Auszug - Hönower Wiesenweg  

 
 
29. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Hönicke berichtet zur Situation vor Ort.

Das gesamte Gelände wurde illegal mit Strom versorgt. Daraufhin hat der Netzbetreiber den Strom abgestellt. Der Eigentümer ist nun verpflichtet, den Strom auf legale Weise wiederherzustellen.

Vor Ort sind neben 220 Erwachsenen auch 10 Kinder gemeldet.

Für jede Einzelperson besteht die Möglichkeit einer anderweitigen Unterbringung.

Für jede Wohneinheit werden vom Eigentümer rund 500 Euro im Monat Miete verlangt.

Der Netzbetreiber hat sich bereiterklärt, den Strom kurzfristig wieder anzustellen, wenn die legalen Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Frau Ehlers fragt: Gibt es eine Möglichkeit, das alle dort aktuell lebenden Menschen eine Ersatzunterkunft erhalten?

Herr Petermann ergänzt: welcher Art sind die alternativen Unterkünfte?

Herr Krüger fragt: gedenken Sie speziell für die Kinder vor Ort etwas zu unternehmen? Überprüfen die Sozialbehörden die Miethöhen der dort ansässigen Leistungsbezieher*innen?

Frau Ziegler fragt: wenn Wohnen dort illegal ist, warum schaffen wir es nicht, die Neueinzüge zu verhindern?

Frau Feige weist die CDU auf zwei Kleine Anfragen 63 & 70 ihrer eigenen Fraktion hin, die die Antworten auf die soeben gestellten Fragen schon enthalten.

Herr Wolff spricht sich gegen eine Räumung aus, wenn die Bewohner*innen ins Nichts geschickt werden.

 

BzStR Hönicke antwortet:

Zunächst ist festzustellen, dass die Verantwortung zuerst bei dem Eigentümer liegt und das Bezirksamt nur deswegen tätig wird, weil der Eigentümer seiner Verantwortung nicht nachkommt.

Jeder und jede, der und die untergebracht werden möchte, kann auch untergebracht werden.

Den Strom hat der Stromanbieter – Netzagentur – abgestellt. Auch hier kann der Eigentümer den Zustand sofort verbessern, wenn er denn wollte (z.B. Notstromaggregate).

50-60 Leute bekommen vor Ort Leistungen vom Staat. Es handelt sich um Alt-Fälle. Es werden keine neuen Mietzuschüsse vom Lichtenberger Jobcenter und Lichtenberger Sozialamt mehr vergeben, die Adresse ist dort bekannt. Allgemein prüfen Jobcenter in Deutschland aber nicht, ob an Meldeadressen ein Wohnen baurechtlich möglich ist.

Eine Sperrung des Geländes zur Verhinderung von Neubezug ist rechtlich nicht möglich, da es ein Privatgelände ist und man den Zugang dazu rechtlich nicht verweigern kann.

Es kann niemand physisch gezwungen werden, wegzugehen oder das Gelände nicht zu betreten.

 

Frau Ehlers fragt nach:

Wenn bei einer Räumung die Leute nicht woanders untergebracht werden wollen, würden sie auf der Straße stehen?

BzStR Hönicke: Es ist das gute Recht eines Menschen, Hilfe nicht anzunehmen. Wir können niemanden zu einer Unterbringung zwingen.

 

 
 

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