Auszug - Keramikbrunnen im Kiez Frankfurter Allee Süd schützen  

 
 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6.7
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 10.01.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1023/IX Keramikbrunnen im Kiez Frankfurter Allee Süd schützen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

Die Drucksache wird durch Herrn Krüger eingebracht.

In der Debatte verweist Frau Feige auf den Antrag 1454/VIII aus dem Jahre 2020 hierzu liegt bislang noch kein Bericht des Bezirksamtes vor. 

Außerdem wird in der Debatte berichtet, dass das Bezirksamt plant für die Erweiterung der Skateanlage an der Kiezspinne Sprintermittel zu beantragen. Durch ein hier erweitertes Angebot kann den Skater*innen ein geeigneter attraktiver Ort zum Skaten in der näheren Umgebung geboten werden.

Die Stadträtin verweist darauf, dass eben diese Pläne bereits vor der Antragsstellung von ihr im Mieterbeirat vorgestellt wurden und offenbar von der einreichenden Fraktion aufgegriffen wurden. 

Im Anschluss an die Debatte hat der Ausschuss einstimmig die Annahme der Drucksache beschlossen.

Anmerkung: Auf Grund eines Versehens hat der Ausschuss verkannt, dass zur Beratung noch keine Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Kultur und Weiterbildung vorlag. 

Der Ausschuss Kultur und Weiterbildung hat die Drucksache sodann in seiner Sitzung vom 16. Januar 2024 beraten und folgende Stellungnahme an den Ausschuss gesandt:

 

„Der Ausschuss erfuhr im Laufe der Diskussion, dass der federführende Ausschuss dem Anliegen des Antrags bereits zuvor zugestimmt hatte. Der Ausschuss Kultur und Weiterbildung bittet daher den federführenden Ausschuss unter Hinweis auf § 18 (4) der Geschäftsordnung, den Antrag erneut und unter Einbeziehung der Stellungnahme des Ausschusses Kultur und Weiterbildung zu beraten.“

 

Der Ausschussvorsitzende hat daraufhin entschieden, den Beschluss des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr zunächst nicht auszufertigen, sondern die Drucksache in der folgenden Ausschusssitzung erneut zur Beratung aufzurufen.

 
 

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