Auszug - Höhere Verkehrssicherheit für die entstehende Grundschule am Blockdammweg 60-64  

 
 
29. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 3.1
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 19.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1088/IX Höhere Verkehrssicherheit für die entstehende Grundschule am Blockdammweg 60-64
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

Nachdem die DS durch die einreichende Fraktion eingebracht wird, beantragt Frau Ehlers die DS wie folgt zu ändern:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für einen Abschnitt des Blockdammwegs vor der neu entstehenden Grundschule am Blockdammweg 60-64 einzusetzen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll ab Inbetriebnahme der Schule zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr gelten, um die Verkehrssicherheit der Schulkinder während der Schulzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich soll ein beleuchteter Fußgängerüberweg von und zur Tramhaltestelle “Blockdammweg” errichtet werden.

 

Diese Änderungen werden übernommen.

 

Zudem verweist Frau Feige darauf, dass Fußgängerüberwege grundsätzlich beleuchtet sind, daher beantragt sie das Wort „beleuchtet“ zu streichen. Dies wird ebenfalls übernommen der nun wie folgt geänderte Antrag wird einstimmig mit 14 Ja stimmen, ohne Gegenstimme oder Enthaltung angenommen.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für einen Abschnitt des Blockdammwegs vor der neu entstehenden Grundschule am Blockdammweg 60-64 einzusetzen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll ab Inbetriebnahme der Schule zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr gelten, um die Verkehrssicherheit der Schulkinder während der Schulzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich soll ein Fußgängerüberweg von und zur Tramhaltestelle “Blockdammweg” errichtet werden.“

 

14/0/0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen