Auszug - Information des Bezirksamtes zum derzeitigen Erarbeitungsstand zu den aus Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen von Stadtumbau Ost und der Gestaltung von Stadtplätzen resultierenden Flächen - Nutzungen, Größenordnungen, Pflegeaufwand, künftige Betreiber
An Hand der am 27. 04. 2004 übergebenen Liste “Maßnahmen in 2002/2003/2004” (siehe Anlage 1) informierte das BA über den gegenwärtigen Stand und über angedachte Lösungen zur Nachnutzung. Es ergeben sich 11 Flächen, die nicht bebaubar sind. Sie können als Grünfläche, für Nutzung
durch andere Träger oder für Übergabe an den Immobilienfonds vorgesehen werden.
Die Haushaltslage erfordert die Pflege und Unterhaltung von
Grünflächen in Lichtenberg weiter zu rationalisieren; dafür existieren 3
Hauptwege: (1) Personalabbau: bisher wurden 100 Stellen abgebaut, ein
weiterer Abbau ist nicht
mehr möglich. Der Abbau erbrachte nicht die erhoffte Größenordnung an Mitteleinsparung,
die für die Bezahlung von Fremdleistung für Pflegearbeiten notwendig wäre. (2) Eine weitere Reduzierung und Umverteilung finanzieller
Mittel ist nicht mehr möglich;
durch die Änderung der Modalitäten der Mittelzuweisungen zwischen Innen- und Außenbezirken
unter Berücksichtigung des Sozialindex wächst im Gegenteil die bedrohliche
Pflegesituation noch mehr an. (3) Da bisher keine wesentliche Verringerung der zu
pflegenden Grünflächen erreicht werden konnte, verbleibt
nach Auffassung des Amtes als Weg nur noch die Flächenreduzierung durch Selektion
und Wichtung (siehe Tischvorlage). Handlungsbedarf
ergibt sich im Rosenfelder Ring, hier ist ein Konzept zu erarbeiten. Die noch bestehenden Probleme aus dem Stadtumbau Ost werden
durch den BzStR Herrn Geisel und BzStRin Frau Lompscher als lösbar angesehen. Eine Unterstützung wäre eine Bereitstellung finanzieller
Mittel für Verlängerung von Entwicklungspflege von 2 auf 5 Jahre aus
Fördermaßnahmen, die vom Senat angedacht ist. Als bisheriges Fazit muss eingeschätzt werden, dass zurzeit
die Pflegesituation und die Folgekostenproblematik als nicht gelöst
einzuschätzen ist und ein schwerwiegendes Problem für die künftigen
Haushaltsberatungen darstellen. Die Nutzungsmöglichkeit frei werdender Flächen durch Mietergärten
als weitere Auswegvariante wirft Widersprüche auf: - einerseits würde dieser Weg eine für den Bezirk
kostengünstige Pflege dieser
Flächen erreichen - andererseits wird dieser Weg durch das Haushaltsrecht, das
einen Pachtzins vorschreibt, und durch die
Notwendigkeit des Verzichtes auf Entschädigung des Nutzers bei Notwendigkeit
der Aufgabe des
Mietergartens erschwert. Hier liegt Handlungsbedarf vor. In der Haushaltsplanung muss erreicht werden, dass zumindest
der Median als Berechnungsgröße
eingesetzt wird. Die vom Ausschuss im Zusammenhang mit diesem TOP
angestrebte Information durch das BA zu artenschutzrechtlichen Belangen
bei Maßnahmen von Stadtumbau Ost wurde übersehen und wird in der Junisitzung
nachgeholt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |