Auszug - Erweiterung am Ausstellungsgelände DARK MATTER
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Christopher M. Bauder (Geschäftsführer der Dark Matter GmbH) führt durch eine Präsentation.
Er informiert u. a., dass: − die Firmen DARK MATTER GmbH und WHITEvoid GmbH mit der Hausmarke KINETIC LIGHTS in Lichtenberg produzieren und ansässig sind. − der festgesetzte Bebauungsplan (XVII-10 Gewerbepark Klingenberg) eine maximale Gebäudehöhe von 10 Metern über Gehweg vorgibt. − das Bezirksamt eine Befreiung nur mit dem Einverständnis der Nachbarn erteilt. − das geplante Vorhaben, eine Veranstaltungs- und Testhalle mit einer Höhe von 16 Metern an der Grundstücksgrenze zum Gelände des Sisyphos zu errichten, u. a. dazu dient, neue Produkte zu testen. − der Nachbar Sisyphos bislang nicht der Befreiung zugestimmt hat und seine Zustimmung von Bedingungen abhängig macht.
Bezirksstadträtin Schuler sagt, dass: − das Bezirksamt das Planungsvorhaben unterstützt. − ein Kontakt zum Anwalt von Sisyphos besteht.
Herr Junge (Leiter des Stadtentwicklungsamts) erläutert, dass: − eine Befreiung erteilt werden kann. − die nachbarschaftliche Zustimmung dazu dient, Klagen vorzubeugen.
In der Aussprache äußern sich: − Frau Ehlers. Sie unterstützt das Vorhaben. − Herr Leonhardt. Er regt ein moderiertes Gespräch mit Sisyphos an. − Herr Paulus. Er regt an, Sisyphos in den Ausschuss einzuladen und fragt, weshalb es eine 10-Meter-Beschränkung im festgesetzten B-Plan gibt. − Herr Krüger. Er wünscht sich eine Einigung. Das Bezirksamt sollte zwischen DARK MATTER und Sisyphos moderieren. − Herr Pohle. Er fragt nach der Zeitschiene für eine nachbarschaftliche Lösung und regt an, dass das Bezirksamt seine Bemühungen zu moderieren intensiviert.
Herr Bauder antwortet, dass: − die Halle bis Ende 2025 errichtet werden soll. − der Bauantrag im Frühjahr 2024 gestellt werden sollte.
Frau Schuler sichert ein gemeinsames Gespräch mit Sisyphos, DARK MATTER und der Bau- und Wohnungsaufsicht zu, sofern die Bereitschaft bei Sisyphos zu ihm besteht.
Herr Hudler fasst zusammen, dass − Sisyphos in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden soll. − eine Änderung des Bebauungsplans eher nicht die bevorzugte Variante ist, sondern die Befreiung.
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