Auszug - Schutz der Innenhöfe im Ilsekiez sicherstellen  

 
 
29. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
TOP: Ö 8.8
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0509/IX Schutz der Innenhöfe im Ilsekiez sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility ManagementBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

BzStR Hönicke stellt vor.

Von fünf Bauanträgen wurden bis dato vier genehmigt. Das höhere Haus mit der vorgesehenen Kita wurde wegen der Höhe nicht genehmigt und liegt derzeit bei der Senatsverwaltung im Widerspruchsverfahren.

 

Herr Petermann liest die wesentlichen Teile eines Antragsentwurfs der CDU vor.

 

Herr Birkenthal stellt den Entwurf vor.

 

Frau Ehlers stellt einen Änderungsantrag vor. Dieser streicht den Absatz zum Koalitionsvertrag, fügt im folgenden Absatz ein „unverzüglich“ hinter „Bauvorhaben“ ein und ergänzt darauf folgend: „Um sicherzustellen, dass der zu erarbeitende B-Plan erfolgreich sein kann, wird das Bezirksamt zudem erneut ersucht sich eindringlich beim Senat, speziell beim Stadtentwicklungssenator, beim Finanzsenator und beim Regierenden Bürgermeister, dafür stark zu machen, dass diese sich gegenüber der HoWoGe dafür einsetzten, die Grünen Innenhöfe im Ilsekietz zu schützen und dafür Abstand von den bisherigen Pläne zur Bebauung zu nehmen.“

 

Herr Paulus kritisiert zunächst, dass hier ein CDU-Antrag nicht als CDU-Antrag in die BVV einfließen soll, sondern über den Ausschuss als Antrag des Ausschusses. Es macht in der Wirkung auf die BVV einen Unterschied, ob eine Fraktion etwas einbringt oder aber ein Ausschuss als vermeintlich überparteiliches Gremium. Er plädiert dafür, dass dies nicht Schule macht.

Inhaltlich weist Herr Paulus darauf hin, dass es bereits vier Baugenehmigungen gibt und diese durch das B-Planverfahren nicht zurückgenommen werden können. Eine Bebauung lässt sich also mit der Fortführung des Bebauungsplanes nicht verhindern. Es ist nicht zu erkennen, welchen Unterschied durch den Beschluss des Bebauungsplanes zum Status Quo überhaupt erreicht werden soll. Dementsprechend handelt es sich um Steuergeldverschwendung. Da der Haushalt mit den entsprechenden Gutachtentiteln schon beschlossen wurde, würden hierdurch Gelder von anderen – relevanten – Bebauungsplanvorhaben abgezogen und in dieses „sinnlose“ Verfahren verbrannt werden. Wie bringt die CDU das mit Ihrem Anspruch zusammen, eine Wohnungsbaupartei zu sein?

 

Frau Mühlau (Gast) weist darauf hin, dass das aktuelle B-Plan-Verfahren keinen Verhinderungsbebauungsplan darstelle, sondern es entstehen Baupotentiale am Rand des Gebietes und auf den Dächern.

 

Herr Stengel (Gast) hat den Eindruck, dass die Bezirksverordneten das B-Plan-Verfahren fortführen wollen.

Die Basis für die Fortführung des B-Planes sollte die 88seitige Dokumentation des Fachbereichs Stadtplanung sein. Dort steht drin, dass das verkürzte B-Planverfahren das Richtige sei. Wenn das stimme, kann das vereinfachte Verfahren fortgesetzt werden. Das Bezirksamt hat seiner Ansicht nach falsch informiert und die Bezirksverordneten damit verunsichert. Man solle das B-Plan-Verfahren jetzt einfach machen.

 

BzStR Hönicke stellt fest, dass die CDU einen B-Plan weiter vorantreiben möchte, der die Bebauungsmöglichkeiten verringern soll. Die vorhandenen Baugenehmigungen kann man nicht zurückziehen. Der Senat hat ein vereinfachtes Verfahren abgelehnt.

 

Herr Birkenthal übernimmt die Ergänzungen der Fraktion Bündnis90/Grüne.

Er übernimmt nicht die Streichung des Absatzes zum Koalitionsvertrag.

 

Abstimmung zur Streichung des Absatzes zum Koalitionsvertrages:

7 ja / 10 nein / 0 Enthaltungen

 

Abstimmung über die geänderte Fassung:

12 ja / 3 nein / 2 Enthaltung

 

 
 

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