Auszug - Erhöhung der Kostenbelastung der Kleingartenanlage im Bezirk ab 01.01.2004 - Sachstand, Probleme, mögliche Lösungsansätze
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Bedauerlicherweise nahm trotz
Einladung kein Vertreter des Bezirksvorstandes der Kleingärtner Lichtenberg an
der Beratung teil. Dieser TOP diente dazu, den Ausschuss
zu informieren über die o.g. getroffene Regelung, über Auswirkungen und
Probleme für die Kleingärtner und vorhandene Lösungsansätze zur Verminderung
entstandener Härten. Die Übernahme der
Straßenreinigungsgebühren in vollem Umfang durch die Kleingärtner entlastet den
Bezirk um 180.000 Euro/Jahr. Die Übertragung der Zahlung der
Straßenreinigungsgebühren seit dem 1.1.2004 durch die Kleingärtner führt zu
einer unterschiedlich starken finanziellen Belastung der KGAen, weshalb
grundsätzlich eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Haupteinfluss auf die Kostenhöhe
haben: (1)
die in Berlin geltenden gesetzlichen und anderen
verbindlichen Bestimmungen,
insbesondere zur Straßenreinigung (2)
die Eigentumsform der Kleingartenfläche; bei Anlagen auf
privater Fläche ist eine Herausrechnung
allgemeiner Wegestrecken u.ä. aus der für die Reinigung zugrundegelegten Fläche
möglich, bei Anlagen auf kommunalen Boden dagegen nicht gestattet, wodurch ein großer
Flächenunterschied in der Bezugsbasis entsteht; (3)
das Vorhandensein einer tangierenden Straße und ihrer
Reinigungsklasse: während bei einer Parzelle
von 300 qm bei Reinigungsklasse 4 im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 40 –
50 Euro/Jahr herauskommt, liegt diese Größe bei der Reinigungsklasse 2 bei 180
Euro. Am krassesten sind Kleingartenanlagen mit Anbindung an einer Straße der
Reinigungsklasse 2 betroffen, die auf kommunalen Boden liegen. Bei ihnen
betragen die Kosten für die Straßenreinigung pro Anlage ein Mehrfaches der
Pacht, z.B. bei der KGA “Sonnenschein” an der Rhin-/Landsberger Allee
290 Euro/Parzelle bei einer Gesamtfläche der Anlage von 39.868 qm. Aufgrund des Faktes, dass in
Hohenschönhausen etwa 50% der KGAen von der Zahlung der
Straßenreinigungsgebühren nicht betroffen sind, ist vom Bezirksverband keine
einheitliche solidarische Zahlung beschlossen worden, da sie im Falle der Klage
bereits eines Pächters keinen Bestand hätte. Über Kündigungen von Parzellen oder
andere Reaktionen als Folge sozialer Härte kann erst zum Jahresende informiert
werden. Aus Sicht des Bezirks ist gegenwärtig
keine Lösungsmöglichkeit erkennbar. Das Hauptproblem sind die im Land Berlin
geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Berechnung der Straßenreinigung, der
Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen und der Modus der
Härtefallregelungen für öffentliche Grundstücke. Es bedarf einer Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes; das ist nur über die Landesebene möglich. Aus diesem Grunde ersucht der
Ausschuss alle Fraktionen in der BVV, sich an ihre Fraktionen im AGH zu wenden
und sie zu bewegen, sich dieses allgemein wichtigen Thema’s anzunehmen. |
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