Auszug - Interkulturelle Arbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen
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BzStR
Herr Räßler, Herr Knaack, AG “Außengeländer” und Frau Haese, Abt. Jugend -
es
gibt schon verschiedene Unterlagen zum Thema in den BVV- Drucksachen -
Beantwortung
der GA zur Jugendpolitik in der Januar - BVV -
Arbeitsgrundlage
sind verschiedene Paragraphen des KJHG -
Kinder
und Jugendliche mit Migrationshintergrund und Spätaussiedler sind zunehmend
Stammbesucher der bezirklichen sowie bezirklich geförderten JFE’en -
in
AG werden Arbeitsgrundlagen erarbeitet, die nach Diskussion im JHA beschlossen
werden und dann in den JFE’en als Arbeitsgrundlage gelten -
siehe
auch übergebene Papiere -
Anmerkung
aus dem Gleichstellungsausschuss: interkulturelle Kompetenz muss mehr in die
Arbeitsgrundlagen eingearbeitet werden |
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