Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Partizipations- und Integrationsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Bericht ist den Ausschussmitgliedern im Vorfeld schriftlich zugegangen und Bestandteil des Protokolls.

 

An dieser Stelle deshalb nur die drei Punkte, zu denen es eine Diskussion gab.

 

EA Wotanstr.

In der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Wotanstr. 2-3, für die das DRK Müggelspree als Betreiber ausgewählt wurde, ist vor einigen Wochen der Fahrstuhl ausgefallen. Die BIM geht davon aus, dass eine Reparatur wahrscheinlich erst im Januar 2024 erfolgen kann. Da noch weitere Arbeiten im Gebäude ausgeführt werden müssen, die teilweise relevant für die Baugenehmigung sind, hat das LAF entschieden, aktuell eine Notbelegung zurückzustellen. Der Standort soll vollständig für die geplante Unterbringung von besonders Schutzbedürftigen und den geplanten 21 Pflegeplätzen (max. bis zum Pflegegrad 3) erhalten bleiben. Der Mietvertrag mit der Eigentümerin wurde zunächst für 4 Jahre geschlossen, eine Verlängerung wird angestrebt.

 

AG Unterkünfte am 15.11.

Bei der AG Unterkünfte haben die anwesenden Unterkunftsleitungen auf das

seit Oktober verstärkt auftretende Problem der Zunahme an BVG-Strafen für

ihre Bewohnerinnen und Bewohner hingewiesen. Hintergrund ist, dass die bisher bestehende Kulanzregelung, nach der das 9€-Berlin-Sozialticket der BVG auch mit dem letzten Leistungsbescheid des JC oder Sozialamtes als gültig anerkannt wurde, zum 1.10. abgeschafft wurde. Ab Oktober ist also das Sozialticket nur in Verbindung mit einer VBB-Karte gültig, die separat beantragt werden muss. Bis zum Erhalt dieser Karte vergehen mind. 2 Wochen, häufig deutlich mehr und werden bei Kontrollen mit Bußgeldern belegt, obwohl sie für das Sozialticket berechtigt sind.

 

Integrationsfonds

Nach wie vor gibt es keine Informationen bezüglich einer aus Sicht des Bezirks dringend notwendigen Aufstockung des Integrationsfonds aus dem AGH. Jedoch werden die Mittel in und ab 2024 nicht mehr im Bezirk veranschlagt, sondern im Einzelplan 11. Die Mittel werden durch das Integrationsbüro in auftragsweiser Bewirtschaftung verwaltet.

 

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer ergänzt den Bericht und informiert darüber, dass es nun doch vom Senat mehr Geld für Integration geben würde (4 Millionen). Der vom Senat gewählte Verfahrensweg ist allerdings nicht optimal.

 

Besonders kritisch betrachtet wird vom Ausschuss der Tatbestand, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in der Wotanstraße 2-3 noch immer nicht bezugsfähig ist und dass die Abschaffung der Kulanzregelung der BVG, nach der das 9 €-Berlin-Sozialticket der BVG auch mit dem letzten Leistungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamts als gültig anerkannt wurde, nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für alle anderen Leistungsempfänger des Jobcenters und des Sozialamts einschneidende Folgen hat.

 

Der Ausschuss hatte über Herrn Schaefer folgende Fragen an den Senat zur zentralen Einbürgerungsstelle des Landesamts für Einwanderung Berlin, die ab dem 1. Januar 2024 arbeiten soll, gestellt:

Wann genau erfolgt der Umzug der Einbürgerungsstellen aus den Berliner Bezirksämtern zur zentralen Einbürgerungsstelle des Landesamts für Einwanderung Berlin? Wann soll der Umzug abgeschlossen sein?

Wie viele Stellen für Standesbeamte werden in der zentralen Einbürgerungsstelle des Landesamts für Einwanderung Berlin geschaffen?

 

Wie viele der freien Stellen wurden besetzt bzw. sind für 2024 bereits sicher besetzt?

Sollen Mitarbeiter:innen aus dem Bezirksamt Lichtenberg in die zentrale Einbürgerungsstelle wechseln?

 

Werden Mitarbeiter:innen in der zentralen Einbürgerungsstelle höher besoldet als in den Bezirksämtern?

 

Was passiert mit den Anträgen, die jetzt in den Bezirken nicht mehr bearbeitet werden können? In welchem Zeitraum sollen sie in der zentralen Einbürgerungsstelle abgebaut werden?
Wie soll das digitale Antragsverfahren umgesetzt werden? Wann soll das Online-Portal startklar sein?

 

Wie wird sichergestellt, dass keine Daten verlorengehen?

 

Auf diese Fragen gibt es noch keine Antworten. Einige Fakten kann man aber einer Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein an das Berliner Abgeordnetenhaus entnehmen, die teilweise in eine ähnliche Richtung gehen. Die Antwort wird dem Protokoll beigefügt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BA Bericht (61 KB)      
 
 

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