Auszug - Dem Barther Pfuhl stinkt’s  

 
 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal
TOP: Ö 5.14
Gremium: Haushalt und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0958/IX Dem Barther Pfuhl stinkt’s
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der BVV die Annahme der Drucksache in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Barther Pfuhl als Kleingewässer zu erhalten und die umliegende Grünfläche als Erholungsraum zu qualifizieren. Um die typische Flora und Fauna eines Feuchtbiotops zu erhalten, soll durch die Einleitung von Niederschlagswasser angrenzender Gebäudeeigentümer der Wasserpegel dauerhaft stabilisiert werden. In diesem Zusammenhang soll durch ein natursensiblen Rückschnitt der für ein Kleingewässer typischen Bepflanzung Raum gegeben sowie eine Beseitigung des Unrats vorgenommen werden.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich der Stellungnahme des Ausschusses für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz angeschlossen: „In der Sitzung vom 27. Februar 2024 erörterte der Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen das Ersuchen des Antrages. Das Antragsersuchen erhielt die volle Unterstützung des gesamten Ausschusses. Der Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von der einreichenden Fraktion übernommen. Hingegen fand ein weitergehender Antrag, der die explizite Unterstützung des Landes Berlin forderte, keine Mehrheit.

Der Bezirk ist für die Erhaltung des Gewässers zweiter Ordnung, damit u.a des Barther Pfuhls, verantwortlich und hat dessen Bewahrung in seiner internen Priorisierung an oberster Stelle eingestuft. Derzeit werden bereits geringfügige Maßnahmen ergriffen, um Biomasse aus dem Gewässer zu entfernen. Der Bezirk betonte jedoch, dass die Gewässerunterhaltung nicht als eigenständiges Produkt in der Kosten- und Leistungsrechnung aufgeführt ist und stattdessen unter dem Produkt „einfache Grünflächenpflege“ fällt und budgetiert wird.

 

Es wurde berichtet, dass ein Austausch mit den Berliner Wasserbetrieben bezüglich der Ableitung von Regenwasser in Gewässer zweiter Ordnung stattfindet. Trotzdem unterstrich der Ausschuss die Dringlichkeit, den Barther Pfuhl zeitnah zu erhalten. Dieser fungiert als wichtiges Rückhaltebecken in einer stark besiedelten Region, und eine zunehmende Verschlammung und Verwucherung würden den Erhalt erschweren und verteuern.

 

Zusätzlich wurden Gelder für den Naturschutz erwähnt, die aus Ausgleichszahlungen für Baumfällungen stammen und für den Gewässerschutz genutzt werden können. Der Bezirk hat darüber hinaus die Möglichkeit, Fördermittel für den Erhalt des Pfuhls zu beantragen. Der Ausschuss betonte eindeutig, dass dem Erhalt des Barther Pfuhls eine hohe Priorität eingeräumt werden muss.“ Die Kosten können aus dem laufenden Haushalt beglichen werden.

 

Text des Ursprungsantrags:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine zeitnahe Säuberung des Barther Pfuhls in Hohenschönhausen zu vollziehen. Dazu sind sowohl eine Gewässerüberprüfung, eine Müllbeseitigung (Schrott), als auch eine mittelfristige Planung für eine stadtteilnahe Naherholung anzustrengen.

 

Abstimmungsergebnis: 14:0:0

 

 
 

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