Auszug - Herstellung einer Verbindung zwischen den Ortsteilen Friedrichsfelde, Karlshorst und Rummelsburg durch eine Straße III. Ordnung auf der Trasse Wallensteinstraße - Ilsestraße Stand der Beratung in den zuarbeitenden Ausschüssen und Abstimmung über weitere Vorgehensweise  

 
 
42. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bauen/Verkehr
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauen/Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 10.05.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1265/V Herstellung einer Verbindung zwischen den Ortsteilen Friedrichsfelde, Karlshorst und Rummelsburg durch eine Straße III. Ordnung auf der Trasse Wallensteinstraße - Ilsestraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende informiert über die Zuarbeit des Ausschusses Umwelt/Natur auf der Grundlage des Sitzungsprotokolls. Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Brückenbau lehnt der Ausschuss Umwelt und Natur den Straßenbau auf der Trassenführung Wallenstein-/Ilsestraße ab.
Frau Platta als Vorsitzende des Ausschusses Stadtentwicklung berichtet über den Diskussionsstand im Ausschuss Stadtentwicklung. Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Brückenbau bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Trassenführung. Eine Empfehlung wird der Ausschuss Stadtentwicklung in der Sitzung am 25.05.05 erarbeiten.
Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss Bauen und Verkehr als federführender Ausschuss und der Zuarbeiten der beiden vorgenannten Ausschüsse wird der Ausschussvorsitzende Herr Fischer für die Junisitzung eine Beschlussentwurf vorbereiten. Der federführende Ausschuss Bauen und Verkehr erarbeitete folgende Prämissen:
- Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Brückenbauvorhaben,
- bei Aufnahme der vorhandenen Trassenführung Sangeallee/Hönower Straße
- sind bei weiterführenden bezirklichen Planungen Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu beachten

  und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Wohngebiet festzusetzen.

 

 

 

 

 


 

 
 

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