Auszug - BürgerInnenanfragen
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Folgende Anfragen sind Frau Keküllüoğlu vorab von Herrn Krüger zugegangen
Hier wird eine Querungshilfe durch den SGA hergestellt. Aufgrund des nur einseitig vorhandenen Gehwegs müssen Fußgänger*innen die Harnackstraße queren, um die Kita zu erreichen. Aufgrund der Anschlusshöhen erfolgt eine Teilaufpflasterung im Fahrbahnbereich. Außerdem wird einseitig eine Gehwegvorstreckung (einseitige GWV) hergestellt. Die Querungsstelle wird barrierefrei gestaltet (Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist bereits erfolgt) und mittels Poller gesichert. Im Zuge der Maßnahme wird der Gehwegbereich vor der Kita neugestaltet und ersetzt somit das bisherige Asphaltprovisorium Baubeginn war der 04.09.2023 und die Baumaßnahme wird voraussichtliche fünf Wochen andauern. In der Harnackstraße werden noch zwei weitere Querungen vor den Schulzugängen hergestellt! Die gesamte Maßnahme dauert voraussichtlich zwölf Wochen.
Ja, die ausführende Firma hat Anwohnerinformationen an den Haustüren ausgehangen
Entfällt
Die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind vorerst abgeschlossen. Es wurden Stand heute keine Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenunterhaltung/-aufsicht zur Fortsetzung der Maßnahme getroffen bzw. begehrt. Das Foto zeigt Privatfläche der HOWOGE.
Dem Fachbereich Straßenunterhaltung/-aufsicht ist im Bereich Rhinstraße/Seddiner Straße (Fahrtrichtung Nord) keine Baustelle und damit einhergehend eine Sperrung von drei Fahrspuren bekannt.
Im Ausschuss wird berichtet, dass die Bauarbeiten, die ca. 2 Tage andauerten, mittlerweile bereits behoben wurden.
In der Plauener Straße Hausnummer 26 wurde eine Pappel wegen Pilzbefall gefällt. Es handelt sich also um keine Fällungen, die im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Innenhofs stehen.
Außerdem Fragt Herr Krüger noch folgendes: „In der Realisierung des aktuellen Wohnbauprojektes der Howoge in der Lückstr. 33-37 fällt die bestehende Durchwegung des Grundstückes weg. In der Folge dessen, ist die Parzelle 5 der KGA-Sanssouci nicht mehr durch eine Zuwegung erschlossen. Am 19.07.2023 hat bereits ein Ortstermin unter Beteiligung des SGA, der Howoge und der Beteiligten Gartenfreunde stattgefunden. Soweit bekannt, konnte hier keine Einigung über das weitere Vorgehen erzielt werden. Daher möchte ich folgende Nachfragen stellen: Warum erhielt die Howoge die Genehmigung die bestehende Gehwegverbindung zu überbauen und nicht wieder herzustellen?
Frau Keküllüoğlu liefert folgende Antwort für das Protokoll nach: Es ist korrekt, dass am 19.07. ein Termin zur Klärung der Zuwegung stattfand, bei dem das SGA zwei mögliche Zuwegungen dargelegt hat und die KGA muss nun entscheiden, welche dieser beiden Zuwegungen wie umgesetzt werden soll. Allerdings waren wohl einige der betroffenen Pächter*innen (Parzellen 4 und 6) im Urlaub, sodass die Klärung bisher nicht vorgenommen werden konnte. Dem SGA liegt mit heutigem Stand keine Entscheidung der KGA vor, sodass der Sachverhalt derzeit nicht weiterverfolgt werden kann.
Die Durchwegung war noch nie ein öffentlicher Weg. Das Flurstück 426, welches das Grundstück Lückstraße 34 bis 37 verkörpert, war nie im Fachvermögen Straßenland oder KGA angesiedelt, sondern schon lange in der Vermarktung. Die nicht verschlossene Durchwegung wurde so lange geduldet, bis ein Wohnungsbauinvestor das Grundstück für sich gestaltet (Baugenehmigung liegt vor). Die KGA-Sanssouci muss sich für eine neue Zuwegung für die Parzelle 5 entscheiden, das SGA hatte hier zwei Varianten vorgestellt. Diesbezüglich kann die KGA beim SGA einen Antrag auf Übernahme der Umbaukosten stellen. Dies ist bisher nicht geschehen.“ Herrn Wolf hat heute ein Hinweis zu den Häusern der Russischen Föderation erreicht. Dort wurden die Absperrzäune entfernt und die Häuser somit offen zugänglich. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass die Häuser unerlaubterweise betreten und teilweise durch Brände und Feuer beschädigt worden. Diese Thematik nimmt die Stadträtin mit.
Die Stadträtin ergänzt im Protokoll nach der Ausschusssitzung: Nach ihrer Kenntnis wurde der Bauzaun nicht vom Bezirksamt aufgestellt. Die Eigentümerin ist für eine Sicherung des Grundstücks verantwortlich. Wenn die Eigentümerin den Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt und vom Gebäude eine Gefahr für passierende Menschen ausgeht, liegt es in der Verantwortung der Bau- und Wohnungsaufsicht die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem bedankt sich Herr Wolf für die schnellen Umsetzung des Haltverbots in der verlängerten Waldowallee
Herr Hennig Fragt nach, ob im Verlauf der Straße 15 eine Veränderung des Übergangs zur Bornitzstraße geplant ist. Wenn ja, wann? Diese Frage nimmt Frau Keküllüoğlu mit, und verweist im Nachgang darauf, dass es aktuell keine Planungen für bauliche Veränderungen zwischen der Straße 15 und der Bornitzstraße gibt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |