Auszug - Information zum Stand der Umsetzung von SGB XII (nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger)
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Frau Kröhnert berichtete: ·
Für den Bereich “offene Sozialhilfe” gibt es ab 01.01.05
eine neue Rechtsgrundlage die noch nicht
vorliegt. Das erfordert, per Verwaltungsakt (Schreiben an die Betroffenen) alle
Bescheide zum 31.12.2004 aufzuheben. Es sind neue Anträge zu stellen, die auf
der Grundlage der neuen Gesetzeslage zu bearbeiten sind. ·
Man geht davon aus, dass man sich grundsätzlich an den
Bestimmungen des SGB II orientiert. Es wird eine Anhebung der Kostensätze
geben, aber die Streichung einmaliger Beihilfen. ·
Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit erfolgt über den
ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. |
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