Auszug - Folgen des BSG-Urteils von 2022 zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrkraft
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In seinem Urteil vom 28. Juni 2022 ist das Bundessozialgericht von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen und hat die Sozialversicherungspflicht für freie Musikschullehrkräfte festgelegt.
Dem Bezirksamt macht das Urteil Sorgen. Kein Berliner Bezirk ist glücklich darüber, dass das Einstellen von Honorarkräften nicht nur schwieriger wird, sondern auch eine strafbare Handlung bedeutet. Sowohl die Volkshochschule als auch die Musikschule brauchen Honorarkräfte. Die finanziellen Auswirkungen sind einschneidend, wenn alle Honorarkräfte sozialversicherungspflichtig eingestellt werden müssen. Der Bezirk muss rückwirkend zahlen.
Das Urteil bringt eine Veränderung in der Rechtsprechung, die massiv in die Aufgaben hineinwirkt. Zum Teil werden keine Verträge mehr abgeschlossen, was die aufgebaute Infrastruktur massiv beeinträchtigt. Die Auswirkungen betreffen über 3000 Honorarkräfte im Land Berlin, Nutzerinnen und Nutzer und all jene, die auf Angebote angewiesen sind. Angestrebt wird ein einheitliches Auftreten der Bezirke. Im Moment sind die Rechtsämter der Bezirke mit der Problematik beschäftigt. Mit der zuständigen Senatsverwaltung gibt es die Verständigung, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.
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