Auszug - Informationen, Beratung, ggf. Beschlussfassung zur Aufgabenkritik, Aufgabenverlagerung und Ausgabenkritik des Gesundheitsamtes Lichtenberg
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Ausarbeitung der Aufgabenanalyse des Gesundheitsamtes LichtenbergGesundheitsamt:
Weitere Kostensenkungen (Einsparungen) für 2004 sind erfolgt. Damit ist ein
ausgeglichener Haushalt für 2004 aufgestellt. Service-Vereinbarungen
sind noch nicht getroffen, werden aber verhandelt und 2004 wirksam. Weitere
Personaleinsparungen bedingen Aufgabenwegfall. Der
Ausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratung fest: Die
Behandlung der o.g. Ausarbeitung und der Drucksachen V/145 und V/396 dient der
Vorbereitung auf die Haushaltsbehandlung 2003/2004 und der Unterstützung aller
Bemühungen des Amtes zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Effektivität
des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Damit
der Ausschuss dieses Ziel wirksam begleiten kann, wird festgelegt: 1. Es ist erforderlich, dass das
Bezirksamt möglichst schnell der BVV auch für die anderen Abteilungen eine
gründliche Aufgaben- und Auslagerungsanalyse vorlegt. 2. Um eine noch genauere Einschätzung
zu ermöglichen, sollte von der Abteilung Umwelt und Gesundheit die
Aufgabenanalyse des Gesundheitsamtes Lichtenberg bis zur Haushaltsberatung um
folgende Angaben ergänzt werden: a) Istangabe der gegenwärtigen
personellen Besetzung des Gesundheitsamtes in Lichtenberg b) Diesbezügliche Istangabe eines
Bezirkes (oder einiger anderer Bezirke) Berlins, sofern die Daten zur Verfügung
stehen, um besser vergleichen zu können. c) Ergänzung der Angaben der
personellen Einsparung durch die Einsparung der zugehörigen Personalkosten d) Angaben der Kosten für die im
Produktkatalog benannten Produkte, um die Einsparmöglichkeiten im Falle einer
Auslagerung besser abschätzen zu können. Als
Kriterien für die Auslagerung von Aufgaben werden vom Ausschuss angesehen: 1. Erreichung gleicher
Leistungsfähigkeit und Qualität der zu übernehmenden Leistungen 2. Erreichung einer Kostensenkung oder
zumindest Kostenneutralität 3. Eine ausreichende Aufnahmefähigkeit
für die Erbringung dieser Leistungen bei niedergelassenen Ärzten, in
Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen 4. Keine finanzielle oder anderen
substantiellen Nachteile für Patienten Es wird
kritisiert, dass bei den derzeit vorgesehenen Verlagerungen und Einsparungen
überwiegend der Leistungsumfang für den Bürger verringert wird, wesentlich
geringer dagegen innere Vorgänge. Der Ausschuss betont daher, dass im
Unterschied dazu die innere Verwaltung effektiviert werden muss
(Kostenstrukturen). Für die
politische Entscheidung, nach welchen Kriterien Aufgaben nicht ausgelagert
werden, sondern in öffentlicher Hand als Kernaufgaben verbleiben
sollten, ist noch eine Verständigung des Ausschusses erforderlich. Zu DS V/396 - Besetzung freiwerdender Arztstellen - wird
durch die anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung informiert, dass einige Stellen
bereits neu besetzt worden sind. |
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