Auszug - Situation der weiblichen Beschäftigten im BA Lichtenberg
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Frauenvertreterin und Leiter Personal
und Finanzen Herr Middendorf -
§ 17 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) regelt direkt die
Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin -
persönliche Beratung der Mitarbeiterinnen des
Bezirksamtes -
ist selbst seit 1996 Frauenvertreterin -
LuV und SE-Leitungen sind paritätisch besetzt, neue
Auswahl 2006, in der Leitungsebene deutliche Überzahl der weiblichen Fachkräfte |
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