Auszug - Klimaanalyse in städtebaulicher Planung berücksichtigen
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Herr Kraus übernimmt die Sitzungsleitung für den TOP 3.
Herr Masius (Leiter des Umwelt- und Naturschutzamts) und Herr Klinger (Beteiligter an der Erstellung der Analyse) halten eine Präsentation. Sie informieren, dass u. a.: − die Klimaanalyse ein neuer Aspekt im Landschaftsrahmenplan ist. − der Landschaftsrahmenplan 2006 aufgestellt wurde und jetzt novelliert wird. − die Studie hilft, Klimaanpassung in städtebaulichen Planungen im Rahmen der Bearbeitung von Bebauungsplänen durchzusetzen. − das Umwelt- und Naturschutzamt kritisiert hat, dass Klimaanpassungsmaßnahmen bei Abwägungen in Bebauungsplanverfahren häufig in nicht ausreichendem Maß berücksichtigt werden. − es Freiflächenstandards im Bezirk seit ca. zwei Jahren gibt, die Hinweise an Bauwillige enthalten. − die Klimaanalyse in einen Bezirksamtsbeschluss münden soll, um sie bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen. − die Stelle der/des Beauftragten für Klimaanpassung als Stabsstelle im Umwelt- und Naturschutzamt ab 2024 verortet wird. − die Klimaanalyse Voraussetzung ist, um klimarelevante Maßnahmen in Bebauungsplänen zu begründen. − die Klimaanalyse selbst keine konkreten Maßnahmen empfiehlt. − die Festlegung von Schwerpunktmaßnahmen, wie z. B. das Schaffen neuer Grünanlagen, im Rahmen der Planung erfolgt.
In der Aussprache äußern sich: − Herr Drewes, der die Klimaanalyse gut findet und meint, sie käme zehn Jahre zu spät. Er spricht Fassadenbegrünung und die Biodiversität von Kleingartenanlagen an. − Herr Couque-Castelnovo, der fragt, wie Vorhabenträger verpflichtet werden können, Maßnahmen umzusetzen und ein Monitoring, ob Maßnahmen umgesetzt werden, empfiehlt.
Herr Klinger berichtet über seine Erfahrungen mit der Freiraumplanung für das Vorhaben Gehrenseehöfe. Herr Masius informiert, dass das Umwelt- und Naturschutzamt bereits mehrfach im Mitzeichnungsverfahren die Unterschrift verweigert hat, weil Standards, z. B. in städtebaulichen Verträgen, nicht eingehalten wurden.
In der weiteren Aussprache äußern sich: − Frau Ziegler, die auf die Fließrichtung des Niederschlagswassers über den Ruschegraben in den Rummelsburger See hinweist. Nötig wären Regenrückhaltebecken, Filter und Mulden, um Überschwemmungen im Kaskelkiez zu vermeiden. − Herr Kraus, der fragt, wie das Energie- und Klimakonzept und der European Energy Award in die Planung reinspielen. Er fragt zu den Freiflächenstandard, ob es Kapazitäten gibt, die Einhaltung zu prüfen und wie verbindlich die Broschüre ist.
Herr Masius antwortet, dass: − die Freiflächenstandards eine Behördenverbindlichkeit besitzen. − eine Freiflächensatzung nicht möglich ist, weil sie in anderen Kommunen erfolgreich rechtlich angegriffen wurde. − die Frage nach den Kapazitäten sich nicht pauschal beantworten lässt. − das Umwelt- und Naturschutzamt sich im European Energy Award nicht so wiederfindet, wie es sich das gewünscht hätte. Das Amt wollte stärker mitgenommen werden.
Bezirksstadträtin Keküllüoğlu ergänzt, dass Projekte, die eh laufen, im European Energy Award aufgelistet sind und der European Energy Award keine gestaltende Wirkung hat.
Herr Klinger weist auf die Möglichkeit, Standards in Bebauungsplänen festzusetzen und die Sicherung der Umsetzung von Maßnahmen über städtebauliche Verträge und Bürgschaften hin.
In der weiteren Aussprache äußern sich: − Herr Schirrmeister (Gast), der fragt, ob die Karten der Klimaanalyse im GIS hinterlegt und aktuell gehalten werden und ob es weitere Untersuchungen geben wird. − Herr Couque-Castelnovo, der nach einer Steuerung über höhere gesetzliche Vorgaben, z. B. im Gebäudeenergiegesetz, fragt. − Herr Petermann, der von der Detailtiefe der Analyse beeindruckt ist. Er hält den Ansatz richtig, die Klimaanalyse als Argument im konkreten Fall zu nutzen. Die Klimaanalyse wird nicht helfen, bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung zu verwehren. − Herr Dr. Frommer (Gast), der sich eine Darstellung und Berücksichtigung der Randzone außerhalb der Bezirksgrenzen wünscht.
Herr Masius antwortet, dass: − Daten blockbezogen vorliegen.
Herr Klinger antwortet, dass: − die Karten im GIS hinterlegt werden. − ein Monitoring in 2-3 Jahren sinnvoll wäre. − für eine Aktualisierung der Klimaanalyse finanzielle Mittel benötigt werden. − Dachbegrünung verpflichtend sein müsste und Fassadenbegrünung eine leicht umzusetzende Maßnahme ist, um eine Klimaanpassung zu erzielen. − die Randzonen in der Analyse berücksichtigt werden. Er weist auf Zuständigkeiten und Befugnisse hin.
In der weiteren Aussprache äußern sich: − Frau Richlitzki, die in der Niederschlagsversickerung auf dem Grundstück die gegenüber neuen Regenrückhaltebecken bessere Lösung sieht. Sie weist auf die Regenwasseragentur hin. − Frau Ziegler, die hinweist, dass Regenwasser teils ungefiltert in den Rummelsburger See fließt und die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten wird. − Frau Richlitzki. Sie sagt, dass der Senat Prioritäten setzt, um die Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.
Die Abstimmung über den Antrag ergibt folgendes Ergebnis: 16 Ja‑Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Der Ausschuss nimmt einstimmig die Vorlage zur Kenntnis. |
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