Auszug - Ambulante Operationen - Erfahrungen - Qualitätssicherung  

 
 
13. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Leider musste der Ausschuss feststellen, dass die Vertreter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Einladung in den Gesundheitsausschuss nicht wahrgenommen haben

Leider musste der Ausschuss feststellen, dass die Vertreter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Einladung in den Gesundheitsausschuss nicht wahrgenommen haben. Der Ausschuss muss das Thema ohne sie behandeln.

 

Dr. Rashid, Leiter des Bereiches Hygiene und Umweltmedizin stellte die aktuelle Lage im Bezirk vor und ging dabei insbesondere auf die Kernaufgaben, der Überwachung und Kontrolle der Hygiene der Praxen, in denen ambulant operiert wird, ein.

 

In Lichtenberg kann in 17 Arztpraxen und zwei OP-Zentren ambulant operiert werden. Dies wird von 29 Ärztinnen und Ärzten praktiziert.

Die ordnungsbehördlichen Begehungen (Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz, die Medizinprodukte VO u.a.) ergaben, dass insbesondere in der Hygiene Mängel vorliegen, deren Ursache häufig in mangelhafter Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zu suchen ist.

Der umfangreiche Bericht – Hygiene beim ambulanten Operieren – Erfahrungen bei der Umsetzung des § 36 (1) IfSG im Bezirk Lichtenberg – wurde den Mitgliedern des Ausschusses übergeben.

 

Das Gesundheitsamt empfiehlt Qualitätsstandards zur Verbesserung der Hygiene in den Praxen:

-          Risikobewertung der medizinischen Instrumente

-          Schulung des Personals

-          Erstellung von Arbeitsanweisungen

-          Dokumentation

-          Einbeziehung von ausgebildeten Hygienepersonal

 

Dabei sind schon erste Fortschritte zu verzeichnen.

 

Zahnheilkunde

Dr. Rashid stellt dar, dass die Kontrolle der operierenden Zahnarztpraxen, in denen auch chirurgische Eingriffe durchgeführt werden, eine Kann-Bestimmung ist.

Daraufhin stellt Herr Gührs den Antrag, dass die ordnungsbehördlichen Begehungen auch in diesen Praxen künftig planmäßig durchgeführt werden sollen.

 

Da dieses Thema derzeit im Land Berlin durch die verantwortlichen Vertreter der Bezirke, des Landes und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung diskutiert wird, wird der Ausschuss in seiner Dezembersitzung gemeinsam mit dem Bezirksamt und den Vertretern der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dieses Thema behandeln.


 

 
 

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