Auszug - Information des Bezirksamtes zum derzeitigen Erarbeitungsstand zu den aus Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen von Stadtumbau Ost und der Gestaltung von Stadtplätzen resultierenden Flächen - Nutzungen, Größenordnungen, Pflegeaufwand, künftige Betreiber  

 
 
11. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt/Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

An Hand der am 27

An Hand der am 27. 04. 2004 übergebenen Liste “Maßnahmen in 2002/2003/2004” (siehe Anlage 1) informierte das BA über den gegenwärtigen Stand und über angedachte Lösungen zur Nachnutzung.

Es ergeben sich 11 Flächen, die nicht bebaubar  sind. Sie können als Grünfläche, für Nutzung durch andere Träger oder für Übergabe an den Immobilienfonds vorgesehen werden.

Die Haushaltslage erfordert die Pflege und Unterhaltung von Grünflächen in Lichtenberg weiter zu rationalisieren; dafür existieren 3 Hauptwege:

(1) Personalabbau: bisher wurden 100 Stellen abgebaut, ein weiterer

     Abbau ist nicht mehr möglich. Der Abbau erbrachte nicht die erhoffte Größenordnung an 

     Mitteleinsparung, die für die Bezahlung von Fremdleistung für Pflegearbeiten notwendig

     wäre.

(2) Eine weitere Reduzierung und Umverteilung finanzieller Mittel ist nicht

     mehr möglich; durch die Änderung der Modalitäten der Mittelzuweisungen zwischen Innen-

     und Außenbezirken unter Berücksichtigung des Sozialindex wächst im Gegenteil die

     bedrohliche Pflegesituation noch mehr an.

(3) Da bisher keine wesentliche Verringerung der zu pflegenden Grünflächen erreicht werden

     konnte, verbleibt nach Auffassung des Amtes als Weg nur noch die Flächenreduzierung

     durch Selektion und Wichtung (siehe Tischvorlage).

Handlungsbedarf  ergibt sich im Rosenfelder Ring, hier ist ein Konzept zu erarbeiten.

Die noch bestehenden Probleme aus dem Stadtumbau Ost werden durch den BzStR Herrn Geisel und BzStRin Frau Lompscher als lösbar angesehen.

Eine Unterstützung wäre eine Bereitstellung finanzieller Mittel für Verlängerung von Entwicklungspflege von 2 auf 5 Jahre aus Fördermaßnahmen, die vom Senat angedacht ist.

 

Als bisheriges Fazit muss eingeschätzt werden, dass zurzeit die Pflegesituation und die Folgekostenproblematik als nicht gelöst einzuschätzen ist und ein schwerwiegendes Problem für die künftigen Haushaltsberatungen darstellen.

 

Die Nutzungsmöglichkeit frei werdender Flächen durch Mietergärten als weitere Auswegvariante wirft Widersprüche auf:

- einerseits würde dieser Weg eine für den Bezirk kostengünstige

  Pflege dieser Flächen erreichen

- andererseits wird dieser Weg durch das Haushaltsrecht, das einen Pachtzins vorschreibt, und

  durch die Notwendigkeit des Verzichtes auf Entschädigung des Nutzers bei Notwendigkeit der

  Aufgabe des Mietergartens erschwert.

Hier liegt Handlungsbedarf vor.

 

In der Haushaltsplanung muss erreicht werden, dass zumindest der Median als  Berechnungsgröße eingesetzt wird.

 

Die vom Ausschuss im Zusammenhang mit diesem TOP angestrebte Information durch das BA zu artenschutzrechtlichen Belangen bei Maßnahmen von Stadtumbau Ost wurde übersehen und wird in der Junisitzung nachgeholt.

 

 
 

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