Auszug - Fragestunde und BürgerInnenanliegen
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Hr. Busse (BD CDU) fragt ob es Minderjährigen möglich ist Wahlhelfer zu werden?
Das Bezirksamt (BA) antwortet, dass nur Personen, welche wahlberechtigt sind, Wahlhelfer werden können. Mit Minderjährigen ist der Einsatz komplexer, da die Tätigkeit als Wahlhelfer die Anwesenheit bis zum Ende der Auszählung erfordert – Wahlhelfer oder Hilfskraft könnte ein Minderjähriger werden, wenn die Erziehungsberechtigten mitwirken – Das Bezirksamt möchte den Einsatz Minderjähriger, aufgrund erhöhten Aufwandes und möglicher Schwierigkeiten für das BA vermeiden.
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