Auszug - Offene Fragen zum "Schwarzen Weg"
Die Kleine
Anfrage von Herrn Oertel ist vom Bezirksamt beantwortet worden. Die Antwort
geht allen Ausschussmitgliedern zu. - es handelt sich um eine öffentliche
Grünanlage; - es gab Ausnahmegenehmigungen zum
Befahren des Schwarzen Weges; - ein Neueigentümer erhielt keine
Ausnahmegenehmigung aufgrund eines neuen Grünanlagengesetzes; - die Öffentliche Grünanlage wurde mit
EFR-Mitteln errichtet, Veränderungen würden Regressforderungen nach sich
ziehen; - allen Anwohnern ist schriftlich
mitgeteilt worden, dass eine Befahrung des Schwarzen Weges nicht möglich ist. Weitere
Informationen erfolgen zur nächsten Ausschusssitzung. Kritik
wurde geübt an der Form der Bürgerbeteiligung in dieser Sache. Der
Tagesordnungspunkt wird vertagt. |
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