Auszug - Erhöhung der Kostenbelastung der Kleingartenanlage im Bezirk ab 01.01.2004 - Sachstand, Probleme, mögliche Lösungsansätze  

 
 
10. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt/Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Bedauerlicherweise nahm trotz Einladung kein Vertreter des Bezirksvorstandes der Kleingärtner Lichtenberg an der Beratung teil

Bedauerlicherweise nahm trotz Einladung kein Vertreter des Bezirksvorstandes der Kleingärtner Lichtenberg an der Beratung teil.

Dieser TOP diente dazu, den Ausschuss zu informieren über die o.g. getroffene Regelung, über Auswirkungen und Probleme für die Kleingärtner und vorhandene Lösungsansätze zur Verminderung entstandener Härten.

Die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren in vollem Umfang durch die Kleingärtner entlastet den Bezirk um 180.000 Euro/Jahr.

Die Übertragung der Zahlung der Straßenreinigungsgebühren seit dem 1.1.2004 durch die Kleingärtner führt zu einer unterschiedlich starken finanziellen Belastung der KGAen, weshalb grundsätzlich eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist.

Haupteinfluss auf die Kostenhöhe haben:

(1)   die in Berlin geltenden gesetzlichen und anderen verbindlichen Bestimmungen,

      insbesondere zur Straßenreinigung

(2)   die Eigentumsform der Kleingartenfläche; bei Anlagen auf privater Fläche ist eine

Herausrechnung allgemeiner Wegestrecken u.ä. aus der für die Reinigung zugrundegelegten Fläche möglich, bei Anlagen auf kommunalen Boden dagegen nicht  gestattet, wodurch ein großer Flächenunterschied in der Bezugsbasis entsteht;

(3)   das Vorhandensein einer tangierenden Straße und ihrer Reinigungsklasse:  während bei 

einer Parzelle von 300 qm bei Reinigungsklasse 4 im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 40 – 50 Euro/Jahr herauskommt, liegt diese Größe bei der Reinigungsklasse 2 bei 180 Euro. Am krassesten sind Kleingartenanlagen mit Anbindung an einer Straße der Reinigungsklasse 2 betroffen, die auf kommunalen Boden liegen. Bei ihnen betragen die Kosten für die Straßenreinigung pro Anlage ein Mehrfaches der Pacht, z.B. bei der KGA

 “Sonnenschein” an der Rhin-/Landsberger Allee 290 Euro/Parzelle bei einer Gesamtfläche der Anlage von 39.868 qm.

Aufgrund des Faktes, dass in Hohenschönhausen etwa 50% der KGAen von der Zahlung der Straßenreinigungsgebühren nicht betroffen sind, ist vom Bezirksverband keine einheitliche solidarische Zahlung beschlossen worden, da sie im Falle der Klage bereits eines Pächters keinen Bestand hätte.

Über Kündigungen von Parzellen oder andere Reaktionen als Folge sozialer Härte kann erst zum Jahresende informiert werden.

 

Aus Sicht des Bezirks ist gegenwärtig keine Lösungsmöglichkeit erkennbar. Das Hauptproblem sind die im Land Berlin geltenden Gesetze und Bestimmungen zur Berechnung der Straßenreinigung, der Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen und der Modus der Härtefallregelungen für öffentliche Grundstücke. Es bedarf einer Änderung des Straßenreinigungsgesetzes; das ist nur über die Landesebene möglich.

Aus diesem Grunde ersucht der Ausschuss alle Fraktionen in der BVV, sich an ihre Fraktionen im AGH zu wenden und sie zu bewegen, sich dieses allgemein wichtigen Thema’s anzunehmen.

 

 

 

 
 

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