Auszug - Fristwahrung für Ersuchen der BVV gem. § 13 BezVG (Anregung der SPD-Fraktion mit Mail vom 04.01.2024)  

 
 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.3
Gremium: Geschäftsordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 13.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:04 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

 

Folgender Änderungsvorschlag wird von der SPD-Fraktion eingebracht:

 

Beschließt die BVV ein Ersuchen nach §13 BezVG, hat das Bezirksamt der BVV spätestens nach 6 Monaten ab Beschluss eine Vorlage zur Kenntnisnahme / zur Beschlussfassung vorzulegen, sofern das Ersuchen selbst keine längere Fristsetzung gewährt. Als fristwahrend gilt, dass die Vorlage spätestens in diejenige BVV-Sitzung einzubringen ist, die als nächstes auf die Fristsetzung folgt. Eine dringliche Vorlage gilt nicht als fristwahrend. Legt das Bezirksamt der BVV die Vorlage nicht fristwahrend vor, ist eine Strafzahlung i.H.v. 300 Euro in den Sonderpostentitel der BVV zu übertragen. Von welchem Haushaltstitel der Betrag abgegeben wird, entscheidet das Bezirksamt. Für jede folgende reguläre BVV-Sitzung, auf der fortführend keine Vorlage zu der dann säumigen Drucksache durch das Bezirksamt eingebracht wird, wiederholt sich die Strafzahlung. Diese Regelung gilt nur für Drucksachen, zu denen es noch keine Vorlage des Bezirksamtes gab und die in der laufenden Legislaturperiode durch die BVV beschlossen wurden. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich über das Vorjahr, beginnend mit der Abrechnung über das Jahr 2024 zum Jahresanfang 2025. Über das Abrechnungsergebnis - aufgeschlüsselt nach Drucksachennummern - ist die BVV in der zweiten regulären Sitzung des Jahres zu unterrichten und die entsprechende Übertragung der Haushaltsmittel zu veranlassen.

 

Begründung:

Jede*r Bezirksverordnete*r und jede Fraktionsgeschäftsstelle sind aktuell damit beschäftigt zu kontrollieren, ob das Bezirksamt seine Arbeit macht und die Drucksachen bearbeitet. Kleine Anfrage zum Bearbeitungsstand von gut abgehangenen Drucksachen gehören seit eh und je zum Tagesgeschäft. Dabei steht in §13 BezVG unmissverständlich, dass Maßnahmen des Bezirksamtes zu Empfehlungen oder Ersuchen der BVV "unverzüglich" zur Kenntnis zu bringen sind. Auf Landesebene sind Strafzahlungen aufgrund von missachtendem Verhalten der Exekutive bereits etabliert und werden genutzt. Dies soll sich Lichtenberg zum Vorbild nehmen. Die damit "eingenommenen" Gelder sollen dem Sonderpostentitel zugewiesen werden, damit sie nach etabliertem Verfahren unter der Bevölkerung verteilt werden können. Der Verfahrensvorschlag zur jährlichen Betrachtung soll den administrativen Aufwand geringhalten.

 

Die Erörterungen werden in die Fraktionen mitgenommen und zu einer Sammelabstimmung noch einmal konkret ausformuliert. Außerdem soll die rechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

 

Darüber hinaus sind folgende Wünsche für die Sammlung an Änderungsideen aufgekommen, welche weiter erörtert werden sollen:

 

-    Regelung für die Möglichkeiten VzKs in Ausschüssen vor Ablauf der 4-Wochen-Frist zur Kenntnis zu nehmen

 

-    Klärung der Regelungen bei Disziplinarregelungen für Ausschussvorstände

 

-    Klärung, welche Regelungen für die BVV in der Ausschussdebatte Gültigkeit haben und welche nicht, Klarstellung das über die Auslegung der Ausschussvorstand entscheidet

 

-    Möglichkeit, die Einwohnerfragestunde auf 30 Minuten für fristgerecht eingegangene Fragen zu verlängern

-    Klärung über die Frage von Redezeiten bei gemeinsam beantworteten Fragen in der Einwohnerfragestellungen bzw. Anpassung der Redezeit an die der Fragestunden an das Bezirksamt

 

 

 
 

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