eine Ersatzunterkunft zu
finanzierbaren Konditionen für den Verein zu sichern, ist nicht Inhalt des
Bebauungsplanverfahrens.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Daneben bitte ich im Rahmen
des Bebauungsplanes zu beachten, dass auch eine Anbindung erhalten bleibt,
welche es erlaubt in die Wuhlheide bzw. in angrenzende Waldgebiete
auszureiten.
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Die Planung des
Trabrennbahngeländes selbst, ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes 11–14a.
Für den Bereich des Bebauungsplanes 11–14a ist keine Pferdehaltung
vorgesehen. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen entlang des Geläufes der
Trabrennbahn sind Reitwege vorgesehen, eine Anbindung an den Volkspark
Wuhlheide ist geplant.
àBerücksichtigung.
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Bürger/in
3:
Dr. Hans Rathsack
Am Falkenberg 58
12524 Berlin
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Im Anschluss an die Erörterungsveranstaltung am
09.12.2002 hatte ich Ihnen eine Kopie meines Diskussionskonzeptes übergeben.
Inzwischen ist die TLG in die Öffentlichkeit gegangen (am 16.12.2002 in der
SFB-Abendschau und am 17.12.2002 in der Berliner Zeitung). Vertreter der TLG
versuchen dabei, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen und
zu desorientieren, in dem sie eine wunderbare Gartenstadt unter idealen
Bedingungen vorgaukeln und auf der anderen Seite die Rennbahn als marode mit
zunehmendem Vandalismus beschreiben.
Die mafiose Sabotage mittels Kappen aller 31
Tiefstrahler und Übertragungsleitungen für Bild und Ton sowie
Unbrauchbarmachung des Rennleitungsfahrzeuges hat nichts mit der Verrohung
des Karlshorster Trabrennsports zu tun. Noch irreführender ist die Behauptung
in der Berliner Zeitung von der heruntergekommenen Tribüne. Die Treuhand
selbst hat sie Mitte der Neunziger Jahre total renoviert. Solche abträglichen
Meldungen haben vielleicht das Ziel, das Junktim Erhaltung des
Rennsports/Baugenehmigung aufzuweichen. Deshalb muss ich meine Ausführungen
vom 09.12. ergänzen.
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àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Alle führen die Erhaltung der Trabrennbahn als
Prämisse im Munde. Wir Traber müssen feststellen, dass dieser Begriff
irreführend verwendet wird. Gemeint ist ausschließlich das Renngeläuf,
während in Wirklichkeit dazugehören: Das Geläuf und alle für den
Trabrennsport notwendigen Randbedingungen. Diese aber gehen mit den
Planentwürfen vollständig verloren. Dazu gehören der Abriss von 5 tadellosen
Stallgebäuden und weiteren 20 modernen Außenboxen hinter der Reithalle, für
die Ersatzbauten überhaupt nicht erwähnt werden. Weiterhin verschwinden alle
Auslaufkoppeln, die jetzt jedem Trainer für die notwendige Bewegung der
Pferde nach der Arbeit zur Verfügung stehen. Das alles gehört zur Erhaltung
der Trabrennbahn.
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Der Istzustand im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan
trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaße. Der
Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der beabsichtigten Entwicklung des
geplanten Wohngebietes vereinbar, eine Entwicklung aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) ist ebenfalls nicht
möglich.
Im Rahmen des gegenwärtig in
Bearbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird u.a.
geprüft, in welchem Umfang Stallungen auf dem Gelände der Trabrennbahn
realisiert werden können. Dies wird im Rahmen des eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens 11–14 b behandelt werden.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Herr Reiter bezeichnet gegenüber der Berliner
Zeitung die Voraussetzungen für eine Gartenstadt in Karlshorst als ideal. Das
ist dreiste Irreführung wider besseren Wissens. Die starke
Geräuschbelästigung durch eine viel befahrene Bahnstrecke auf der einen Seite
und die geballte Lichtflut von 31 Tiefstrahlern von der anderen Seite verbunden
mit Lautsprecheransagen sind für den Wohnparkteil entlang des Renngeläufs
absolut nicht ideal. Eine Prozessflut wird die Folge sein. Mariendorf hat
leidvolle Erfahrungen machen müssen, obwohl dort seinerzeit Wohnhäuser und
Renngeläuf erheblich weiter voneinander entfernt waren.
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Mögliche von der Trabrennbahn ausgehende
Beeinträchtigungen für die geplante Wohnbebauung durch Strahler
(Scheinwerfer) und/oder Lautsprecherübertragungen sowie Lärmimmissionen
seitens der Bahn werden im Rahmen von Fachgutachten untersucht. Im Ergebnis
dieser Untersuchungen werden im Bebauungsplanverfahren Festsetzungen - die
den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, insbesondere an die des
Immissionsschutzes Rechnung tragen – getroffen.
àBerücksichtigung.
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Herr Reiter erklärte der Berliner Zeitung:
"Nur mit Pferdesport lässt sich kein Geld verdienen". Das stimmt
nun wirklich und ist zugleich eine weitere Quelle von Streitigkeiten wegen
Lärmbelästigung.
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Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
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Ich bitte Sie eindringlich, in Ihrem Fachbereich
diese Fakten bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen und sich nicht durch
Schönfärberei irreführen zu lassen. Bei der Bedarfsermittlung muss auch
berücksichtigt werden, dass wohl nicht allzu viele bereit sein werden, ein
Eigenheim an einem Bahndamm zu erwerben.
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àKeine Berücksichtigung.
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In einer sehr frühen Phase der Gespräche über eine
Teilbebauung Rennbahn hatte die Treuhand angedeutet, mit einem Teil der Erlöse
aus der Aufwertung des Sportgeländes zu Baugelände eine zweigeschossige
Wintertribüne in Verlängerung der Sommertribüne zu errichten. Damit hätte
Karlshorst wirklich Zukunftschancen. Aber davon ist heute keine Rede mehr.
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Maßnahmen auf dem südlich des Plangebietes liegenden
Gelände der Trabrennbahn sind Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens 11-14b.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Ich bitte Sie sehr, von der
TLG eine überzeugende Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Umfeldbedingungen zu verlangen, bevor Unwiederbringliches zerstört und eine
Fehlinvestition eingeleitet wird. Gerade das Interview in der Berliner
Zeitung gibt Anlass zur Befürchtung, dass hier Wunschdenken mit der Realität
nicht übereinstimmt.
Wir "Traber” in
Karlshorst fanden im Lichtenberger Bezirksamt immer aufmerksame Partner.
Höhepunkt war der Lichtenberger Renntag am 17. August 2002, als 10.000
Zuschauer für eine Riesenstimmung sorgten. Diesen vertrauensvollen Kontakt
möchten wir bewahren.
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àKeine Berücksichtigung.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens werden umfangreiche Fachgutachten erstellt, die den
Erhalt vorhandener Standortqualitäten sichern helfen. Über Festsetzungen im
Bebauungsplan sowie über städtebauliche Verträge werden gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie bereits vorhandene Umweltqualitäten planungsrechtlich
gesichert.
àBerücksichtigung.
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Bürger/in
4
Rudolf Gorisch
Kraetkestr. 25;
10315 Berlin
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Als völlig unzureichend wird
die Einbindung bzw. der Schutz der nach § 26a des BlnNatSchG geschützten
Biotope Trockenrasen und Binnendüne gesehen. Die östlich der Binnendüne vorhandenen
Trockenrasen werden durch das westliche Wohnquartier und die Sandtrockenrasen
im Südosten durch die Wohnsiedlung überbaut. Die Binnendüne wird zwar
erhalten, jedoch sind Abstände zu den Wohnsiedlungen von ca. 20 m zu gering,
um die Dünen und vor allem deren wichtigen Lebensraumfunktion zu erhalten.
Die Errichtung von Gebäuden
innerhalb des im Westen vorhandenen mehrschichtigen Gehölzbestandes ist
abzulehnen. Es handelt sich hier um ein wertvolles Landschaftselement mit älterem
Baumbestand aus vorwiegend
einheimischen Arten, in dem die Eiche dominiert. In diesem Bestand
kommt der Große Eichenbock vor, der gemäß FFH-Richtlinie zu schützen ist.
Weiter ist mit dem Vorkommen
des Eremiten zu rechnen, der ebenfalls der FFH-Richtlinie unterliegt. Eine
ausreichende FFH-Verträglichkeitsprüfung wird für erforderlich gehalten.
Auch sollte für das
weitestgehend im Außenbereich liegende ca. 78 ha große Planungsgebiet eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Bei Festhalten an der
geplanten Bebauung müsste der Erhalt der geschützten Biotope durch
ausreichende Pufferzonen und angemessene Besucherlenkung gesichert werden.
Eine Bebauung innerhalb des Waldstückes sollte unterbleiben und die Baufelder
mindestens 70 bis 100 m von der Binnendüne entfernt enden.
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Vgl. Stellungnahme zum BLN
e.V. weiter unten im Text.
Vgl. Stellungnahme zum BLN
e.V. weiter unten im Text.
Vgl. Stellungnahme zum BLN
e.V. weiter unten im Text.
Vgl. Stellungnahme zum BLN
e.V. weiter unten im Text.
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Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V.,
Potsdamer
Str. 68,
10
785 Berlin
vom
18.12.2002
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Die BLN lehnt den
Bebauungsplan in der vorliegenden Form ab.
Ausgehend von der weiteren
Stagnation bzw. einem Rückgang der Berliner Bevölkerung und einem Leerstand
von 100.000 Wohnungen (Stat. Landesamt Berlin, 2001) wird kein Bedarf für ein
so umfangreiches Wohngebiet gesehen.
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Der Berliner Wohnungsmarkt ist durch
unterschiedliche Entwicklungen gekennzeichnet. Während im Bereich des
Geschosswohnungsbaus teilräumlich ein erheblicher Nachfragerückgang zu
verzeichnen ist – verbunden mit umfangreichen Leerständen in diesem Segment –
besteht beim gartenbezogenen Wohnen ein signifikanter Bedarf. Angesichts der
Lagequalitäten des Plangebietes (S-Bahnanschluss, Innenstadtnähe, Nähe zum
Volkspark Wuhlheide) ist davon auszugehen, dass mit der vorgesehen
Einfamilienhausbebauung ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot geschaffen wird.
àKeine Berücksichtigung.
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Als völlig unzureichend wird
die Einbindung bzw. der Schutz der nach § 26a BlnNatSchG geschützten Biotope
Trockenrasen und Binnendüne gesehen. Die östlich der Binnendüne vorhandenen
Trockenrasen werden durch das westliche Wohnquartier und die Sandtrockenrasen
im Südosten durch die Wohnsiedlung überbaut. Die Binnendüne wird zwar
erhalten, jedoch werden Abstände zu den Wohnsiedlungen von ca. 20 m als zu
gering erachtet, um die Dünen und vor allem deren wichtigen
Lebensraumfunktion langfristig zu sichern.
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Insgesamt werden im Bereich
der Binnendüne im Bebauungsplan-Entwurf 11-14a 4.972 m² geschützte
Biotope durch die Ausweisung einer naturnahen Parkanlage planungsrechtlich
gesichert.
Der östliche Ausläufer der
Binnendüne wird überbaut und somit 1.076 m² geschützte Biotope zerstört.
Durch die Ausweisung der naturnahen Parkanlage können 2.062 m² heute
überbaute und vollständig versiegelte Flächen entsiegelt werden und 1.254 m²
Teilentsiegelungen durchgeführt werden, so dass im Bereich der Binnendüne auf
4.950 m² Sandtrockenrasen neu angelegt werden können. Der artgleiche Ersatz
für die Zerstörung von gemäß § 26a BlnNatSchG geschützten Biotopen im Bereich
der Binnendüne kann somit vollständig realisiert werden und zusätzliche
Lebensräume für Pflanzen und für wildlebende Tiere werden geschaffen.
Die Sicherung des Ersatzes
der gemäß § 26a BlnNatSchG zu zerstörenden geschützten Biotope erfolgt über
einen städtebaulichen Vertrag.
àKeine Berücksichtigung.
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Die Errichtung von Gebäuden innerhalb des im Westen
vorhandenen mehrschichtigen Gehölzbestandes wird ebenfalls abgelehnt. Es
handelt sich hier um einen älteren Baumbestand aus vorwiegend einheimischen
Arten, in dem die Eiche dominiert. U.a. befindet sich hier die älteste, ca.
700 Jahre alte Eiche des Bezirks Lichtenberg. In diesem Eichenbestand kommt
der Große Eichenbock (Cerambyx cerdo) vor. Diese Art ist der in Anhang
II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21. Mai 1992, kurz FFH-Richtlinie,
aufgenommen worden. Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung der
Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen der EU-Staaten. Es soll ein günstiger Erhaltungszustand
der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen bewahrt und
wieder hergestellt werden.
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Nach dem derzeitigen
Planungsstand wird der Kiefern-Eichenbestand durch Bindungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung planungsrechtlich in vollem Umfang
gesichert. Darüber hinaus wird durch textliche Festsetzungen auf 2.400 m² der
Kiefern-Eichenwald ergänzt und neu angelegt. Die 700 Jahre alte Eiche steht
heute im Hof der Stallanlagen. Mit dem Abriss der Stallungen und der
Neuanlage von Eichen-Kiefernbeständen steht sie zukünftig in den waldartigen
Beständen. Somit erhält der in der Alteiche vorkommende Heldbock günstige
Lebensbedingungen. Die Artenvielfalt wird durch die Neuanlage von
zusätzlichen Lebensräumen erhöht.
Mit dem System an
Grünflächen wie Parkanlagen, naturnahen Parkanlagen, privaten Grünflächen,
Platzflächen und Flächen mit Bindungen für Erhalt und Bepflanzung entsteht
ein Netz von Grünflächen, dass sich vom S-Bahnhof “Berlin-Karlshorst” bis zum
Volkspark Wuhlheide erstreckt und unterschiedliche Lebensräume für Pflanzen
und Tiere bietet.
àKeine Berücksichtigung.
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Weiterhin soll unter dem
Begriff “NATURA 2000” ein ökologisches Netz aus besonderen Schutzgebieten
errichtet werden. Das Netz soll die Lebensraumtypen des Anhang I sowie
Habitate der in Anhang II der FFH-Richtlinie eingestuften Tierarten sowie der
in Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG (EU-Vogelschutzrichtlinie) eingestuften
Vogelarten umfassen. Das Ziel ist die Gewährleistung des Fortbestands, oder
die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensraumtypen und Habitate. Darüber hinaus soll für die in Anhang IV
aufgenommenen Arten ein strenges Schutzsystem innerhalb des natürlichen
Verbreitungsgebietes eingeführt werden.
Arten des Anhang IV der
FFH-Richtlinie sind lt. § 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer
Rechtsvorschriften (BNtSchGNeuregG), vom 25. März 2002, streng geschützt.
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Die Meldung der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Berlin für die
Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems “NATURA 2000” umfasst
14 Gebiete. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a gehört nicht zu diesen
Gebieten.
àKeine Berücksichtigung.
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Insbesondere durch das Vorhandensein eines alten
Eichenbestandes erscheint durch die Realisierung geeigneter Pflegemaßnahmen
eine langfristige Sicherung der Arten möglich. Auf Grund der
Lebensraumansprüche kann in den Vorkommen des Eichenbocks mit dem
Vorhandensein des Eremit (Osmoderma eremita) gerechnet werden. Diese
Art ist ebenfalls in beiden Anhängen der FFH-Richtlinie aufgenommen worden
und gehört weiterhin zu den prioritären Arten.
Für diese Arten haben die Mitgliedstaaten eine
besondere Schutzaufgabe. Sollte der Eremit im Planungsgebiet festgestellt
werden, ergeben sich daraus Konsequenzen für den Erhalt seiner Lebensräume.
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Durch das Vorhandensein des Heldbock in der
Alteiche kann nicht zwangsläufig auf das Vorkommen des Eremit geschlossen
werden. Dennoch wird durch die Einbindung der Alteiche in den waldartigen
Eichen-Kiefern-Bestand der Lebensraum für wildlebende Tiere vergrößert und
Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen.
àBerücksichtigung.
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Die BLN fordert daher die
Untersuchung des Vorkommens des Eremit an den Fortpflanzungsbäumen des Großen
Eichbocks und geeigneter Bäume im Bestand. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BnatSchGNeuregG durchgeführt werden
muss. Weiterhin sollte für das weitgehend im Außenbereich liegende ca. 78 ha
große Planungsgebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden,
wie es das Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) verlangt. Neben der
Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Naturgüter steht hier
auch das Schutzgut Mensch im Vordergrund. Durch die angrenzende Bahntrasse
und während des Rennbetriebs kommt es zu erheblichen Lärmemissionen sowie
Auswirkungen der Flutlichtanlage der Rennbahn auf die Wohnsiedlung im Süden.
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Eine Flora-Fauna-Habitat
(FFH)-Verträglichkeitsprüfung ist nur notwendig, wenn es sich um ein
FFH-Gebiet handelt (Beispiel für Heldbock Grunewald). Dies trifft für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14a nicht zu. Nach § 42 BGBl I
2002, 1193 muss der Lebensstättenschutz für eine FFH-Art gewährleistet sein.
Der Bebauungsplan-Entwurf 11-14a sieht keinen Eingriff im Bereich der
Alteiche vor. Im Gegenteil, es werden durch den Abriss der Stallungen und
Ergänzung sowie durch die Entwicklung eines lichten Eichenmischwaldes die
Lebensbedingungen für die Alteiche und somit für den Heldbock verbessert. Der
Heldbock bevorzugt als wärmeliebende Art freistehende Alteichen. In einem
städtebaulichen Vertrag sind die Habitatsansprüche des Heldbockes zu sichern.
Der Screening-Termin zur Prüfung der UVP-Pflicht
fand am 25.11.2002 auf dem Gelände der Trabrennbahn statt. In der Erörterung
der Stellungnahmen und Einwände der beteiligten Träger öffentlicher Belange
wurde festgestellt, dass die materiellen Umweltbelange mit dem Bebauungsplan
ohne die Durchführung einer UVP ausreichend erfasst und bewältigt werden
können.
àKeine Berücksichtigung.
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Die BLN würde es begrüßen, wenn dieser Bereich
stadtplanerisch geordnet wird. Als Alternative zur Bebauung wird die
Entwicklung eines Grünzuges von der Treskowallee im Westen bis zur Wuhlheide
im Osten gesehen.
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Nur im Zusammenhang mit einer baulichen Entwicklung
besteht die Chance das Gelände nördlich der Trabrennbahn neu zu ordnen. Mit
dem Bebauungsplan 11-14a und der geplanten Wohnbebauung nördlich der
Trabrennbahn sowie den öffentlichen Grünflächen kann der Grünzug von der
Treskowallee bis zum Volksparkr Wuhlheide entwickelt und gesichert werden.
àKeine Berücksichtigung.
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Sollte an dem Vorhaben einer
Bebauung festgehalten werden, dann sollte der Erhalt der geschützten Biotope
mit einer ausreichenden Pufferzone und eine dem Wert der Flächen angemessenen
Besucherlenkung berücksichtigt werden. Eine Bebauung innerhalb des Waldes im
Westen sollte unterbleiben und die Baufelder mindestens 70 bis 100 m östlich
und südlich der Binnendüne enden. Eine übermäßige Beeinträchtigung dieser
Bereiche sollte durch eine dem Planungsgebiet angemessene Wegeführung und
Barrieren gesichert werden. Zwischen dem Wäldchen und der Wuhlheide sollte
ein breiter Grünzug aus heimischen Gehölzen, Krautfluren u.ä. den Verbund
ermöglichen. Die gegenwärtigen Planungen stellen eine deutliche Barriere
zwischen den Waldflächen dar ...
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Mit dem Bebauungsplan-Entwurf
11–14a soll eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Öffentliche
naturnahe Parkanlage” festgesetzt werden, so dass der Grünzug von der
Treskowallee zum Volkspark Wuhlheide planungsrechtlich gesichert wird. Über
einen städtebaulichen Vertrag wird in den öffentlichen Grünflächen 20 von
Hundert geschlossene Gehölzflächen gesichert und mit den Baumarten
Trauben-Eiche sowie Kiefern mit einem Stammumfang von 18/20 cm als Bäume 1.
Ordnung neu bepflanzt.
àBerücksichtigung.
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... und können nicht als
Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung, wie es im FNP vorgesehen ist,
wahrgenommen werden.
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Für den Bereich des
Planungsgebietes läuft ein FNP-Ände-rungsverfahren. Im gegenwärtigen
Verfahrensstand wird eine Wohnbaufläche W3 mit landschaftlicher Prägung
dargestellt. Dies bedeutet gemäß dem Erläuterungsbericht zum FNP eine
Begrenzung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,3. Diese Vorgabe wird im
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht überschritten. Den
Anforderungen an ein Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung wird damit
hinreichend Rechnung getragen.
àBerücksichtigung.
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Nach Aussagen der Entwicklungsgesellschaft stehen
z.Z. 230 Pferde auf dem Rennbahngelände. Nach Umsetzung der Planungen und
einer damit verbundenen Reduzierung der Rennbahnfläche soll Platz für 600 bis
650 Tiere sein. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, eine Einbeziehung der
angrenzenden Wuhlheide als Reitgebiet bzw. die Anlage von Reitwegen generell
und verbindlich auszuschließen.
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Die Planung der Trabrennbahn
selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes 11–14a. Für den
Bereich des Bebauungsplanes 11–14a ist keine Pferdehaltung vorgesehen.
Es ist jedoch vorgesehen in den öffentlichen Grünflächen Reitwege zu
integrieren und somit eine Vernetzung mit dem Volkspark Wuhlheide
sicherzustellen.
àKeine Berücksichtigung.
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Bürger/in
5:
ABEFA GmbH
vertreten durch
die Rechtsanwälte Bodo Glass & Sören Buhl
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1.
Die ABEFA GmbH betreibt in der verlängerten
Waldowallee 43A auf einem ca. 10.000 m² großen Gelände eine
Altholzaufbereitungsanlage. Überdies verpachtet sie ebenfalls unter dieser
Anschrift Flächen in der Größe von ca. 50.000 m² an andere Firmen, die dort
ihr Gewerbe betreiben.
Die ABEFA GmbH hat dieses Gelände durch einen
Mietvertrag vom 12. Juli 1990, zuletzt geändert am 04. August 1997,
angemietet. Der Mietvertrag ist fest bis zum Jahre 2015 abgeschlossen.
Vermieter ist der Grundstückseigentümer, die TLG
Treuhand-Liegenschafts-Gesellschaft mbH. Auf der Grundlage dieses
langfristigen Mietvertrages hat die ABEFA GmbH ihr eigenes Gewerbe aufgebaut
und langfristige Untermietverträge mit den ebenfalls auf dem Gelände
ansässigen Firmen abgeschlossen.
|
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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|
Die Vorgaben der derzeit vorgesehenen
Bauleitplanung sehen auf dem von der ABEFA GmbH angemieteten Grundstück und
auf den Nachbargrundstücken eine Wohnbebauung vor. Eine Wohnbebauung wird mit
einer weiteren Ausübung des Gewerbes der ABEFA GmbH sowie der Untermieter
nicht vereinbar sein.
a)
Eine Bebauung des Grundstückes selbst zum Zwecke
der Ansiedlung von Wohnnutzern schließt eine weitere gewerbliche Nutzung von
vornherein aus. Die Interessen der berechtigten Grundstücksnutzer sind jedoch
bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und dürfen nicht einseitig
zurückgestellt werden.
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Bei der Aufstellung von
Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Daraus ist jedoch keine Berücksichtigung im
Sinne entsprechender Festsetzungen im Bebauungsplan abzuleiten. Vielmehr kann
das Abwägungsergebnis auch eine vollständige Zurückstellung bestimmter
Belange beinhalten.
Die Aufgabe der gewerblichen
Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der
gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen
Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst
eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes
mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar.
Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.
àKeine Berücksichtigung.
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b)
Auch die
Wohnbebauung der Nachbargrundstücke führt dazu, dass die Gewerbeausübung auf
dem von der ABEFA GmbH genutzten Grundstück ausgeschlossen ist. Folgende
Probleme werden im Falle einer Wohnbebauung der Nachbargrundstücke auftreten:
-
Lärmbelästigung
durch das Betreiben der Altholzverwertungsanlage
-
Lärmbelästigung
durch den An- und Abtransport des Verwertungsmaterials über die verlängerte
Waldowallee.
Im Falle einer Wohnbebauung ist daher zu
befürchten, dass zukünftige Wohnanlieger gegebenenfalls auch gerichtlich
versuchen werden, die Gewerbeausübung auf dem Mietgrundstück zu untersagen.
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Die Aufgabe der gewerblichen
Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der
gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen
Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst
eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes
mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar.
Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.
àKeine Berücksichtigung.
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|
Ein Ausgleich zwischen den Interessen der
Gewerbemieter und denen der zukünftigen Wohnnutzer sehen die Festsetzungen
des Flächennutzungsplanes nicht vor. Es wird daher angeregt, die planerischen
Festsetzungen dergestalt zu ändern, dass sowohl die gewerbliche Nutzung als
auch die geplante Wohnnutzung ohne wesentliche gegenseitige Beeinträchtigung
möglich bleibt.
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Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nicht Gegenstand des vorliegenden
Bebauungsplanverfahrens (siehe auch weiter oben).
àKeine Berücksichtigung.
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2.
Wir weisen darauf hin, dass auch die Interessen
eines Grundstücksmieters bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zu
berücksichtigen sind (Bundesverwaltungsgericht, DVLB 1989, 359). Es ist auch
nicht Angelegenheit der Bebauungsplanung, eine künftige gewerbliche Nutzung
der jetzt nur zur Wohnbebauung ausgewiesenen Flächen auszuschließen. Vielmehr
müssen die Interessen der Nutzungsberechtigten, wozu auch die ABEFA gehört,
in Ausgleich mit den geplanten Nutzungen gebracht werden.
|
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes
ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Der
Flächennutzungsplan befindet sich gegenwärtig für den Bereich des
Plangebietes im Änderungsverfahren und sieht hier eine Wohnbaufläche vor. Der
Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Unter der Voraussetzung, dass die im FNP dargestellte
Wohnbaufläche Rechtskraft erlangt, ist es Angelegenheit des Bebauungsplanes
ein Wohngebiet festzusetzen und damit störende gewerbliche Nutzungen
auszuschließen.
àKeine Berücksichtigung.
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3.
Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die
Festsetzung einer Wohnbebauung und die damit verbundene Unzulässigkeit einer
weiteren gewerblichen Nutzung in einem späteren Bebauungsplan eine Enteignung
durch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der
ABEFA GmbH darstellen wird. Ein solcher Eingriff wird zu erheblichen
Umsatzeinbußen der ABEFA GmbH führen. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass
die ABEFA GmbH Schadensersatzansprüche der Untermieter auf dem Grundstück
ausgesetzt wird. In diesem Falle wäre die ABEFA GmbH gezwungen,
Entschädigungszahlungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
|
Der Istzustand im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan
trifft nur Aussagen hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen.
Die Aufgabe der gewerblichen
Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der
gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen
Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst
eingestuft wird. Die Sicherung und Fortentwicklung eines Gewerbegebietes
mittels eines Bebauungsplanes ist an diesem Standort aus dem Entwurf zur
Änderung des FNP 98 (FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar.
Die Abwägung hierzu erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.
Evtl. Entschädigungszahlungen bzw.
Schadensersatzansprüche Dritter an die ABEFA GmbH aufgrund der Ausweisungen
des Bebauungsplanes sind nicht Inhalt des Bebauungsplanverfahrens.
àKeine Berücksichtigung.
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4.
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Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nicht Gegenstand des vorliegenden
Bebauungsplanverfahrens.
àKeine Berücksichtigung.
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Darüber hinaus ist durch eine geeignete
Feststellungen im Bebauungsplan festzulegen, dass sowohl ein Nebeneinander
der geplanten Wohnnutzung als auch der bestandsgeschützten gewerblichen
Nutzung möglich bleibt.
Konkret ist in der Bauleitplanung daher folgendes
zu berücksichtigen:
-
Die
gewerbliche Nutzung der Grundstücksflächen ist in der Bauleitplanung
festzuschreiben.
-
Im
Grenzbereich zur vorgesehenen Wohnbebauung sind Schallschutzmaßnahmen
vorzusehen.
-
Die Zuwegung
zum gewerblich genutzten Grundstück ist von einer Wohnbebauung freizuhalten
bzw. alternativ ist eine Zuwegung zu planen und durchzuführen, die nicht mit
den Wohngebieten in Berührung kommt und daher durch Transportfahrzeuge
genutzt werden kann.
|
Die Aufgabe der gewerblichen
Nutzungen ist ein Ziel des Bebauungsplanes, da die stadträumliche Lage der
gewerblichen Nutzungen als nicht verträglich mit der städtebaulichen
Zielsetzung zum Erhalt und zur Fortentwicklung des Wohnstandortes Karlshorst
eingestuft wird (Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet, zum Wasserwerk Wuhlheide
sowie zum Volkspark Wuhlheide).
Die Sicherung und
Fortentwicklung eines Gewerbegebietes mittels eines Bebauungsplanes ist an
diesem Standort aus dem Entwurf zur Änderung des FNP 98
(FNP–Änderungsverfahren Nr. 14/00) nicht entwickelbar. Die Abwägung hierzu
erfolgte bereits im FNP-Änderungsverfahren.
àKeine Berücksichtigung.
|
|
Eine entsprechende Stellungnahme wurde auf die
Bekanntmachung vom 25. April 2002 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17. Mai 2002) bereits
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Am Köllnischen Park 3 in 10179
Berlin übersandt. Diese Äußerungen sind dort unter der Dokumenten-Nr. 10518
notiert worden. Eine Kopie des Schreibens der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vom 26. Juni 2002 fügen wir bei.
|
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
|
Bürger/in 6
Dipl.-Ing. Kristina Lorenzen
Rudolf-Grosse-Str. 37;
10318 Berlin
|
Karlshorst ist ein attraktiver Wohnstandort, der
grünes Wohnen bei guter Verkehrsanbindung ermöglicht. Ganz wesentlich für die
Wohnqualität sind aber auch die Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen
sowie Angebote im Freizeit- und Sportbereich. In Karlshorst findet man diese
Naherholungsbereiche mit vielfältigen Möglichkeiten, von denen der Tierpark/Schloss
Friedrichsfelde oder die Trabrennbahn auf eine lange Tradition zurückblicken
können.
Diese Einrichtungen gilt es unbedingt zu fördern
und auszubauen, da sie wesentlich zur Attraktivität von Karlshorst beitragen.
Allein die einfache Aneinanderreihung von Wohnsiedlungen ist für ein
familienfreundliches Wohnen nicht ausreichend.
|
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
|
|
Diese Tendenz ist allerdings bei den anstehenden
Bauvorhaben in Karlshorst zu beobachten.
|
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|
Das Gelände der Trabrennbahn
mit den Ställen ließe sich für den kommerziellen Pferdesport ideal nutzen.
Hier besteht die Möglichkeit, auf einen bereits vorhandenen Reitverein
aufzubauen. Dieser Verein hat mit der Zeit eine gewisse gesellschaftliche
Bedeutung in Karlshorst erlangt. Darauf aufbauend ließe sich mit relativ
geringem Aufwand eine Einrichtung für den kommerziellen Pferdesport
errichten, die mit den angrenzenden Grünflächen der Wuhlheide sehr gute
Reitmöglichkeiten bietet. Zum Beispiel wurde bis vor wenigen Jahren
therapeutisches Reiten für Behinderte und schwer Erziehbare angeboten. Mit
dem Ausbau der Schule für Behinderte in der Treskowallee (Köpenick) wäre eine
Zusammenarbeit von Reitverein und Therapeuten denkbar. Der Pferdesport würde
Karlshorst beleben, es interessanter und familienfreundlicher machen.
Langfristig sind solche Reitanlagen profitbringend.
Mit den erzielten Gewinnen wäre die Trabrennbahn auch zukünftig zu halten und
natürlich weiter auszubauen. Auch Arbeitsplätze ließen sich so einrichten und
die Reitanlage könnte zu einem wichtigen Wirtschaftszweig in Karlshorst
werden.
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Ein Erhalt der Stallanlagen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 11-14a wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
-
Das geplante
Wohngebiet wäre lediglich auf den hinteren östlichen Teil des Plangebietes
beschränkt und würde räumlich
isoliert liegen.
-
Es sind
Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen
und der Wohnbebauung zu erwarten.
-
Generell wird
angestrebt, im Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten
Erschließung durch den öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr
eine Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im
mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung entgegen.
Im Rahmen des gegenwärtig in Erarbeitung
befindlichen Betreiberkonzeptes für die Trabrennbahn wird geprüft,
Reitsportanlagen auf dem Areal unterzubringen. Auf dieser Grundlage soll der
für den Bereich der Trabrennbahn eingeleitete Bebauungsplan 11-14b aufgestellt werden. Die Realisierbarkeit
und Zulässigkeit der geplanten Ersatz- und Erweiterungsbauten ist im Rahmen
dieses Bebauungsplanverfahrens zu klären.
àKeine Berücksichtigung.
|
|
In Zeiten sinkender Bevölkerungszahlen erscheint es
mir fragwürdig, immer wieder neue Wohngebiete für Karlshorst auszuweisen und
neu zu erschließen. Für das Kasernengebiet an der Zwieseler Straße wurde 1997
ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zu guten Ergebnissen geführt hat. Solche
Planungen sollten erst einmal umgesetzt werden, bevor wieder neue Gebiete
geplant werden.
|
Das ehemalige Kasernengelände an der Zwieseler
Straße war für die Errichtung von Wohnungen für Bundesbedienstete vorgesehen
(Bebauungsplan XVII-50a). Infolge einer veränderten Nachfrageorientierung der
Bundesbediensteten bestand seitens des Bundes als Eigentümer eines Großteils
der Flächen zunächst kein vordringlicher Bedarf mehr für die Entwicklung des
Gebietes. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes.
Neben der
Grundstücksverfügbarkeit sprechen für eine Entwicklung des vorliegenden
Plangebietes vor allem die Standortvorteile durch die gute Erschließung, den
öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr sowie die unmittelbare
Lage am Volkspark Wuhlheide.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
|
|
Karlshorst
besteht zur Zeit aus drei Wohngebieten, die voneinander getrennt sind. Zur
Vernetzung der Gebiete werden Straßenübergänge an der Treskowallee angelegt
und die Blockdammbrücke wieder errichtet. So verbessert sich die
Infrastruktur innerhalb Karlshorst. Wenn ein viertes Wohngebiet geschaffen
wird, bekommt man dort wieder die Probleme fehlender Vernetzung, auch wenn
die Unterführung zur verlängerten Waldowallee wiedereröffnet wird. Eine
weitere Erschließungsstraße zwischen den Stadtteilen Köpenick und
Lichtenberg, die südlich am Reitgelände vorbeiführt und nördlich an die
Unterführung anbindet, wäre denkbar, da sie die Treskowallee im Bereich des
S-Bahnhofes deutlich entlasten würde. Sollte es zum Bau des Einkaufszentrums
kommen, wird der Verkehr am S-Bahnhof weiter zunehmen.
|
Das geplante Wohngebiet erhält mit einem
unmittelbaren Anschluss an die Treskowallee und der Bahnunterführung zur
verlängerten Waldowallee zwei Anbindungen an das umliegende Stadtgebiet.
Damit wird die Vernetzung mit dem Umfeld als ausreichend beurteilt.
Die Schaffung einer
Verbindungsstraße südlich der Trabrennbahn bis zur Unterführung würde zu
erheblichen Eingriffen in den Volkspark Wuhlheide führen und u. U.
Durchgangsverkehre in die Wohnstraßen nördlich des Bahndammes leiten. Der
Vorschlag wird daher abgelehnt.
àKeine Berücksichtigung.
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Das Vorhaben, ein Einkaufszentrum auf dem Gelände
des ehemaligen Kinos zu errichten, halte ich für angebracht, um die
Kaufkapazitäten in Karlshorst zu halten.
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Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Bürger/in
7
Horst Pohle
Platz der Vereinten Nationen 8;
10249 Berlin
|
Das Konzept “Wohnpark auf der Trabrennbahn” zur
Sicherung des Standortes Trabrennbahn Karlshorst wurde erstmalig am 07. Juni
2000 von der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH für 400 Wohnungen und
1200 Menschen vorgestellt.. Laut Vorstellung des Konzeptes am 09.12.2002 soll
ein Wohnpark mit Eigenheimen für 500 Familien mit etwa 2000 Menschen
entstehen. Am 07. Juni 2000 waren noch 3- bis 5-Geschosser an der
Treskowallee vorgesehen – am 09.12.2002 wurden diese Gebäude nicht mehr
erwähnt, entspricht auch der damaligen Kritik. Aber trotzdem sollen für 500
Familien, also zusätzlich für 100 Familien, Wohnungen gebaut werden. Wo
sollen die zusätzlichen 100 Wohnungen gebaut werden?
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Die zusätzlichen 100 Wohnungen ergeben sich aus
einer Verkleinerung der Grundstücke sowie einer Flächenerweiterung des
Allgemeinen Wohngebietes.
àKeine Berücksichtigung.
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Die im Bebauungsplan 11-14a vorhandenen
Stall- und Wirtschaftsgebäude sowie Nebenanlagen sollen abgerissen und an
anderer Stelle im Planbereich 11-14b neu errichtet werden. Das ist die erste
Phase des Gesamtvorhabens, um Baufreiheit für das künftige Wohngebiet zu
schaffen. Hierzu hat Herr Reiter keine Aussage getroffen – weder zu den
Gebäuden und Einrichtungen, die abgerissen und neu aufgebaut werden sollen,
noch zu den mehreren Millionen Euro, die er als Bauherr für diese
Baumaßnahmen aufbringen muss, noch zu den künftigen Standorten, wohin die
Verlagerungen im Betriebsgelände, Planbereich 11-14b, erfolgen sollen. Auch
zu den Sanierungsmaßnahmen auf der Trabrennbahn – im Rennbahnbetrieb, hat er
keine Aussage getroffen. Es reicht nicht aus zu sagen, in den Bereich wohin
die Pferdeställe verlagert werden sollen, können 600 bis 650 Pferde
stationiert werden.
Zu dem Problem, Verlegung der
Rennställe, habe ich in meinem Schreiben vom 23.06.02 an die TLG (in der
Anlage) wichtige Aussagen getroffen, auf der Seite 1, Absatz 3; Seite 2 im
Absatz 5; Seite 2 u. 3 Erläuterungen zum Absatz 3 und unter
Schlussfolgerungen. Ich spreche über 500 Pferde im Bereich des
Kompaktstalles.
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Der Istzustand im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes hat Bestandsschutz. Der Bebauungsplan trifft nur Aussagen
hinsichtlich zukünftiger Nutzungen und Nutzungsmaßen.
Der Erhalt der Reitsportanlagen ist nicht mit der
beabsichtigten Entwicklung eines Wohngebietes vereinbar. Im Rahmen des
gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Betreiberkonzeptes für die
Trabrennbahn wird geprüft, Reitsportanlagen auf dem Areal der Trabrennbahn im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-14b unterzubringen. Größe und Umfang
der Stallungen hängt ursächlich mit dem möglichen Betreiberkonzept zusammen
(A 1: Reine Trabrennbahn mit Gastpferden; A 2: Trabrennbahn mit einem
begrenzten Umfang von Stallungen aus dem Eigenbedarf; A 3: Trabrennbahn in
Kombination mit Freizeitsport mit höheren quantitativen Anforderungen an
Stallungen). Nach Abschluss der Gespräche zum Betreiberkonzept soll der für
den Bereich der Trabrennbahn eingeleitete Bebauungsplan 11-14b fortgesetzt
werden. Die Realisierbarkeit und Zulässigkeit der geplanten Ersatz- und
möglicherweise Erweiterungsbauten sind im Rahmen dieses
Bebauungsplanverfahrens zu klären, sie sind nicht Inhalt des
Bebauungsplanverfahrens 11-14a.
àKeine Berücksichtigung.
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Zur Verlagerung des Reiterhofes des
Reitvereins Karlshorst e.V.
Der Reittouristik-Hof mit 45 Stall- und Außenboxen,
Reithalle und Reitplatz kann nirgendwo im Trabrennpark so zweckmäßig
eingeordnet werden – zu den betrieblichen Arbeitsabläufen zwischen
Rennställen und Reiterhof mit der notwendigen Hoffläche und dem Zugang von
der äußeren Verkehrslage, deshalb wurde einst der Standort gewählt. Für den
Neuaufbau einer derartigen Anlage sind schätzungsweise 5 Millionen Euro
aufzuwenden, ohne Abriss- und Erschließungskosten.
Ein Teil der Boxen wird zur Zeit von einem
Trabertrainer genutzt. Vorsitzender des Reitvereins Karlshorst e.V. ist
Werner Hahn, Trainerin ist Christiane Böttcher.
Erläuterungen sind in meinem anliegenden Schreiben
auf den Seiten 3, 4 und 5 unter der Überschrift “Die Reittouristik im
Trabrennpark Karlshorst” genannt.
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Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung. Siehe auch weiter oben.
àEs sind keine abwägungsrelevanten Belange
betroffen.
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Die Verlagerung des Wirtschaftsbereiches in den
Besucherbereich ist nicht akzeptabel. Die Werkstatt, die Garagen für
Fahrzeuge und Arbeitstechnik, die Lager- und Abstellräume sind am jetzigen
Standort zweckmäßiger eingeordnet.
In diesem Teil des Besucherbereichs an der
Treskowallee waren im 1. Konzept 3- bis 5-geschossige Wohnhäuser vorgesehen.
Um die Zentrumsfunktion im Umfeld des S-Bahnhofs zu stärken sind hier Hotel
und Gastronomie mit einem Blick auf die Rennbahn, auch für Tagungen und
anderes vorzusehen. Erste Vorschläge hierfür habe ich im beiliegenden
Schreiben auf der Seite 5, letzter Teilstrich genannt.
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Die Vorschläge beziehen sich
nicht auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 11-14a und
somit nicht Inhalt der Abwägung.
àEs sind keine
abwägungsrelevanten Belange betroffen.
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Der Erhalt des Standortes der Trabrennbahn
Karlshorst hat sowohl für den Eigentümer (TLG) als auch für das Land Berlin
und den Bezirk Lichtenberg eine hohe Priorität. So ist die übereinstimmende
Aussage der Verantwortlichen von den genannten Institutionen.
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Die Äußerung deckt sich mit
den Ermittlungen des Fachbereiches Stadtplanung.
àEs sind keine
abwägungsrelevanten Belange betroffen.
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Zum Erhalt der Trabrennbahn und des Reiterhofes
mache ich folgenden Kompromissvorschlag, um die Arbeitsfähigkeit beider
Einrichtungen auf dem Gelände der Trabrennbahn zu gewährleisten.
Die Parkanlage hinter dem Haupteingang mit den
vorhandenen zwei Wohngebäuden wird durch den angrenzenden Stallbereich
erweitert. Die in diesem Bereich stehenden Stallungen mit Außenboxen und
Sanitärteilen werden abgerissen und somit Baugelände für künftige Wohngebäude
geschaffen.
Der Ersatzbau für die abgerissenen Stallungen
erfolgt im Wirtschafts- und Stallbereich, der im südlichen Teil mit 2
Stallungen für 80 Pferde und im nördlichen mit 5 Stallungen für 100 Pferde
abschließt. Das in diesem Bereich stehende Gebäude der ehemaligen ZPF ist
abzureißen.
Das im nördlichen Teil hinter den 5 besten
Stallungen nicht effektiv genutzte Gelände ist frei für den Wohnungsbau. Es
schließt an dem ehemaligen Bereich WVOGS an, der geräumt und bebaut werden
soll.
Dieser Kompromissvorschlag gewährleistet den Erhalt
der Trabrennbahn und des Reiterhofs, die Erhöhung der Attraktivität des
einsichtbaren Besucherbereichs an der Treskowallee und die Einsparung von
mehreren Millionen Euro an Investitionskosten.
Der Unterzeichner ist ein Mitglied im Berliner
Trabrenn-Verein e.V. und im Reiterverein Karlshorst e.V..
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Die Äußerung beinhaltet,
dass sich das geplante Wohngebiet lediglich auf den östlichen Teil des
Plangebietes beschränkt, während im mittleren Teil die vorhanden
Pferdesportanlagen erhalten bleiben. Dies wird aus folgenden Gründen
abgelehnt:
-
Es würde ein
räumlich isoliert liegendes Wohngebiet entstehen.
-
Es sind
Immissionskonflikte (Lärm- und Geruchsbelastungen) zwischen den Pferdeställen
und der Wohnbebauung zu erwarten.
-
Generell wird
angestrebt, im Plangebiet aufgrund der Lage am Innenstadtrand und der guten
Erschließung durch den öffentlichen Personennah- und den Individualverkehr
eine Nutzungsintensivierung zu erreichen. Der Erhalt der Reitsportanlagen im
mittleren Teilbereich steht dieser Zielsetzung entgegen.
àKeine Berücksichtigung.
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