Auszug - Information zum Stand der Umsetzung von Hartz IV und von SGB XII - Gespräch mit der Geschäftsführerin des Job-Centers, Frau Mouton  

 
 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen
TOP: Ö 3
Gremium: Soziales/Mieterinteressen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Beschluss


 

            Am 16. Februar gab es eine Informationsveranstaltung des Jobcenters

            für freie Träger und Einrichtungen des Bezirks zu den Arbeitsgelegen-

            heiten mit Mehraufwandsentschädigungen (MAE). Heute sollte es

            mehr um die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Sozialamt und

            Sozialausschuss gehen.

-          erster Tag (3.1.) Publikumsandrang von ca. 2000 Menschen

-          Teambildung ist abgeschlossen

-          Personal noch nicht vollständig

-          Rückstand von 1388 Anträgen aus 2004 vollständig im Januar abgebaut

-          bisher ca. 3000 Neuanträge

-          Bearbeitungszeit bei vollständig abgegebenen Anträgen zz. 9 Werktage

-          täglich weiterhin durchschnittlich 500 Vorsprachen, Nachfrage zz. hauptsächlich auf Leistung, auf Vermittlung eher gering (Leistungsabteilung  in Gotlindestraße)

-          ca. 2000 Änderungen an bereits vollzogenen Leistungsbescheiden durchgeführt.

-          Inhalt der Gespräche mit den ALG II-Antragstellern sehr umfassend (Arbeit wie ehemals Sozialamt, was das Eingehen auf komplexe Notlagen betrifft)

-          Rechtsbehelfsstelle (Name der Widerspruchsstelle): Anzahl der Widersprüche 2146 (bei drei BearbeiterInnen, fünf im Soll), abgearbeitet 246, davon Stattgabe 104, Widerspruchsbearbeitung nach Inhalt und Dringlichkeit

-          Struktur des Jobcenters:

o        Eingangsannahme und Antragsaufnahme

o        Bearbeitungsservice

o        Markt und Integration – gegliedert in Betreuung von unter und über 25-Jährigen

-          Bei den unter 25-Jährigen sind 500 Teilnehmer in Trainingsmaßnahmen vermittelt bzw. in Auswahl, davon 240 nach §37 und 240 in Fördermaßnahme FBW (Förderung beruflicher Weiterbildung) und einige in FBW für junge Mütter, es mussten auch schon erste Sanktionen eingeleitet werden; das Ziel, bis 31.03.2005 mit 51 Prozent der unter 25-Jährigen über Maßnahmen zur Eingliederung gesprochen zu haben, wird erreicht werden.

-          Beantragt wurden von über 300 Einrichtungen und Trägern 8000 Stellen MAE, geplant sind aber nur 3500 Stellen durch den von der Trägervertretung beschlossen Finanzplan.

-          MAE dient nicht dem Erhalt der freien Träger, aber soll mit zum Erhalt einer bestimmten sozialen Infrastruktur beitragen; Absprachen mit dem Bezirksamt dazu werden erfolgen.

-          Absprachen mit jeweiligen Berufsverbänden zum Einsatz von MAE im technisch-gewerblichen Bereich sind vorgesehen, teilzertifizierte Weiterbildung, verbunden mit MAE wird angestrebt.

 

-          Bei Umzug muss Neuantrag auf ALG II gestellt werden, es ändern sich dadurch meistens viele Berechnungsgrundlagen

-          Zwischen SGB II und SGB XII gibt es einige Zuständigkeitsprobleme bzw. Lücken im Gesetz; z. B. gibt es keinen Auffangparagrafen für Notfallsituationen, der auch die Zuständigkeit klar regelt.

-          Kriterium für Einstufung als erwerbsfähig: mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sein

-          Jetzt müssen auch Möglichkeiten des Übergangs vom SGB II zurück ins SGB XII geschaffen werden.

-          Dazu ist z. B. eine Bescheinigung vom Arzt erforderlich, dass in absehbarer Zeit eine Erwerbsfähigkeit nicht gegeben ist oder dass der Patient nicht länger als drei Stunden täglich erwerbsfähig ist.

-          Es gibt keinen Zwang zur Antragsstellung nach SGB II. Das Sozialamt muss ab Kenntnisnahme eines Notfalls tätig werden, hat aber als Ausschlussgrund für sein Eingreifen das Kriterium der Erwerbsfähigkeit mindestens drei Stunden täglich.

-          Neuantrag nach Ablauf? – Wiederholungsantragsstellung: es soll eine verkürzte Antragsstellung geben

 

Organigramm des Jobcenters als Anlage zum Protokoll

 

 
 

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