Auszug - Sachstandsbericht Bezirksamt (u.a. Vertragslage, Themen der Verwaltung der Gemeinschaft)  

 
 
21. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen gemeinsam mit ÖSM/FM
TOP: Ö 2.1.1
Gremium: Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Klimmeck (Mitarbeiterin im bezirklichen Rechtsamt, hat die Ausarbeitung der Pachtverträge am Runden Tisch rechtlich mitbegleitet) erläutert, dass es sich bei dieser im Außenbereich nach § 35 BauGB und nicht etwa um eine im Siedlungsbereich Berlins (Innenbereich nach § 34 BauGB) gelegenen Anlage handelt, sondern dass sie sich aus einer historischen Kleingartenanlage entwickelt hat, die jedoch kein Baugebiet ist. Die Anlage ist vollständig von Außenbereichsflächen umgeben. Der Flächennutzungsplan Berlins sieht aktuell keine zukünftige entsprechende Bebauung vor, so dass das SGA in dieser Anlage auch keine zivilrechtlichen Pachtverträge, die eine Wohnnutzung über den genehmigten Bestand hinaus ermöglichen sollen, abschließen kann.

Selbst wenn zukünftig hier eine Änderung zum Planungsrecht erfolgen sollte und z.B. ein Erholungsgebiet/Wochenendhausgebiet mit einem B-Plan festgesetzt werden sollte, wäre eine Dauerwohnnutzung in einem solchen Wochenendhausgebiet rechtlich nicht möglich, soweit nicht im Einzelfall für ein Wohngebäude eine Baugenehmigung vorliegt oder ein baurechtlicher Bestandsschutz nachgewiesen werden kann. Die Festsetzung eines „Mischgebietes“ zwischen einem Wochenendhausgebiet und einem Wohngebiet kann in einem Angebotsbebauungsplan der Gemeinde auch nicht erfolgen. „Wochenendhausgebiete nach § 12 Abs. 7 BauGB“ gibt es planungsrechtlich nicht. Das kann also nicht neues Planungsziel für eine beabsichtigte Änderung der FNP  sein.  Die Entscheidung über eine Änderung des FNP  liegt zudem auf Senatsebene, nicht im Bezirk.

 

Frau Pützschel (Stadtplanungsamt) ergänzt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kürzlich die Änderung des FNP zugunsten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein in ähnlicher Lage im Außenbereich gelegenes Vorhaben (Lindenberger Str.,  „Hof7“)  abgelehnt hat. Das um die Falkenhöhe umliegende Gebiet ist nicht als Baugebiet vorgesehen. Die Kosten für eine Erschließung als Wohngebiet wären demnach enorm. Eine Mischnutzung von Wochenendgebiet und Wohngebiet gibt es planungsrechtlich nicht, u.a. da eine daraus resultierende Infrastruktur abgeleitet werden müsste z.B. für Kita- und Schulplätze.  Des Weiteren sind die Flächengrößen teilweise nicht darauf ausgelegt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Nutzer:innen der Anlage selbst unterschiedliche Interessen haben.

 

 
 

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