Auszug - Pro Kind ein Baum für Lichtenberg! (mb)  

 
 
20. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen
TOP: Ö 8.1
Gremium: Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0848/IX Pro Kind ein Baum für Lichtenberg!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO TSPHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der ursprüngliche Antrag der Tierschutzpartei sollte abgeändert werden, da der Wunsch pro Kind ein Baum mit sehr viel organisatorischem Aufwand verbunden ist, anstatt die finanziellen Mittel gezielt in die Baumanpflanzungen zu stecken. Doris Nabrowsky (CDU) hat einen Änderungsantrag erarbeitet und stellt ihn vor. Ziel ist, dass der Rahmen breiter gefasst ist, so dass mehr Projekte möglich sind und die Baumpflanzungen zudem erlebbar sind.

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf geeigneten Flächen in der Lichtenberger Landschaft Baumpflanzungen für Kinder, Jugendliche oder Familien zu ermöglichen. Mit der Organisation und Durchführung sollen Träger der Umweltbildung beauftragt werden. Die Finanzierung kann aus den zweckgebundenen Mitteln, die im Rahmen der Ausgleichsabgabe nach der BaumSchVO Bln erhoben werden, erfolgen.

 

Begründung:

Im Bezirk Lichtenberg gibt es bereits die Möglichkeiten, Baumpatenschaften zu schließen. Die beziehen sich bisher auf Bäume im innerstädtischen Bereich auf Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes oder z.B. auf Obstgehölze auf der Streuobstwiese in der Falkenberger Feldmark. Die Kosten tragen die Paten. Für viele Familien ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, eine solche Patenschaft zu schließen, da die Kosten für die Pflanzung dieser Bäume zu hoch sind.

Um die Verbundenheit mit dem Bezirk Lichtenberg zu stärken und dabei wichtige ökologische Zusammenhänge zu begreifen, sollen Kinder heimische Waldbäume (Forstpflanzen) auf geeigneten Flächen des Bezirksamtes pflanzen können und auch in die Pflege einbezogen werden. Die Kosten sind hier deutlich geringer als bei der Pflanzung von Starkbäumen. Dabei kann auf spezielle Wünsche eingegangen werden, wie z.B. Geburt eines Kindes, Einschulung oder Hochzeit.

Geeignete Flächen sind landwirtschaftliche Splitterflächen, die bereits vorhanden Waldflächen oder die nach § 26 NatSchGBln geschützte innerstädtische Waldbiotope im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes. Die Entwicklung der Waldflächen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Mit der Organisation sollen Träger der Umweltbildung beauftragt werden, da hier die besten Erfahrungen vorliegen, wie Kinder und Jugendliche in solche Maßnahmen einbezogen werden können. Mehrere derartige Einrichtungen verfügen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um die Pflanzungen zu organisieren.

Die Kosten trägt das Bezirksamt. Die Ausgleichsabgabe aus der Berliner Baumschutzverordnung dient vorrangig der Erhaltung und der Entwicklung des Baumbestandes in Berlin. Der Einsatz der Mittel ist auf den Flächen im Fachvermögen des Bezirkes möglich.“

 

Kerstin Zimmer (DIE LINKE) bringt einen weiteren Änderungsantrag ein: „Das Bezirksamt wird ersucht, bei Baumpflanzungen grundsätzlich Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen dazu zu laden.“

 

Es wird abgestimmt, welcher Antrag beschlossen werden soll:

Zustimmung Antrag Kerstin Zimmer: 4

Zustimmung Antrag CDU: 6

 

Abstimmung Änderungsantrag CDU: (Ja/Nein/Enthaltung): 7/5/0

Der Änderungsantrag der CDU wird damit in der geänderten Fassung angenommen.

 
 

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